Das ist ein Sieg in einer wichtigen Schlacht, den jetzt steht endlich ein weiterer Weg offen, die Zahlung der Rundfunkgebuehren wirksam zu vermeiden.
Wichtig ist nun eine Analyse, ob es sinnvoll ist, generell auf Bescheide die per normaler Post kamen, zu reagieren.
Ohne Einschreiben kann der BS bzw. die LRA den Zugang nicht nachweisen.
Es ist somit fraglich, ob die alte Forumsregel:
"Jedem Bescheid muss wiedersprochen werden damit er nicht rechtsgueltig wird"
noch sinnvoll ist.
Oder ob man nicht bereits frueher im Prozess/Ablauf eine grundlegende Entscheidung treffen muss, ob man gegen die Bescheide vorgehen wird oder dann gegen die Vollstreckung.
Man muss davon ausgehen, das letzteres, das spielen der "habe ich nicht erhalten, bitte weisen sie die Zustellung nach" Karte die Zahlung der Gebuehren nach hinten verschiebt, da, sollte der BS so weiter machen wie bisher mit quartalsweisen Festsetzungsbescheiden, erst nach langer Zeit im Vollstreckungsverfahren ladet, dieses eingestellt wird- Achtung, Huerde, das muss jede Gemeinde so entscheiden - dann die Bescheide ordentlich zustellt und dann den Bescheiden wiedersprochen werden kann.
Es ist eigentlich ein Skandal, das es so lange gedauert hat, so ein Urteil zu erhalten.
Es kann ja nicht angehen, das eine deutsche Behoerde nicht mal in der Lage ist, ordentliche Bescheide auszustellen.