Guten Tag,
in Kürze:
Person A hat als Privatperson und im Single-Haushalt niemals an die GEZ gezahlt, dann alle Schreiben des Nachfolgers "Beitragsservice" ignoriert, allerdings hat Person A Widerspruch eingelegt gegen den ersten Festsetzungsbescheid.
Dieser wurde zurückgewiesen.
Nach weiteren Drohungen/Mahnungen kam irgendwann die unvermeidliche Post vom Finanzamt Lichtenberg mit der Vollstreckungsankündigung.
Der aufgelaufene Betrag (ca. 450€) wurde dann von Person A an's Finanzamt überwiesen (unter Vorbehalt) (Person A hatte irgendwann einfach die Schnauze voll von diesem Terror und auch Angst vor Konsequenzen wie z.B. Pfändung, negative SCHUFA-Einträge usw. - ja, wenn man es so nennen will, haben die "Bösen" gewonnen).
Frage 1: Macht es irgendeinen Unterschied (auch im Hinblick auf die Zukunft, falls doch mal eine Klage gegen den Rundfunkbeitrag erfolgreich sein konnte und sich die rechtliche Situation ändert...), ob Person A die Zahlung an's Finanzamt überweist (sozusagen weiterhin jedesmal "wartet", bis mit der Vollstreckung gedroht wird), oder in Zukunft direkt an den Beitragsservice "brav" seine Beiträge zahlt? (Hintergrund: Es fallen ja auch nicht unbeträchtliche Mahngebühren an, die Person A dem Beitragsservice nicht auch noch in den gierigen Rachen werfen möchte...)
Frage 2: Person A hat eine Rechtsschutzversicherung und hat schon bei mehreren Anwälten gefragt, ob man gegen diesen "Terror" des Beitragsservice nicht irgendwas machen kann. Keiner wollte sich da bis dato auf irgendwas einlassen, sondern es wurde Person A immer empfohlen "einfach zu zahlen...". Muss Person A sich damit wirklich abfinden?