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Autor Thema: Denunziantentum oder was?  (Gelesen 1256 mal)

  • Beiträge: 58
Denunziantentum oder was?
Autor: 10. Februar 2016, 19:47
In ihren Diskussionen mit dem Beitragservice beruft sich eine Person A vorrangig darauf, dass sie aus tiefster Ueberzeugung nicht fernsehen und auch nicht Radio hoeren will, weder zu Hause noch im Supermarkt noch sonst wo. Person A weiss, interessiert die nicht.

Person A hat des weiteren darauf hingewiesen, dass das Wohnen an sich rein gar nichts mit Mediennutzung zu tun hat und sie sich auf dem Einwohnermeldeamt beschwert hat, weil sie nicht will, dass die ihre Daten weiter geben. Person A weiss, auch das interessiert die nicht.

Dann hat sich Person A beschwert, dass die Zusammensetzung des sog. Beitrages eh Bloedsinn ist, weil sie in obiger Wohnung nicht mal Telefon geschweige denn einen Anschluss oder so was hatte... es quasi eine WG-Form war. Das haben sie Person A dann abgezogen - ja, die koennen echt nett sein  >:D, weil sie vielleicht hofften, dass Person A dann endlich mal nachgibt?  :angel:

ABER:
Dann wollten sie von Person A Informationen über die Wohnungsinhaberin, und das fand Person A dann schon krass. Anbei das Schreiben...

Inzwischen plagt sich Person A mit dem 2. FESTSETZUNGSBESCHEID rum und ist so schlecht gelaunt wegen dieser ***bande. Aber: Person A zahlt nicht. Und nichts.

PS: Moderator, wie gewuenscht anbei die Datei mit geschwaerzten Namen. Das glaubt sonst keiner...


Anm.Mod. seppl: Anhang wurde nachanonymisiert


Edit "Bürger":
Beitrag musste leider angepasst werden.
Bitte immer und überall den wichtigen Hinweis u.a. oben rechts im Forum beachten...
Wichtig für Sie:
Fragen so genau wie möglich stellen. Angaben über Namen, Orte und sonstige Daten vermeiden. Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Firma B“, „Ort C“ usw. verwenden, um Ihr Anliegen hypothetisch zu beschreiben.

Danke für das Verständnis und die zukünftige Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. Februar 2016, 00:04 von Bürger«
aktueller Stand:
27.5.2017: Klageu. -begründung
10.6.2017: Härtefallantrag+ Antrag Aussetzung Vollstreckung an Intendant SWR
Abgelehnt weg. Nicht-Zuständigkeit 4.7.17
3.1.19 VG Sigmaringen lehnt Härtefallprüfung ab, verlangt Ablehn.bescheid v. SWR.
3.3.19 SWR angefragt zu offiz. Ablehn.bescheid
9. August Verhandlung
11. September Urteil
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