Ich kann mich irren, aber ist die Sachlage nicht so, dass es Parteien bereits erlaubt war, Anteile an Privaten zu erwerben und das BVG nun lediglich eine Klage dagegen abgewiesen hat?
...also letzlich genau umgekehrt?
Aber obwohl ich persönlich denke, dass Politik in der Privatwirtschaft grundsätzlich nichts zu suchen hat, glaube ich nicht, dass das Ganze allzu problematisch ist, da
1. Große Anteilseigner so oder so einen politischen Einfluss ausüben können, auch wenn es sich um Privatleute handelt, und
2. Parteien m.W. finanziell nicht so gut bestückt sind, Anteile privater Sender oder Verlage in wirklich relevanter Höhe (die zu "erweiterten" Mitbestimmungsrechten führen) halten können. Man bedenke: Einige wenige Prozent der Anteile eines großen Medienunternehmens können gut und gerne schon mal einen zweistelligen Millionenbetrag kosten; so viel Geld können auch CDU oder SPD nicht "eben mal" lockermachen.
Es gibt in Deutschland ziemlich viele "familiäre Clans", die in diesem Bereich engagiert sind, über weitaus mehr Mittel als eine der Volksparteien verfügen und auch eigene, politische Interessen haben.
Grüße,
- Flo