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Autor Thema: Vollstreckungsankündigung - gezahlt. Wie jetzt weiter?  (Gelesen 2519 mal)

r
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Guten Tag,

in Kürze:

Person A hat als Privatperson und im Single-Haushalt niemals an die GEZ gezahlt, dann alle Schreiben des Nachfolgers "Beitragsservice" ignoriert, allerdings hat Person A Widerspruch eingelegt gegen den ersten Festsetzungsbescheid.
Dieser wurde zurückgewiesen.
Nach weiteren Drohungen/Mahnungen kam irgendwann die unvermeidliche Post vom Finanzamt Lichtenberg mit der Vollstreckungsankündigung.
Der aufgelaufene Betrag (ca. 450€) wurde dann von Person A an's Finanzamt überwiesen (unter Vorbehalt) (Person A hatte irgendwann einfach die Schnauze voll von diesem Terror und auch Angst vor Konsequenzen wie z.B. Pfändung, negative SCHUFA-Einträge usw. - ja, wenn man es so nennen will, haben die "Bösen" gewonnen).

Frage 1: Macht es irgendeinen Unterschied (auch im Hinblick auf die Zukunft, falls doch mal eine Klage gegen den Rundfunkbeitrag erfolgreich sein konnte und sich die rechtliche Situation ändert...), ob Person A die Zahlung an's Finanzamt überweist (sozusagen weiterhin jedesmal "wartet", bis mit der Vollstreckung gedroht wird), oder in Zukunft direkt an den Beitragsservice "brav" seine Beiträge zahlt? (Hintergrund: Es fallen ja auch nicht unbeträchtliche Mahngebühren an, die Person A dem Beitragsservice nicht auch noch in den gierigen Rachen werfen möchte...)

Frage 2: Person A hat eine Rechtsschutzversicherung und hat schon bei mehreren Anwälten gefragt, ob man gegen diesen "Terror" des Beitragsservice nicht irgendwas machen kann. Keiner wollte sich da bis dato auf irgendwas einlassen, sondern es wurde Person A immer empfohlen "einfach zu zahlen...". Muss Person A sich damit wirklich abfinden?



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P
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- Person A kann sich aktiv widersetzten, in dem sie den Klageweg beschreitet. Da sind noch lange nicht alle Themen durch. Außerdem streut dies Sand in das Getriebe.
- Person A kann sich überlegen, ob sie nicht tatsächlich ein Wahlkreuzchen bei einer Partei außerhalb des Trios der Parteien macht, die mit dem Rundfunk zusammen im
  Bette liegen. Man nennt dies ganz einfach auch Protestwahl. Sinnvollerweise bei einer der Parteien, die den ÖR in der aktuellen Form abschaffen möchten. Nicht zur Wahl
  gehen oder die Farben Scharz, Rot und Grün liebhaben bedeutet 17,98 Euro im Monat auf ewig, bzw. wohl etwas und dann deutlich mehr, wenn das wahre Ausmaß der Renten-
  vereinbahrungen der Mitarbeiter des ÖR an den Tag kommt. 
- Widerstand über Widersprüche auf jeden Bescheid ist auch immer möglich. Gleiches gilt für Zahlungsverzug oder -erschwerung in verschiedensten Formen

LG Peli 


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