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Autor Thema: Bescheiderstellung am Wochenende: Stadt Salzkotten stellt Vollstreckung ein.  (Gelesen 7721 mal)

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Anhängend das Dokument dazu.

Der Kläger gab an, keine Bescheide erhalten zu haben. Die Bekanntgabevermutung wurde laut Auskunft des beteiligten Anwalts u. A. dadurch widerlegt, dass das Erstelldatum eines Bescheides laut LRA auf einen Wochenendtag gefallen sein sollte. Behörden arbeiten nicht am Wochenende und können daher dann auch keine Bescheide erstellt haben.

Das Vollstreckungsersuchen wurde zurückgewiesen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Februar 2016, 18:21 von seppl«
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

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Endlich etwas positives. Und endlich wird einmal Recht gesprochen.

Der BS meint immer, er kann sich eine förmliche Zustellung sparen. Kostet ja auch Geld. Infopostgebühr reicht eben doch nicht.

Hoffentlich gibt es Nachahmer. Danke für das Einstellen diese wichtigen Dokumentes.
Und auch an der Wochenenddatumsgeschichte waren findige Forumsmitglieder schon dran. Weiter so! >:D



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Der Bürgermeister wird von den Bürgern gewählt um die Interessen der Bürger zu vertreten. Dieser Bürgermeister hat "einen Arsch in der Hose" und setzt sich für seine Bürger ein. Nachahmenswert!


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  • Beiträge: 342
  • Gegen Zwangsfinanzierung
Das Vollstreckungsverfahren wurde eingestellt, weil die Bescheide nicht ordnungsgemäß zugestellt wurden. Es steht kein Wort darüber, dass die "Wochenendbescheide" ungültig sind.

Trotzdem, eine gute Nachricht!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Februar 2016, 23:05 von Bürger«

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Die Zusatzinfo über die "Wochenendbescheide" habe ich mit dem Dokument von dem Rechtsanwalt bekommen, der den Kläger vertreten hat. Wenn ich seine Erlaubnis bekomme, werde ich seine EMail hier veröffentlichen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. März 2017, 12:45 von DumbTV«
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

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Hier die Notiz des RA Bölck, von ihm für das Forum formuliert:

Zitat
Die Stadt Salzkotten stellt ein Vollstreckungsverfahren ein, weil ein Bürger angab, dass ihm der zu vollstreckende Bescheid nicht vorliegt

Ein Bürger erhielt von der Stadt Salzkotten eine Vollstreckungsankündigung. In dieser ist ein nicht beglichener Rückstand „Rundfunkbeiträge Westdeutscher Rundfunk Köln“ angegeben. Es ist auch das Datum eines Bescheides angegeben - hier der 1.8.2015.
Er beauftragte Rechtsanwalt Thorsten Bölck aus Quickborn mit seiner Vertretung, um gegenüber der Stadt den öffentlich-rechtlichen Unterlassungsanspruch geltend zu machen. Mit diesem Anspruch soll erreicht werden, dass die Stadt es unterlässt, eine rechtswidrige Vollstreckung durchzuführen.
Die Rechtswidrigkeit der Vollstreckung wurde hier daraus hergeleitet, dass der Bürger angab, ein zu vollstreckender Bescheid läge ihm nicht vor. Die Angabe des Bürgers wird schon dadurch bestätigt, dass der 1.8.2015 ein Samstag war. An einem Samstag wird in einer Behörde nicht gearbeitet und es werden samstags keine Bescheide erlassen.
Der öffentlich-rechtliche Unterlassungsanspruch wurde mit Schreiben vom 1.2.2016 geltend gemacht. Bereits mit Schreiben vom 4.2.2016 teilte die Stadt Salzkotten mit, dass sie das Vollstreckungsverfahren eingestellt habe. Sie habe dem WDR empfohlen, eine wirksame Bekanntgabe der Bescheide durch förmliche Zustellung oder per Einschreiben zu veranlassen.
Hieran wird ersichtlich, dass das System der Zusendung der Bescheide mit einfachem Brief dann nicht mehr funktioniert, wenn ein Bürger angibt, dass ihm der Bescheid nicht vorliegt.
Hieraus werden auch die Grenzen des Systems deutlich:
Das System hat dann seine Grenze erreicht, wenn sich der Zugang eines Bescheides nicht nachweisen lässt.
In einer solchen Situation wird es  für die Rundfunkanstalt teuer, weil sie die Bescheide dann förmlich zustellen lassen oder per Einschreiben versenden muss.
Diese Frage stellt sich aber immer erst im Rahmen einer Vollstreckung, da erst dann der Bürger von dem angeblichen -ihm nicht vorliegenden- Bescheid erfährt.
Die Einwendungen haben sich daher immer gegen diejenige Behörde zu richten, die die Vollstreckung durchführt - hier also die Stadt Salzkotten. Die Stadt Salzkotten hat so entschieden, wie man es sich wünscht - sie hat das Vorliegen der Vollstreckungsvoraussetzungen verneint und das Vollstreckungsverfahren eingestellt.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Februar 2016, 19:28 von Bürger«
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j
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Das ist ein Sieg in einer wichtigen Schlacht, den jetzt steht endlich ein weiterer Weg offen, die Zahlung der Rundfunkgebuehren wirksam zu vermeiden.

Wichtig ist nun eine Analyse, ob es sinnvoll ist, generell auf Bescheide die per normaler Post kamen, zu reagieren.
Ohne Einschreiben kann der BS bzw. die LRA den Zugang nicht nachweisen.

Es ist somit fraglich, ob die alte Forumsregel:
"Jedem Bescheid muss wiedersprochen werden damit er nicht rechtsgueltig wird"
noch sinnvoll ist.
Oder ob man nicht bereits frueher im Prozess/Ablauf eine grundlegende Entscheidung treffen muss, ob man gegen die Bescheide vorgehen wird oder dann gegen die Vollstreckung.

Man muss davon ausgehen, das letzteres, das spielen der "habe ich nicht erhalten, bitte weisen sie die Zustellung nach" Karte die Zahlung der Gebuehren nach hinten verschiebt, da, sollte der BS so weiter machen wie bisher mit quartalsweisen Festsetzungsbescheiden, erst nach langer Zeit im Vollstreckungsverfahren ladet, dieses eingestellt wird- Achtung, Huerde, das muss jede Gemeinde so entscheiden - dann die Bescheide ordentlich zustellt und dann den Bescheiden wiedersprochen werden kann.

Es ist eigentlich ein Skandal, das es so lange gedauert hat, so ein Urteil zu erhalten.
Es kann ja nicht angehen, das eine deutsche Behoerde nicht mal in der Lage ist, ordentliche Bescheide auszustellen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Februar 2016, 18:56 von Bürger«

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  • Beiträge: 1.548
Zitat
Es ist eigentlich ein Skandal, das es so lange gedauert hat, so ein Urteil zu erhalten.

Achtung, das ist kein Gerichtsurteil. Solche Entscheidungen gibt es schon viele, auch von Gerichten und auch schon vor über einem Jahr. Aber es gibt noch keine höchtgerichtliche Entscheidung darüber und so kocht jede Verwaltung und jedes Amtsgericht seinen eigenen Brei.

Zitat
Es kann ja nicht angehen, das eine deutsche Behoerde nicht mal in der Lage ist, ordentliche Bescheide auszustellen.

Ein Indiz mehr, daß der Dummfunk keine Behörde sein kann.


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Solange Person A keinen förmlich zugestellten Festsetzungsbescheid erhält, wird Person A sich nicht rühren.
Sollten die Geldeinzieher meinen, sie täten Person A vollstrecken wollen ohne einen rechtlich einwandfrei zugestellten Bescheid, weiß Person A jetzt, wie sie sich wehren kann. Das ist ein Ergebnis dieses wunderbaren Forums hier. Vorausgesetzt, ein jeder, der nicht einverstanden ist mit der Abzocke, die da läuft, lese aufmerksam wie Person A im Forum mit und übertrage das auf Person A's persönliche Situation. Ein wenig Zeit und Leidenschaft möge ein jeder investieren.
Und wenn es "nur" Sand ins Getriebe streuen ist und auf Zeit arbeiten, Person A ist damit zunächst hochzufrieden.
 :police:


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Zitat
Die Stadt Salzkotten stellt ein Vollstreckungsverfahren ein, weil ein Bürger angab, dass ihm der zu vollstreckende Bescheid nicht vorliegt

Ein Bürger erhielt von der Stadt Salzkotten eine Vollstreckungsankündigung. In dieser ist ein nicht beglichener Rückstand „Rundfunkbeiträge Westdeutscher Rundfunk Köln“ angegeben. Es ist auch das Datum eines Bescheides angegeben - hier der 1.8.2015.
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Die Rechtswidrigkeit der Vollstreckung wurde hier daraus hergeleitet, dass der Bürger angab, ein zu vollstreckender Bescheid läge ihm nicht vor. Die Angabe des Bürgers wird schon dadurch bestätigt, dass der 1.8.2015 ein Samstag war. An einem Samstag wird in einer Behörde nicht gearbeitet und es werden samstags keine Bescheide erlassen.
Der öffentlich-rechtliche Unterlassungsanspruch wurde mit Schreiben vom 1.2.2016 geltend gemacht. Bereits mit Schreiben vom 4.2.2016 teilte die Stadt Salzkotten mit, dass sie das Vollstreckungsverfahren eingestellt habe. Sie habe dem WDR empfohlen, eine wirksame Bekanntgabe der Bescheide durch förmliche Zustellung oder per Einschreiben zu veranlassen.
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Ich entnehme hieraus, dass das offenkundig in den Vollstreckungsunterlagen angegebene und sich als "Sonntag" herausstellende angebliche Erstelldatum des vollstreckungsgegenständlichen Bescheides lediglich als ergänzende BESTÄTIGUNG der Angabe des Bürgers diente, "ein zu vollstreckender Bescheid läge ihm nicht vor":
Da eine Behörde wohl nicht sonntags arbeitet, könnte auch der vermeintliche Bescheid eigentlich gar nicht erstellt sein, insofern nicht existieren und schon gar nicht zugestellt und wirksam bekanntgegeben worden sein, was jedoch allgemeine Voraussetzung für die Vollstreckbarkeit der Forderung wäre.
So die Logik.

Ich interpretiere diesen Schachzug NICHT so, dass ein Bescheid, dessen Zugang nicht bestritten wird, allein aufgrund eines mglw. auf einen Wochenendtag fallendes Erstelldatum, per se nicht existieren könne oder "ungültig", gar vielleicht "nichtig" und somit "nicht vollstreckbar" sei. Das wäre m.E. ein doch zu kühner Schluss, den man hier nicht voreilig ziehen sollte...

ALLERDINGS könnte diese Frage im Weiteren durchaus behandelt werden, denn wenn nicht nur in Einzelfällen Bescheid-Daten auf Wochenenden fallen, "Behörden" jedoch i.d.R. an Wochenenden nicht arbeiten und insofern keine Bescheide erstellen, so stellt sich die Grundsatzfrage:

Werden die Bescheide überhaupt von einer "Behörde" erstellt...
...oder nicht vielmehr (in unzulässiger Art und Weise?) von nicht-rechtsfähigen Hilfsstellen oder gar externen, privaten Drittdienstleistern?!?


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Oder ob man nicht bereits frueher im Prozess/Ablauf eine grundlegende Entscheidung treffen muss, ob man gegen die Bescheide vorgehen wird oder dann gegen die Vollstreckung.

Genau das "oder dann gegen die Vollstreckung" stellt sich - bis auf eher wenige Fälle - in der Breite als nicht besonders einfach oder aussichtsreich dar.

Nach aktuellen Kenntnissen, die sehr gut in den vielzähligen Threads im Board
Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/board,77.0.html
nachzulesen sind, ist - entgegen der vermeintlich eindeutigen Gesetzeslage und höchstinstanzlichen Rechtsprechung - das Bestreiten des Zugangs vollstreckungsgegenständlicher Bescheide leider überhaupt nicht so "einfach", wie man meinen sollte.

Ganz besonders anschaulich nachvollziehbar u.a. unter
AG Riesa/ AG Dresden > fehlender Bescheid > §766 ZPO oder §40 VwGO? AG oder VG?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13609.0.html

Daher gilt nach wie vor der allgemeine Grundsatz:
Auf zugestellte Bescheide mit den entsprechenden Rechtsmitteln gem. der Rechtsbehelfsbelehrung reagieren!


Zur Frage, ob an Wochenend- oder Feiertagen erstellte Bescheide Einzelfälle sind oder gehäuft vorkommen, gibt es eine Umfrage, an der sich Betroffene bitte rege beteiligen mögen...
Umfrage: Bescheide, deren Erstelldatum auf Wochenend- oder Feiertage fällt
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17490.0.html

Danke ;)


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