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Autor Thema: 2 Jahre verreist > gesammelte Post erhalten > nun Zahlungsaufforderung von Stadt  (Gelesen 9277 mal)

T
  • Beiträge: 11
Hallo alle zusammen,

fiktive Person A war die letzten 2 Jahre in der Welt unterwegs auf Reisen, doch die GEZ interessiert so etwas nicht. Egal. Ihr alter Mitbewohner drückte Person A dann einen riesigen Stapel Briefe in die Hand, wobei 6 oder 7 von der GEZ waren. Es waren alles Festsetzungsbescheide.

Person A hat sich vor kurzem wieder in Cottbus eingenistet und heute fand sie einen Brief von der Stadt in ihrem Briefkasten: Zahlungsaufforderung. Der Brief liegt dem Anhang bei.

Bis jetzt hat Person A noch keinen einzigen Schritt gemacht um zu widersprechen bzw. konnte sie das nicht, da sie unterwegs war.

Ich habe mich in paar kurze Sachen vom Forum reingelesen, aber ich weiss echt nicht wo Person A da anfangen soll.

Person A bräuchte also von Euch mal ein paar Tips, wie und wo sie anfangen soll.
Sie ist da gerade komplett überfordert.

Schonmal ganz lieben Dank

Beste Gruesse der Maik


Edit "Bürger":
Beitrag und Anhang mussten leider angepasst werden.
Bitte immer und überall den wichtigen Hinweis u.a. oben rechts im Forum beachten...
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Fragen so genau wie möglich stellen. Angaben über Namen, Orte und sonstige Daten vermeiden. Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Firma B“, „Ort C“ usw. verwenden, um Ihr Anliegen hypothetisch zu beschreiben.

Zu anonyomisieren sind somit Unterschriften, Namen, Adressen, Tel/Fax/Email, Beitragsnummern usw.
Beachte dabei, dass diese mitunter auch mehrfach auf einer Seite eines Dokuments auftauchen können.
Auch der nichtssagende ursprüngliche Thread-Betreff "Zahlungsaufforderung von der Stadt" musste geändert werden. Der Betreff soll die Kern-Problematik kurz aber verständlich zusammenfassen. Dies dient der Übersicht im Forum und der zielgerichteten Diskussion.
Danke für die zukünftige Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. März 2016, 19:51 von Bürger«

c
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Hatte Person A sich wohl nicht beim Einwohnermeldeamt abgemeldet?
Und der Mitbewohner hat auch keinen Rundfunkbeitrag gezahlt?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. März 2016, 22:17 von Bürger«

T
  • Beiträge: 11
Person A hatte sich nicht beim Einwohnermeldeamt abgemeldet. Und der Mitbewohner ist Student und dementsprechend muss dieser glaube auch nicht zahlen.

Der Hinweis: Ein Widerspruch gegen die Forderung ist weder dem Grunde noch der Höhe nach möglich, weil Widersprüche dieser Art nur gegen den Festsetzungsbeischeid vorgebracht werden können.

Dies macht mich stutzig, ob Person A überhaupt dagegen vorgehen kann.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. März 2016, 22:19 von Bürger«

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  • Beiträge: 873
Da der Mitbewohner (zB als Bafög-Empfänger) befreit ist, oder nicht an der Adresse gemeldet ist, wird er nicht zur Zahlung herangezogen. Falls letzteres, sollte der Mitbewohner nie offiziell erwähnt werden, sonst kriegt er auch noch Stress.

A könnte bei der zuständigen Rundfunkanstalt "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand" und Neubescheidung beantragen. Er müsste darlegen, dass er im Ausland war, die Post nicht wahrnehmen konnte, und dies am besten auch entsprechend belegen (Optimal: durch Kopie des Reisepasses mit den Einreise-Stempeln, falls er ausserhalb EU unterwegs war; bzw. Flugtickets). Gleichzeitig um sofortige, zumindest einstweile Aussetzung der Vollstreckung bitten. Das muss zügig erfolgen, damit Gerichtsvollzieher der Stadt nicht bald vorbeischaut.

Klar ist auch: falls A Erfolg hat und das ganze rückabgewickelt wird, wird er trotzdem für die Zukunft zum beliebten Rentensoli für Rundfunkfunktionäre herangezogen. Falls Befreiungstatbestand (Bafög, H4) vorliegt, gleich offiziell Antrag stellen.

Falls A sich künftig entschließt, länger auf Reisen zu gehen (und der Auslandsaufenthalt mangels Steuerpflicht nicht weiter ins Gewicht fällt): immer abmelden.



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Der Versuch Wiedereinsetzung sollte innerhalb der ersten 14 Tage nach der ersten möglichen Kenntnisnahme erfolgen, sonst könnte es passieren, dass Person A dabei auf noch größeren Gegenwind stößt, als das ohnehin schon der Fall sein wird. Person A sollte sich entsprechend beeilen. Das schnellste ist persönlich oder Fax, von Briefen auch Einschreiben wo der Empfänger unterschreiben muss wird abgeraten, weil zeitlich nicht rechtssicher. Mails sollten auch nicht benutzt werden, denn diese erfüllen nicht die meist notwendige Schriftform. Der Antrag welcher zusätzlich zur Wiedereinsetzung gestellt werden sollte ist Aussetzung vom Vollzug bis über die Wiedereinsetzung entschieden wurde. Empfehlung persönlich hingehen und Unterlagen mit nehmen zur Stelle der Stadt. Kopie der Unterlagen zusammen mit dem Antrag auf Wiedereinsetzung zu einer zuständigen Stelle faxen oder maximal als Einwurf Einschreiben versenden. Wichtig dabei ein Zeuge welcher Kenntnis vom Inhalt nehmen sollte und dazu ein Protokoll schreibt. Nicht das dann die Behauptung im Raum steht das Einschreiben war leer.


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Vielleicht ist das ne dumme Idee, aber Person A würde morgen vielleicht mal zur Stadt gehen und um Gespräch bei dieser Person bitten. Meint ihr das bringt etwas?

Leider verstehe ich das mit den Thema "Wiedereinsetzung" nicht. Was ist das genau bzw. was passiert dabei?

Auf dem letzten Festsetzungsbescheid von Person A stand auch eine Komplettsumme von 750 Euro. Doch an die Stadt soll sie 370 Euro zahlen. Wenn Person A diesen Betrag zahlen müsste, kann sie das auch bar bei der Stadt machen.

Ich ziehe hier vor vielen den Hut, die sich erfolgreich gegen die GEZ stellen, aber Person A fehlt definitiv die Zeit dafür, da sie seit gestern eine neue Arbeit hat und Montag bis Freitag auf Montage immer sein wird.

Aber schonmal ganz lieben Dank für die Tipps


Edit "Bürger":
Beitrag musste erneut angepasst werden. Dies ist der letztmalige Hinweis, da dieser Art Änderungen und Hinweise nicht Aufgabe der Moderatoren ist. Bei weiterer Nichtbeachtung muss der Thread geschlossen werden. Wir haben schlicht nicht die Kapazitäten für solch vermeidbaren Aufwand.
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Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand bedeutet, Person A wird so gestellt als gäbe es keine Vollstreckung und keine Festsetzungsbescheide. Damit beginnt alles von vorne. Theoretisch würde es einen neuen Bescheid geben wo die Frist für einen Widerspruch nicht abgelaufen ist. Würde das der Fall sein, dann müsste Person A nicht einen Betrag X bei der Stadt zahlen, sondern könnte sich in Ruhe überlegen ob so ein Zwangsbeitrag zeitgemäß ist und entsprechende Schlüsse ziehen.

Das Gespräch mit einem Mitarbeiter würde eine Person X auf jeden Fall suchen, schon aus dem Grund, dass der Barbetrag durch so eine Vollstreckung ja größer ist, als hätte eine Person direkt bezahlt.


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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
@TMike

Bitte vor dem Erstellen neuer Beiträge immer erst ausgiebig die einschlägigen Threads sowie die Suchfunktion nutzen. Diese liefert mit Begriffen/ Kombinationen wie z.B. "Wiedereinsetzung", "Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand" o.ä. bereits ausreichend Ergebnisse.


Im Weiteren bitte unbedingt noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;)
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html


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Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
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T
  • Beiträge: 11
Vielen Dank für die Hinweise

Person A hat heute bei der Vollstreckungsbehörde angerufen und Person A hat um einen Termin gebeten. Person B von der Vollstreckungsbehörde hat zugestimmt. Person B hat Person A auch vorneweg geraten, bei dem Betragsservice persönlich anzurufen um dies eventuell telefonisch zu klären. Sollte Person A da jetzt anrufen oder bringt dies gar nix? Person B hat sich notiert, dass Person A angerufen hat.

Wenn Person A "Wiedereinsetzung auf den vorherigen Stand" bitte, muss dies sicherlich zum Beitragsservice gesendet werden. Muss Person A auch eine Erklärung an die Vollstreckungsbehörde schreiben?





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K
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Hallo,

meine (unmaßgebliche) Meinung:

Gespräch (persönlich) mit Vollstreckungsbeamten: ja
Gespräch (telefonisch) mit BS: nein > mit denne alles nur schriftlich !! >>> z. b. FAX

Gruß
Kurt


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

P
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Damit die Vollstreckungsbehörde es erstmal zurück gibt sollte diese natürlich auch eine Kopie des Schreibens, welches an eine Rundfunkanstalt geht, bekommen. Und wichtig die Zeit läuft, es sind nur 14 Tage und es zählt nicht der Poststempel, deshalb Fax. Im Fax kann die Ankündigung stehen, dass Nachweise mit separater Post folgen, falls das Fax sonst zu lang wird. Person X würde auch alle Unterlagen faxen, Stempel aus Ausweisen halt vorher kopieren.


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Person A hat gerade einen Fehler bei sich entdeckt.

Person A war bei seiner alten Firma B bis zum 1.4.2014 beschäftigt. Danach ging die Person A auf seiner fast 2 jährigen Reise.

Das Schreiben vom BS bezieht sich auf den Zeitraum 01/13 bis 03/14. In diesen Zeitraum war Person A also in Deutschland anwesend. Sollte Person A trotzdem den Versuch "Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand" unternehmen oder ist dieser dann hinfällig.

Person A legt dem Anhang auch die Forderungsaufstellung im Anhang bei


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. März 2016, 18:40 von seppl«

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Es geht sicherlich nicht um die Anwesenheit, sondern darum ob Person A das Recht auf einen Widerspruch wahrnehmen konnte. Das dürfte nicht der Fall sei.

Es dürfte das Datum des Festsetzungsbescheids sein, der Betreff könnte auch lauten Gebühren/Beitragsbescheid. Zeitraum 01.2013 bis 03.2014 mit Datum ca. 01.06.2014, da gab es eine Welle von Post. Die meisten Briefe davor waren Aufforderungen sich zu melden und Bestätigung der Zwangsanmeldung.

Also nochmal die Post durch schauen. Bei Person A bis X war so ein Schreiben teilweise auch erst 15 Tage nach dem vermeintlich aufgedrucktem Datum in der Post.

Dieser Bescheid setzte rückwirkend für den Zeitraum 01.2013 bis 03.2014 irgend einen Betrag also ca. 53,xx (17,98 mal 3 Monate) mal 5 Quartale plus 8,- € Säumnis also etwa 270,xx € fest. Später würde dazu noch 1 bis zwei Mahnungen ca. August/September kommen. Diese Beträge addiert dürfte der erste Teil der Vollstreckung sein.

Also prüfen wann die Post frühestens gekommen sein könnte und mit Reisezeit vergleichen. PersonX denkt sollte an sich in der Reisezeit liegen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. März 2016, 11:46 von PersonX«

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Person A könnte sogar sich unter Verweis auf die Reise rückwirkend versuchen sich beim Meldeamt abzumelden. Werden Behörden Umstände bekannt könnten sie vielleicht verpflichtet sein zu ändern, könnte mit Verspätungsgebühr belegt werden. Eine gute Erklärung kann dabei natürlich hilfreich sein.


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Person A hat jetzt nochmals seine Unterlagen durchsucht und den letzte Brief dem Anhang bei gefügt.

Person A hat davor diese Briefe immer ignoriert, was im Nachhinein wahrscheinlich nicht gut war.

Person A wird dies mit dem Einwohnermeldeamt auch probieren. Nur hat Person A im Netz auch gelesen, dass es egal sei ob man sich im Ausland aufhält oder nicht. Ist dies richtig?



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. März 2016, 18:38 von seppl«

 
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