Hallo zusammen,
Person P hat vor kurzem bei einem Verwaltungsgericht in Bayern Klage gegen den bayrischen Rundfunk erhoben. Der BR hatte P bereits
- 4 Bescheide (zwei in 2014, einer in 2015, einer in 2016) zugestellt
- auf jeweils fristgerechten Widerpruch mit Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (§80) keinen (Widerspruchs) Bescheid geschickt
- und nun die Zwangsvollstreckung für die ersten beiden Bescheide eingeleitet
P hat daraufhin gegen alle 4 Bescheide geklagt. Parallell dazu hat P beim VG einen Antrag auf "Eilrechtssschutz" (Aussetzung der Vollziehung §80) bzgl. der ersten beiden Bescheide gestellt, da für diese eine Zwangsvollstreckung läuft.
Nun hat P dreimal Post vom VG bekommen, mit zwei Aktenzeichen für zwei Klagen und einem AZ für einen zusätzlichen Antrag nach §80. In der ersten Klage geht es um die beiden Bescheide aus 2014, in der zweiten um die beiden anderen Bescheide. Der Clou: für beide Verfahren gibt es natürlich eine separate Kostennnote (je 105 Euro).
Das VG hat also aus
einer Klage (in der auch die Aussetzung der Vollziehung für alle 4 Bescheide beantragt wurde),
zwei Klagen plus einen (zusätzlichen) Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gemacht.
Hat jemand so etwas schon einmal erlebt oder davon gehört? Oder kann das irgendwie erkären?
Da P natürlich keine Lust hat, zwei Verfahren parallell zu führen, in denen es im wesentlichen um dasselbe geht - weiß jemand, ob er die "Zusatzklage" und den "Zusatzantrag" zurücknehmen bzw. erst gar nicht "starten" kann, z.B. indem er die Gerichtsgebühr nicht bezahlt?
Außerdem hat P vom VG noch einen Brief bekommen, in dem steht, daß das VG auch ohne Verhandlung durch Gerichtsbescheid entscheiden kann, wenn keine besonderen rechtlichen oder tatsächlichen Schwierigkeiten bestehen. P's Klage käme dafür in Betracht, und P erhalte Gelegenheit, sich dazu sowie zur Streitsache innerhalb von 3 Wochen nach Zugang des besagten Schreibens zu äußern.
Weiß jemand, was das genau bedeutet, und ob P einfach sagen kann, er möchte aber schon eine Verhandlung? Oder muß P erst begründen, warum sein Fall eben doch rechtlich "schwierig" bzw. allgemein relevant sein soll?