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Autor Thema: Zwangsvollstr. Vermögensausk. Haft  (Gelesen 2494 mal)

s
  • Beiträge: 3
Zwangsvollstr. Vermögensausk. Haft
Autor: 24. Januar 2016, 12:53
Guten Morgen!

Folgender Fall:

Zwangsvollstr. Südwestrundfunk Anstalt usw. c/o ARD ZDF Deutschlandradio BS Köln
gegen eine Person A

Wortlaut:
In o.g. Sache hat d. Gläub.  (?)  wg. Vollstreckungsers. d. Gläubigerin (? d. Südwestrundf. Köln v. ...Datum... AZ... die Abnahme der Vermögensauskunft beantragt.
genaus so steht's geschrieben. 

Frage: Wer hat da jetzt die Vermögensausk. beantragt ?? Der BS (?)  und wäre das rechtens??


Person  A hat die letzten 40 Jahre "beitragsfrei gelebt" und sämtliche Schreiben d. BS  seit 2013 ignoriert.

A erhält einen Brief v. OGV  - weißer Umschlag, als normale Post mit Stempel  - in dem ab Zustellung  (!?) eine Frist von 2 Wochen eingeräumt wird,  um den säumigen Betrag v. über 600 € bar oder auf das Konto des OGV zu zahlen. Bei Nichtzahlung wird gleich der Termin zur Vermögensausk. mitgeliefert. Bei Missachtung droht der OGV mit dem Schuldnerverz. u. ggf. Verhaftung.
'Das Dokument wurde maschinell erstellt u. ist o. Unterschrift gültig'  (?)

Person A möchte natürlich zahlen  |- sollte alles so seine Richtigkeit haben.

A tut sich sehr schwer mit den vielen Begriffen und $§, möchte deshalb auch keine ellenlange Briefe schreiben sondern sachlich kurz und bündig auf freundliche Weise auf geltendes Recht aufmerksam machen. Aber wo anfangen??

Frage:
Ist Zustellung und Frist anfechtbar?
Wer genau hat die Vermögensabgabe beantragt und ist das so hinzunehmen?
Es braucht doch einen richterlichen Beschluß oder gilt das nur für die Volstr. zu Hause?
Eine sog. Rechtsbehelfsbelehrung ist im Schreiben nicht erkennbar, anfechtbar?

A gibt sich Mühe selbst zu recherchieren aber etwas Starthilfe wäre sehr nett  :) denn die Zeit drängt ein wenig...

Gruß von
sumsum


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. Januar 2016, 00:09 von Viktor7«

s
  • Beiträge: 3
Re:Zwangsvollstr. Vermögensausk. Haft
#1: 27. Januar 2016, 13:21
Liebe Forenmitglieder,

weiss jemand Rat?

Falls mein Post  etwas untergegangen ist, bitte schaut doch mal ob ihr der Person A eine Empfehlung geben könnt da die Frist demnächst abläuft.
Der Brief v. OGV wurde übrigens mit dem 14. Jan. datiert erreichte A aber erst 5 Tage später!!! Hätte die Person A da nicht eine Empfangsbestätiging unterschrieben müssen?



Danke im vorraus,
Grüße v. sumsum


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n
  • Beiträge: 1.452
Re: Zwangsvollstr. Vermögensausk. Haft
#2: 27. Januar 2016, 14:42
Es ist schwer etwas darüber zu sagen.

Weisser Brief mit normaler Post deute erstmal auf die "gütliche Einigung" hin,
auch wenn da wüste Drohungen drinstehen. Rechtsbelehrung sucht man auch vergebens.
Danach kommt dann ein offiziell zugestellter Brief mit Einwurfdatum der den Termin zur VA festsetzt.

Ich könnte mir denken dass Person A sich schnell mit dem GV in Verbindung setzt und sich das
Vollstreckungsersuchen kopiert (oder abfotografiert weil der Kopierer immer kaputt ist ... Foto vorher testen!)
Dann weiß Person A was genau von ihr verlangt wird und kann das weitere Vorgehen planen.

Bei nicht zugestellten Bescheiden kann Person A in den Thread "Riesa .." anschauen. Oops, finde ich gerade nicht,
aber der hier sieht auch gut aus um sich weiterzuhangeln:
Bitte um Überprüfung auf Richtigkeit des Widerspruchs
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17081.msg112736.html#msg112736



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s
  • Beiträge: 3
Re: Zwangsvollstr. Vermögensausk. Haft
#3: 28. Januar 2016, 13:39
Ja, vielen Dank dafür,
ich versuche mich mal durchzuwurschteln.... 

Gruß von sumsum


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