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Autor Thema: Termin beim GVO wg. Vermögensauskunft trotz laufender Klage?  (Gelesen 1911 mal)

P
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Hallo,

Person A hat noch immer keine Rückmeldung auf ihre Anfechtungsklage beim Verwaltungsgericht. Aber der GVO lädt sie zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung. Dabei hat Person A zum x-ten Mal mitgeteilt, dass sie nie Hauptmieterin einer Wohnung war, sondern ihr Ehemann. Sie hat in der Klage den Mietvertrag beigefügt.

Wie soll sich Person A verhalten?
Danke für Eure Hilfe im Voraus.


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Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

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P
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Wäre es hilfreich, unter Vorbehalt zu zahlen und dann das Ergebnis des Verwaltungsgerichts abwarten?
Geht das überhaupt, beim GVO unter Vorbehalt zahlen?


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