Als neue Argumente würde ich das nicht bezeichnen. Diese 3-Seiten Text könnten oder sind meines Erachtens aus einem Urteil/Beschluss eines Gerichts.
Somit ist davon auszugehen, dass im Amt Mittelangeln sich so ein Faulenzer hingesetzt hat und wohl sicher hier aus dem Forum ein Urteil für diesen Brief abgeschrieben und passend für diesen Brief abgeändert hat.
Diese Vermutung ist schon damit begründet, dass der Amtsvorsteher schreibt, er müsse zur Zwangsvollstreckung nix mehr Nachprüfen auf einen Vollstreckungstitel. Das ist genau der Tatbestand der Staatsferne des Rundfunks auf dessen Grundlagen nun andere Behörden als Reiter auf dem Pferd Ihre Geschäfte gegen den Bürger betreiben. Wo kann den eine solche Selbstjustiz gültig sein. Da gibt es in diesem Staat Verwaltungsverfahrensgesetze (VwVfG) und darin sind bestimmte Gruppen, Organe ausgenommen und die können machen was Sie wollen, der Bürger muss eben mit allem rechnen nur nicht nach einer gültigen Gesetzesregelung.
Dann die Frage an den GV warum tut er es dann trotzdem??? Diesem Amtsleiter könnte ich eine Internetseite zeigen, da wird mal klar darlegt, dass er gegen Gesetze verstößt, denn auf den Rundfunk findet das
Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
§ 2 Ausnahmen vom Anwendungsbereich
(1) Dieses Gesetz gilt nicht für die Tätigkeit der Kirchen, der Religionsgesellschaften und Weltanschauungsgemeinschaften sowie ihrer Verbände und Einrichtungen.ausdrücklich keine Anwendung.Und weil das so ist, hat kein GV ein Recht trotzdem eine Nutzung dieser Rechte umzusetzen. Denn wenn kein Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) gültig ist, dann hat kein Beitragszahler die Möglichkeit nach einem diesem Gesetz (VwVfG) oder (LVwVfG) seine Rechte in Anspruch zu nehmen. Deshalb ist eine ZV nichtens.
In den Bescheiden aber tut der Rundfunk so, als könnte jeder Beitragszahler Widerspruch einreichen und dann erhält der Bürger in einer vorgesehen Frist trotzdem keinen Widerspruchsbescheid von der angeblichen Behörde LRA. Warum wohl, weil diese LRA keine Behörde ist und ob Sie einen Widerspruchsbescheid ausstellen darf, ist höchst richterlich nach meinen bisherigen Kenntnissen noch nicht beim (BVerfG) entschieden worden.
Weshalb gibt es denn bei den Kirchen, die ebenfalls aus dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) ausgenommen sind, ganz klare Regelungen in Ihren eigenen Verwaltungsverfahrensgesetzen die z.B. hier für die ev. Kirchen Gültigkeit und eine klare Rechtssprechung gegenüber dem Bürger aufzeigen.
Guckst Du hier für die Evangelischen Kirche in Deutschland
http://www.kirchenrecht-evlka.de/document/20990. Gleiches gibt es für die Landeskirchen und jeder dieser Landeskirchen hat auch eine Staatsvertrag mit dem zuständigen Land geschlossen.
Nur der achso schlaue und betrügerische Rundfunk, ist aus dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) ausgenommen und erlaubt sich mit jedem Mittel das er in diesem Staat Grund- und Rechtslos begründet auf die staatsferne einsetzen darf wie, Parkkrallen, Ventilwächter, Kontosperrungen, Eidensstattliche Auskunft, Schufaeinträge, Inkassounternehmen und Haftstrafen, weil für Ihn kein Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) gilt. Der RF hat einen rechtsfreien Raum den er auf Grund der Staatsferne begründet und der GV macht daraus wieder einen Raum für seine Rechte, die er dann einsetzt mit solchen dummen Briefen und seinen Zwangsmitteln.
Und genau diese Tatsache machen sich alle diese Behörden, sprich die Ämter und die GV noch zu nutze und sagen Sie müssten nix mehr prüfen und Erpressen vom Bürger das Geld, weil Sie behaupten Sie haben das Recht dazu. Wo kommen wir denn da hin? Eine Geldforderung ohne Gesetz zu betreiben ist Erpressung.
Diese öffentliche Verwaltung einschließlich der Amtspersonen der Vollstreckung, egal aus welcher Behörde einschließlich der Politiker die meinen nur sie haben mehr Macht als jeder Bürger in diesem Land und schüchtern uns Menschen ein. Grundgesetz jeder Bürger ist gleich oder andere Gesetze kennen die eh nicht, denn Ihre Tätigkeit als Beamter ist dem GV inzwischen aberkannt worden und trotzdem belügen Sie dem Bürger und geben sich als Beamte aus.