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Autor Thema: Der Vollstreckungsbeamte will kommen und bringt neue Argumente...  (Gelesen 14811 mal)

G
  • Beiträge: 10
Mein Nachbar zeigte mir heute das hier.
Nachdem dem Herrn Vollstrecker bereits die in diesem Forum kursierenden Paragraphen und Umstände zitiert wurden, die gegen eine Vollstreckung sprechen, kam heute das hier. Gibt's irgendwelche neuen Erkenntnisse? Was soll er als nächstes machen?

   


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. Februar 2016, 01:20 von Bürger«

a

anne-mariechen

Als neue Argumente würde ich das nicht bezeichnen. Diese 3-Seiten Text könnten oder sind meines Erachtens aus einem Urteil/Beschluss eines Gerichts.

Somit ist davon auszugehen, dass im Amt Mittelangeln sich so ein Faulenzer hingesetzt hat und wohl sicher hier aus dem Forum ein Urteil für diesen Brief abgeschrieben und passend für diesen Brief abgeändert hat.

Diese Vermutung ist schon damit begründet, dass der Amtsvorsteher schreibt, er müsse zur Zwangsvollstreckung nix mehr Nachprüfen auf einen Vollstreckungstitel. Das ist genau der Tatbestand der Staatsferne des Rundfunks auf dessen Grundlagen nun andere Behörden als Reiter auf dem Pferd Ihre Geschäfte gegen den Bürger betreiben. Wo kann den eine solche Selbstjustiz gültig sein. Da gibt es in diesem Staat Verwaltungsverfahrensgesetze (VwVfG) und darin sind bestimmte Gruppen, Organe ausgenommen und die können machen was Sie wollen, der Bürger muss eben mit allem rechnen nur nicht nach einer gültigen Gesetzesregelung.

Dann die Frage an den GV warum tut er es dann trotzdem??? Diesem Amtsleiter könnte ich eine Internetseite zeigen, da wird mal klar darlegt, dass er gegen Gesetze verstößt, denn auf den Rundfunk findet das

Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)

     § 2 Ausnahmen vom Anwendungsbereich

            (1) Dieses Gesetz gilt nicht für die Tätigkeit der Kirchen, der Religionsgesellschaften und Weltanschauungsgemeinschaften sowie ihrer Verbände und Einrichtungen.


ausdrücklich keine Anwendung.

Und weil das so ist, hat kein GV ein Recht trotzdem eine Nutzung dieser Rechte umzusetzen. Denn wenn kein Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) gültig ist, dann hat kein Beitragszahler die Möglichkeit nach einem diesem Gesetz (VwVfG) oder (LVwVfG) seine Rechte in Anspruch zu nehmen. Deshalb ist eine ZV nichtens.

In den Bescheiden aber tut der Rundfunk so, als könnte jeder Beitragszahler Widerspruch einreichen und dann erhält der Bürger in einer vorgesehen Frist trotzdem keinen Widerspruchsbescheid von der angeblichen Behörde LRA. Warum wohl, weil diese LRA keine Behörde ist und ob Sie einen Widerspruchsbescheid ausstellen darf, ist höchst richterlich nach meinen bisherigen Kenntnissen noch nicht beim (BVerfG) entschieden worden.

Weshalb gibt es denn bei den Kirchen, die ebenfalls aus dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) ausgenommen sind, ganz klare Regelungen in Ihren eigenen Verwaltungsverfahrensgesetzen die z.B. hier für die ev. Kirchen Gültigkeit und eine klare Rechtssprechung gegenüber dem Bürger aufzeigen.
Guckst Du hier für die Evangelischen Kirche in Deutschland http://www.kirchenrecht-evlka.de/document/20990. Gleiches gibt es für die Landeskirchen und jeder dieser Landeskirchen hat auch eine Staatsvertrag mit dem zuständigen Land geschlossen.

Nur der achso schlaue und betrügerische Rundfunk, ist aus dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) ausgenommen und erlaubt sich mit jedem Mittel das er in diesem Staat Grund- und Rechtslos begründet auf die staatsferne einsetzen darf wie, Parkkrallen, Ventilwächter, Kontosperrungen, Eidensstattliche Auskunft, Schufaeinträge, Inkassounternehmen  und Haftstrafen, weil für Ihn kein Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) gilt. Der RF hat einen rechtsfreien Raum den er auf Grund der Staatsferne begründet und der GV macht daraus wieder einen Raum für seine Rechte, die er dann einsetzt mit solchen dummen Briefen und seinen Zwangsmitteln.

Und genau diese Tatsache machen sich alle diese Behörden, sprich die Ämter und die GV noch zu nutze und sagen Sie müssten nix mehr prüfen und Erpressen vom Bürger das Geld, weil Sie behaupten Sie haben das Recht dazu. Wo kommen wir denn da hin? Eine Geldforderung ohne Gesetz zu betreiben ist Erpressung.

Diese öffentliche Verwaltung einschließlich der Amtspersonen der Vollstreckung, egal aus welcher Behörde einschließlich der Politiker die meinen nur sie haben mehr Macht als jeder Bürger in diesem Land und schüchtern uns Menschen ein. Grundgesetz jeder Bürger ist gleich oder andere Gesetze kennen die eh nicht, denn Ihre Tätigkeit als Beamter ist dem GV inzwischen aberkannt worden und trotzdem belügen Sie dem Bürger und geben sich als Beamte aus.


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Im Amt Mittelangeln hat garantiert niemand diesen Textbaustein selbst verbrochen, bekanntlich versorgen die Rundfunkanstalten die Ämter und Gerichtsvollzieher mit Texten, um nur das für sie positive rechtsverdrehend darstellen zu können.


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So sehe ich es ebenfalls. Es ist bekannt, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk besondere Seminare für Vollstreckungsbedienstete veranstaltet, auf denen den Seminarteilnehmern entsprechende Verhaltensweisen nahe gebracht werden, siehe dazu u.a. unter
http://www.bdvz-nrw.de/wordpress/wp-content/uploads/2016/01/Seminarprogramm-2016-Stand-18.12.2015.pdf
(Seite 15 des PDF-Dokuments, Seminar "Der Rundfunkbeitrag", 02.06.2016 in Köln).

Darüber hinaus ist bekannt, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk die einzelnen Vollstreckungsbehörden mit vorgefertigten Argumentationsschreiben versorgt. Meiner Ansicht nach handelt es sich bei dem hier in Rede stehenden Schriftsatz um genau ein solches Argumentationsschreiben. Darauf deutet zunächst einmal die unterschiedliche Schriftart hin, aber insbesondere auch die Art und Weise der Argumente, hier konkret auch die Ausführungen zum bloßen Bestreiten des Zugangs.


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anne-mariechen

Im Amt Mittelangeln hat garantiert niemand diesen Textbaustein selbst verbrochen, bekanntlich versorgen die Rundfunkanstalten die Ämter und Gerichtsvollzieher mit Texten, um nur das für sie positive rechtsverdrehend darstellen zu können.

@ Roggi,

da kannst Du durchaus Recht haben. Es stimmt ja, in der Verwaltungsvereinbarung Beitragservice steht ja geschrieben, dass die LRA mit extra disponiertem Personal bezahlt durch unsere RF-Beiträge Gerichtsentscheidungen aufzeichnet und auswertet. Daher hast sicherlich Recht, dass der von Dir aufgezeigte Weg von den Rundfunkanstalten bei den GV-Schulungen ausgehändigt wird.

Die reine Volksverarschung gegen geltendes Recht. Im Grund sollte man das durch uns überall publiziert und veröffentlicht werden.

Das scheint alles ganz gezielt zu verlaufen.

Die LRA schreiben ein Gesetz für Ihre Interessen --->>> die Parteien und die Landesparlamente winken das durch. (Bis auf den Herrn Seehofer aus Bayern, der D*** unterschreibt das Gesetz noch bevor es von seinem Parlament in Abstimmung gebilligt wurde) somit ist der RÄStV schon ungültig --->>> die VG lassen nur eine bestimmte Anzahl von Verfahren zur nächsten Instanz durch, alle anderen Kläger bekommen Standardtextbausteine die nicht zur Klage passen und werden verurteilt zu bezahlen --->>> die nächst höheren Gerichte bereiten sich auf die zugelassen Klagen vor und es wird alles für Rechtens gehalten --->>> gleichzeitig verstößt der ARD/ZDF etc. Beitragservice gegen geltenes Recht, da ja eine nicht rechtsfähige Anstalt und kassiert das Geld von den Bürgern und wer nicht bezahlt wird ohne Verwaltungsverfahren durch rechtliche Behörden dann Zwangsvollstreckt. --->>> und dieses Schreiben zeigt doch auf, dass diese Verbrecher jetzt noch öffentliche Verwaltungen zu strafbaren Handlungen nötigen, damit die GV ohne Verwaltungsakt Ihr Unwesen treiben können. Ein Klasse ausgeklügeltes Zwangssystem mit dem Bonus einer Zusatzrente für die Mitarbeiter die immer schön Stillschweigen bewahren und Ihrem Arbeitgeber treu sind. --->>> und kein Staatsanwalt sieht hier in diesem Politikklüngel ein Argument der Bestechung? Nein die Lügenpresse verkauft solche Vorgänge als Demokratie.

Aber liebe Mitstreiter ich kann euch beruhigen, dieses Verhalten wird in den anderen selbstverwaltenden Bereichen wie z.B. Medizin/Ärzte genau so ausgeführt.
Nur ein kleines Beispiel: Ich 170 Arzttermine ohne Befund.
06.07.2015 ich zu einem Arzt --->>> Leukozyten im Keller
22.07.2015 Uni Ulm (Autoimmununtersuchung) --->>> es wird nichts festgestellt --->>> weil kein IGG/IGM/IGA Parameter untersucht werden
30.07.2015 Klinik Immunologie --->>> alle Immunwerte (Imunoglobuline) unterhalb der Toleranz (Diabetes, Wert sehr hoch)
17.02.2016 Klinik Immunologie --->>> weiterhin alle Immunwerte (Imunoglobuline) unterhalb der Toleranz (kein Diabetes mehr, Wert wie beim normalen Menschen)

Eine Uni erlaubt sich so einen Fehler? Was man nicht untersucht hat der Patient nicht. Man muss als Arzt einfach Wissen wohin man die Erkrankung steuert und der Umsatz und die Wochendseminare der Pharmaindustrie sind immer gut besucht. Ach ja und ein Infektologe aus der Charite meine ich darf keine Untersuchungen, keine Arztbesuche, keine Medikamente mehr einnehmen. Habe ich schriftlich bekommen .. ich soll wohl verrecken ich fauler H4-Empfänger.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. Februar 2016, 10:59 von anne-mariechen«

  • Beiträge: 32
Die Vollstreckungbeamten können einem leid tun, sind sie doch auch wenn sie nur unwillig vollstrecken wollen, von oben herab mit Durchführungsverordnungen gezwungen das zu tun. Parteienfilz bringt dieses System so richtig zur Blüte. Vorliegendes Schriftstück ist der legitime Versuch die eigene Person aus der Schusslinie zu nehmen, schließlich ist man ja selbst nicht schuld an der ganzen Misere. Eine Veränderung ist dringend geboten, darin sind wir uns alle einig, nur ob das durch ein wie immer geartetes Verhalten im Rahmen einer "demokratischen" Wahl gelingen wird ist und bleibt höchstwahrscheinlich ein frommer Wunsch.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. Februar 2016, 01:23 von Bürger«
Facebook ist die offene Form der geschlossenen Anstalt!

K
  • Beiträge: 810
Die LRA schreiben ein Gesetz für Ihre Interessen --->>> die Parteien und die Landesparlamente winken das durch. (Bis auf den Herrn Seehofer aus Bayern, der D*** unterschreibt das Gesetz noch bevor es von seinem Parlament in Abstimmung gebilligt wurde) --->>> die VG lassen nur eine bestimmte Anzahl von Verfahren zur nächsten Instanz durch, alle anderen Kläger bekommen Standardtextbausteine die nicht zur Klage passen und werden verurteilt zu bezahlen --->>> die nächst höheren Gerichte bereiten sich auf die zugelassen Klagen vor und werden auch alles für Rechtens halten --->>> gleichzeitig verstößt der ARD/ZDF etc. Beitragservice gegen geltenes Recht und kassiert das Geld von den Bürgern und wer nicht bezahlt wird ohne Verwaltungsverfahren Zwangsvollstreckt. --->>> und dieses Schreiben zeigt doch auf, dass diese Verbrecher jetzt noch öffentliche Verwaltungen zu strafbaren Handlungen nötigen, damit die GV ohne Verwaltungsakt Ihr Unwesen treiben können. Ein Klasse ausgeklügeltes Zwangssystem mit dem Bonus einer Zusatzrente für die Mitarbeiter die immer schön Stillschweigen bewahren und Ihrem Arbeitgeber treu sind. --->>> und kein Staatsanwalt sieht hier in diesem Politikklüngel ein Argument der Bestechung?

Genau auf diese Art und Weise wird das gegenwärtige politische System komprommitiert. Dies geschieht jedoch nicht ausschließlich im Bereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks so, sondern auch in vielen anderen Bereichen, in denen Lobbyisten die Gesetze für ihre eigenen Interessen schreiben.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist für die Allgemeinheit bestimmt. Wenn er aber für die Allgemeinheit bestimmt ist, dann muss zu Recht gefragt werden, warum die Allgemeinheit nicht auch über die rechtlichen Grundlagen bestimmen können darf.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. Februar 2016, 11:14 von Knax«

b
  • Beiträge: 776
Zitat aus dem Brief, Seite 2/2:
Zitat
Kommt ein Beitragsschuldner seiner Zahlungspflicht nicht nach, werden die rückständigen Rundfunkbeiträge mit Festsetzungsbescheiden festgesetzt. Wird innerhalb von vier Wochen kein Widerspruch gegen einen Festsetzungsbescheid eingelegt, ist dieser Bescheid bestandskräftig.

Zahlungspflicht hat nur ein Beitragsschuldner. Verfahren (Überprüfung der Wohnung, Überprüfung des Selbstbewohnens) wurde nie durchgeführt. Dokument, dass man im Ergebnis ein Beitragsschuldner ist, wurde nie erstellt. Man ist kein Beitragsschuldner. Folglich existiert keine Zahlungspflicht und keine Gläubiger.

Unternehmen "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" ist unbekannt, da alle Dokumente  nicht öffentlich sind.

Zitat aus dem Brief Seite 0:
Zitat
Eine Nachprüfung der Vollstreckbarkeit eines Titels muss nicht erfolgen. Die Vollstreckbarkeit der als bestandskraftig ausgewiesenen Forderung wurde mir seitens des Gläubigers schriftlich bestätigt. Für mich haben sich keine begründeten Zweifel an der Richtigkeit des Ersuchens ergeben. Ich bin gleichfalls nicht verpflichtet, die Bekanntgabe/ Zustellung von Beitragsbescheiden zu prüfen. Das Vollstreckungsersuchen selbst reicht als Grundlage für die Vollstreckung aus.
Übrigens, wenn man auf Festsetzungsbescheide mit Zurückweisung hilfsweise Widerspruch geantwortet hat, dann war das kein Widerspruch, sondern Zurückweisung. Somit sind diese Bescheide nicht bestandkräftig. Mit Widerspruch kann nur Beitragsschuldner antworten. Man ist aber keiner.

Allgemeines Verwaltungsgesetz für das Land Schleswig-Holstein

Zitat
§ 83 Untersuchungsgrundsatz

(1) Die Behörde ermittelt den Sachverhalt von Amts wegen. Sie bestimmt Art und Umfang der Ermittlungen; an das Vorbringen und die Beweisanträge der Beteiligten ist sie nicht gebunden.
(2) Die Behörde hat alle für den Einzelfall bedeutsamen, auch die für die Beteiligten günstigen Umstände zu berücksichtigen.
(3) Die Behörde darf die Entgegennahme von Erklärungen oder Anträgen, die in ihren Zuständigkeitsbereich fallen, nicht deshalb verweigern, weil sie die Erklärung oder den Antrag in der Sache für unzulässig oder unbegründet hält.

So viel dazu: Nachprüfung muss nicht erfolgen.

Zitat aus Brief Seite 2/1
Zitat
Als Inhaber einer Wohnung gilt jede volljährige Person, die die Wohnung selbst bewohnt, d.h. dort nach dem Melderecht gemeldet ist und/oder im Mietvertrag genannt ist (§2 Abs. 1 und 2 Rundfunkstaatsvertrag).

Rundfunkstaatsvertrag
Zitat
§ 2 Begriffsbestimmungen

Rundfunkbeitragsstaatsvertrag
Zitat
§ 2 Rundfunkbeitrag im privaten Bereich
(1) Im privaten Bereich ist für jede Wohnung von deren Inhaber (Beitragsschuldner) ein Rundfunkbeitrag zu entrichten.
(2) Inhaber einer Wohnung ist jede volljährige Person, die die Wohnung selbst bewohnt. Als Inhaber wird jede Person vermutet, die
1. dort nach dem Melderecht gemeldet ist oder
2. im Mietvertrag für die Wohnung als Mieter genannt ist.

1. Rundfunkstaatsvertrag kann also nicht sein.
2. Melderecht löst nur Vermutung aus und nicht wie in diesem Brief steht: im Melderecht gemeldet = selbst bewohnen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. Februar 2016, 13:37 von boykott2015«

B
  • Beiträge: 422
Warten wir also, bis der NDRStaatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrags am 01. Aug. 20015 in Kraft tritt. So viel Zeit werden wir wohl noch haben...  (#)  (siehe Seite 2, erster Absatz)


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"Die Geschichte des Fernsehens ist eine Geschichte voller Missverständnisse. Dabei hat dieser kleine Kasten vielleicht mehr für die Verblödung der Menschheit getan als jedes andere Medium." - Oliver Kalkofe, Kalkofes letzte Worte, Eichborn, 1997, S. 22

P
  • Beiträge: 4.011
Hervorhebung fett

Zitat
§ 83 Untersuchungsgrundsatz

(1) Die Behörde ermittelt den Sachverhalt von Amts wegen. Sie bestimmt Art und Umfang der Ermittlungen; an das Vorbringen und die Beweisanträge der Beteiligten ist sie nicht gebunden.

Der GV ist aber keine Behörde. Siehe dazu auch hier

Satz 8 in 2_L_240_14.pdf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=dlattach;topic=13609.0;attach=6808

Zitat
Grundsätzlich vollstrecken Behörden wie der Antragsgegner ihre Leistungsbescheide
selbst (§ 4 Abs. 1 Nr. 2 SächsVwVG). Die Vollstreckungsbehörde kann danach ggf.
Vollstreckungshilfe anderer Behörden in Anspruch nehmen, hierzu gehört jedoch nicht
der Gerichtsvollzieher, da dieser keine Verwaltungsbehörde ist

Auch, wenn hier die Rede von "Leistungsbescheide" ist, es geht um die Aussage zum GV also Gerichtsvollzieher. -> Dieser ist keine Verwaltungsbehörde .

Laut dem Artikel oben "Behörde" ermittelt, also muss geprüft werden, welche Behörde ermitteln müsste.

Der Beschluss mit Az. 3 B 7/15 vom Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen ändert diese Aussage nicht ab. Somit bleibt diese bestehen.

Entscheidung Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen
Beschluss, Az. 3 B 7/15

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13609.msg103783.html#msg103783

die PDF mit dem Az. 2 L 240/14 ist auch im Thema verlinkt.

Ein Einstieg ins Thema gibt es auch hier:

Gerichtsvollzieher GV Erstkontakt mit (unzulässigen)Kosten auf losem Zettel o.ä.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15641.msg104141.html#msg104141


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c
  • Beiträge: 873
Habe die Links zu den erwähnten Beschlüssen von Bayerischen VGs zur Zustellungsfiktion herausgesucht (wen's interessiert)

http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2015-N-42920?hl=true

http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2015-N-48487?hl=true

Die Gerichte gehen davon aus, dass es sich bei den RA und dem BS um ordentlich geführte Behörden handelt und entsprechende elektronische Aktenvermerke (wie bei einer echten Behörde) seine Richtigkeit haben. Das das schlampig geführte Sauläden sind, sehen die halt nicht (es ist schon öfter hier berichtet worden, dass Bescheide rückdatiert wurden und häufig noch auf einen Sonntag; auch glaube ich arbeiten in diesen "Behörden" keine Beamten, die der Rechtstreue verpflichtet wären).

Damit reicht es als "Anscheinsbeweis" aus, wenn die RA behautpet, so einen elektronsichen Vermerk des Absendens zu haben. Man kann dem Zugang des Briefs nur entgegentreten, wenn man etwa allgemein Störungen beim Zustellen der Post bemerkt hat, o.ä.



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anne-mariechen

Habe die Links zu den erwähnten Beschlüssen von Bayerischen VGs zur Zustellungsfiktion herausgesucht (wen's interessiert)
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2015-N-42920?hl=true
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2015-N-48487?hl=true

@Cook

Danke. Guter Link und die Suchfunktion scheint auch zu greifen. Unter dem Begriff "Rundfunkbeitrag" findet man 225 Entscheidungen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. Februar 2016, 13:11 von Bürger«

b
  • Beiträge: 776
RBStV
Zitat
§ 2 Rundfunkbeitrag im privaten Bereich
(1) Im privaten Bereich ist für jede Wohnung von deren Inhaber (Beitragsschuldner) ein Rundfunkbeitrag zu entrichten.
Person A, wenn sie beitragspflichtig ist, muss zwingend Beitragsschuldner sein. Durch welchen Dokument kann Person A rechtsverbindlich nachweisen, dass sie Beitragsschuldner ist?

Beitragsschuldner kann Antrag auf Befreiung stellen, Widersprüche schreiben, usw. Hat ein Paar Rechte nach RBStV.

Zitat aus dem Brief
Zitat
Vorsorglich teile ich Ihnen mit, dass ich auch zukünftige Schreiben und Mitteilungen, die sich auf die Rechtmäßigkeit der beizutreibenden Forderungen oder die „Nichtanerkennung“ von Behörden beziehen, nicht antworte und die Vollstreckung fortführen werde. Dasselbe gilt für Widersprüche gegen Vollstreckungsankündigungen.
Wie soll man auf das reagieren, wenn nicht geantwortet wird? Es wird sogar in Kauf genommen, dass nicht-rechtmäßige Forderungen eingetrieben werden. Oder weiß man genau, dass es so ist und deswegen jetzt vorsorglich mitteilt, dass es keine Rolle spielt?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. Februar 2016, 20:24 von boykott2015«

G
  • Beiträge: 1
Auch meine Person A hat vor wenigen Tagen, wahrscheinlich in Vorbereitung auf den terminlich vereinbarten Besuch Anfang August, ein solches Schreiben bekommen.
Aus meiner Sicht fokussiert sich alles auf den Rundfunkstaatsvertrag als GESETZ.
Ich habe dazu einige Stunden recherchiert und nachfolgende Info und möchte gern Eure fundierte Meinung dazu haben:

"Fiktives Beispiel:
Der Senat Berlin verhandelt einen Vertrag mit Vattenfall, dem hiesigen Stromlieferanten.
Diesem Vertrag stimmt das Parlament zu.
Diese Zustimmung erfolgt in Gesetzesform, der Vertrag wird als Anhang beigefügt.

Damit ist nicht der Vertrag Gesetzestext! Dasselbe gilt für den Rundfunkstaatsvertrag.

Das ist ein Vertrag zwischen den Ländern, ausgehandelt von den jeweiligen Ministerpräsidenten / Senatsverwaltungen usw.
Hier hat das Berliner Abgeordnetenhaus diesem Vertrag zugestimmt und den Vertrag als Anhang beigelegt. (wie andere Bundesländer auch)
http://www.berlin.de/imperia/md/content/senatsverwaltungen/justiz/gesetz-undverordnungsblatt2011/ausgabe_nr._14_v._1.6.2011_seite_193_bis_236.pdf

Das Gesetz lautet (Seite 211):
--- Zitat Beginn ---
Gesetz zum Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag Vom 20. Mai 2011
Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen
§ 1
Dem vom 15. bis 21. Dezember 2010 unterzeichneten Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird als Anlage zu diesem Gesetz veröffentlicht.
§ 2
(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.
(2) Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2012 außer Kraft, falls der Fünfzehnte Rundfunkänderungsstaatsvertrag nach seinem Artikel 7 Absatz 2 Satz 3 gegenstandslos wird. Das Außerkrafttreten wird bis zum 31. Januar 2012 im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin bekannt gemacht.

Berlin, den 20. Mai 2011
Der Präsident des Abgeordnetenhauses von Berlin
Walter M o m p e r
Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
Der Regierende Bürgermeister
Klaus W o w e r e i t

--- Zitat Ende ---

Der eigentlich entscheidende Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ist kein Gesetzestext.
Sondern das ist lediglich der Vertragstext zwischen den Vertragsparteien.


Desweiteren:
Der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice als öffentlich-rechtliche Gemeinschaftseinrichtung der in der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, des ZDF und des Deutschlandradio ist Bestandteil der öffentlichen Gewalt im Sinne des Art. 1 Abs. 3 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG.
Mit dem vorbehaltlosen Grundrecht auf ungehinderte Unterrichtung aus allgemein zugänglichen Quellen gemäß Art. 5 Abs. 1 Halbsatz 2 GG ist es unvereinbar, für die Gewährung und Wahrnehmung dieses Grundrechts gesonderte Gebühren zu erheben, weil so die grundgesetzliche Garantie der Ungehindertheit nicht mehr vorbehaltlos gewährleistet wird, obwohl sie von der öffentlichen Gewalt gemäß Art. 1 Abs. 3 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG vorbehaltlos zu gewährleisten ist.

Der Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien (Rundfunkstaatsvertrag - RStV) vom 31.08.1991, in der Fassung des Fünfzehnten Staatsvertrages zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge vom 15./21. Dezember 2010 (vgl. GVBl. Berlin 2011, S. 211), in Kraft getreten am 01.01.2013, ist zudem eine verfassungswidrige Verfassungsdurchbrechung, da es den Ländern an der grundgesetzlichen Gesetzgebungskompetenz, somit den Rundfunkanstalten an der Ertragskompetenz und dem ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice an der Erhebungskompetenz hierzu fehlt.

Damit verstößt die öffentliche Gewalt selbst gegen das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und entzieht sich unzulässig ihrem grundgesetzlichen Auftrag zur Garantie und zum Schutze der Grundrechte. "


Edit "Bürger":
Beitrag musste leider angepasst werden. Bitte immer und überall die wichtigen Hinweise u.a. oben rechts im Forum beachten...
[...] Platzhalter wie z. B. Person A, „Ort C“ usw. benutzen. [...] Alles hypothetisch beschreiben.
Keine Rechtsberatung! Mehr dazu finden Sie in unseren Regeln.

Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ist zudem im Wortlaut in den 15. RÄndStV eingeflossen.
Der Vertragstext ist somit Gesetzestext. Siehe u.a. auch unter
Fundstellen Landesgesetze/ Zustimmungsgesetze 15. RÄndStV/ "RBStV" [Übersicht]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19862.0.html
In Bezug auf Verträge mit Unternehmen besteht hier zudem noch Unterschiede - siehe bitte u.a. unter
Klarstellung zu irreführenden Videos bzgl. Gesetz/ Vertrag/ GV, etc.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10628.0.html
Diese Diskussion hier im Thread aber bitte nicht weiter vertiefen, da dies vom eigentlichen Kern-Thema dieses Threads abschweift, welches da lautet
Der Vollstreckungsbeamte will kommen und bringt neue Argumente...
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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f
  • Beiträge: 6
Hallo zusammen,

so, bei meiner fiktiven Person A ist es jetzt auch soweit, sie soll zwangsvollstreckt werden. Es ist eine Summe von € 780,- aufgelaufen. Nachdem das BVerwG entschieden hatte ging es mit dem "Urteil" sehr schnell....copy and paste und fertig war "Im Namen des Volkes". Person  A wird jetzt mit hochrotem Kopf zahlen und sich Gedanken machen, wie sie der Beitragstruppe das Leben so schwer als möglich mache.

Für Ideen ist Person A offen.

Auch das Hinterlegen bei Amtsgericht ist ja wie würfeln. Jenachdem wie die drauf sind kann man hinterlegen oder nicht. Es kostet einfach zu viel Zeit dann zu tingeln ob man ein Amtsgericht findet.

Da immer die gleichen Politkasper gewählt werden, wird das ein Kampf gegen Windmühlen.


Edit "Bürger":
Beitrag musste leider angepasst werden. Bitte immer und überall die wichtigen Hinweise u.a. oben rechts im Forum beachten...
[...] Platzhalter wie z. B. Person A, „Ort C“ usw. benutzen. [...] Alles hypothetisch beschreiben.
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Danke für das Verständnis und die zukünftige Berücksichtigung.


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