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Datenschutz: Anfrage an LRA Abt. Beitragsservice

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rave:
Hallo zusammen,
ich fasse hier mal eine rein fiktive Historie einer Datenschutzanfrage (1) bei der "zuständigen" LRA zusammen.
Eine Person "V" könnte diese eventuell gestellt haben Anfang Dezember 2015 und wartet seither vergebens
auf Nachricht. Um dem Thema etwas "Fahrt" zu verleihen, erfolgte Ende Januar 2016 eine Anfrage (2) zum Sachstand
an den Datenschutzbeauftragten des Bundeslandes in dem "V" wohnt.
Nun könnte von dort wohl auch Antwort (3) eingetroffen sein.
Seitens der LRA ist bislang noch keine Auskunft an "V" ergangen.

Hier ein kurzer Sachstandsbericht:


(1) Text der Datenschutzanfrage


--- Zitat ---Ihr Aktenzeichen: _________________________


Sehr geehrter Damen und Herren

gemäß § 34 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) fordere ich Sie auf, mir folgende Auskünfte zu
erteilen:

-   Über welche gespeicherten Daten zu meiner Person verfügt der Hessische Rundfunk
–Beitragsservice- und woher kommen diese Daten? Wann wurden diese Daten übermittelt? Eine allgemeingültige Aussage wie „Es werden Name/Vorname, Anschrift etc. gespeichert, genügt mir nicht. Die Dateninhalte sollen hierbei vollumfänglich benannt werden!
Näher spezifiziert heißt dies: Name, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht, Familienstand, Wohnort, Postleitzahl, Straße. (Nähere Bezeichnung der Art der Daten gem. §18 Abs 3 Satz 2 HDSG)
-   Wann und mit welchem Schreiben wurde ich über die Nutzung meiner Daten informiert?
-   An welche Empfänger oder sonstige Stellen und zu welchem Zweck werden diese Daten weitergegeben bzw. welcher abgegrenzte Personenkreis hat Zugriff auf diese Daten (auch ggf. Rundfunkanstalten und andere beauftragte Institutionen wie z.B. ARDZDFDeutschlandradio Beitragsservice in Köln oder die PAV Card GmbH in Lütjensee).
-   Wann und mit welchem Schreiben wurden Sie zur Datenweitergabe autorisiert?
-   Zu welchem Zweck erfolgt die Speicherung meiner Daten?

Zur Erläuterung: Hier geht es explizit um das Vorhandensein von gespeicherten personen-bezogenen Daten beim Hessischen Rundfunk –Beitragsservice-.
 
Als Frist zur Beantwortung dieses Schreibens habe ich 3 Wochen vorgesehen.


Mit freundlichen Grüßen

"V"
--- Ende Zitat ---


(2) Anfrage zum Sachstand


--- Zitat ---Sehr geehrte Damen und Herren,
 
ich habe am XX.12.2015 beim "Hessischen Rundfunk Beitragsservice" ein Schreiben zu Datenschutzfragen persönlich gegen Empfangsbestätigung abgegeben. Das Schreiben finden Sie als Anlage.
 
Die gesetzte Frist zur Beantwortung (3 Wochen) ist nun erheblich überschritten.
 
Ich bezweifele es sehr, noch eine zeitnahe Antwort zu erhalten.
 
Sollte hierbei aber bestätigt werden, dass eine unautorisierte Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt ist, so werde ich der Sache nachgehen und wollte deshalb wissen, ob und an wen eine Datenweitergabe erfolgte.
 
Die Adresse des "Hessischen Rundfunk Beitragsservice, Bertramstrasse 8 in Frankfurt" vermittelte mir der Datenschutzbeauftragte des HR, der mir mitteilte, in Sachen "Rundfunkbeitrag" müsse ich mich dorthin wenden. Wobei aus der reinen Sachlage unklar ist, wer oder was der "Hessische Rundfunk Beitragsservice" ist und wie dessen Zuständigkeit aussieht. Oder ob es sich doch um den "Hessischen Rundfunk" an sich handelt oder gar um den nicht rechtsfähigen "Beitragsservice des ARD ZDF Deutschlandradio" in Köln.
 
Ich nehme den Schutz meiner Daten ernst und erwarte hier eine verbindliche Aussage des HR.
 
Das aktuelle EuGH-Urteil C-201/14 sehe ich im Übrigen ebenfalls verletzt im Zusammenhang mit der Erhebung von "womöglich beitragspflichtigen Personen".
 
Was kann ich tun, um das Verfahren zu beschleunigen? Der erste Schritt ist dieser hier: Übergabe/Information an den hessischen Datenschutzbeauftragten.
Könnten Sie mir bitte auch schon einmal mitteilen, an welchem Gericht man seine Rechte hier einklagt?
 
Mit freundlichen Grüßen
--- Ende Zitat ---


(3) Antwort vom Datenschutz


--- Zitat ---Sehr geehrte XXXXXXXXXXXXX,

Ihre Eingabe zum Beitragsservice des Hessischen Rundfunk vom XX.01.2016 wird hier unter dem Aktenzeichen XX.YY.XX:YYYY bearbeitet.

Der Hessische Rundfunk ist, ebenso wie die anderen Rundfunkanstalten in den jeweiligen Bundesländern, dafür verantwortlich, die Rundfunkbeiträge der beitragspflichtigen Personen in Hessen zu erheben. Aus diesem Grund hat er eine Abteilung namens "Beitragsservice", die mit der Einziehung der Beiträge befasst ist. Um die Beitragserhebung bundesweit möglichst einheitlich zu gestalten, haben die Rundfunkanstalten zudem den "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" als gemeinsame Einrichtung aller Anstalten errichtet.

Von hessischen Beitragspflichtigen wird der Rundfunkbeitrag somit immer vom Hessischen Rundfunk erhoben, der damit auch verantwortlich für die Datenverarbeitung zu diesem Zweck ist. Der Hessische Rundfunk tritt dabei jedoch aus den oben genannten Gründen zumeist unter der Bezeichnung "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" und teilweise auch als "HR Beitragsservice" auf.

Aufgrund der Umstellung der ehemaligen Rundfunkgebühr auf den Rundfunkbeitrag und dem daraus resultierenden erhöhten Aufkommen von Anfragen und Auskunftsersuchen ist der Beitragsservice mit der Beantwortung von Auskunftsersuchen derzeit leider im Rückstand. Aus diesem Grund stehe ich bereits seit einiger Zeit mit dem HR in Kontakt, um sicherzustellen, dass datenschutzrechtliche Auskunftsersuchen dennoch möglichst ohne größere zeitliche Verzögerung bearbeitet werden.

Grundsätzlich sind Auskunftsersuchen wie Ihres binnen einiger Tage bis maximal einiger Wochen zu bearbeiten. Sofern Ihnen die Anfang Dezember angeforderte Auskunft immer noch nicht erteilt wurde, werde ich dies beim HR anmahnen. Ich bitte Sie daher um Mitteilung, ob Sie inzwischen die angeforderte Auskunft vom Beitragsservice erhalten haben.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

XYZ
--- Ende Zitat ---

PersonX:
Schade, dass nicht auf alle Fragen reagiert wurde.
Zumindest hätte als Antwort kommen können, dass diese Fragen aktuell wegen nicht dazu vorhandenem Sachverstand bzw. Wissen dazu zunächst unbeantwortet bleiben.
Besser wäre noch eine Empfehlung gewesen, bitte wenden Sie sich wegen der Fragen (Auflistung) an, bzw. an oder kommen Sie in X Wochen nochmal zu uns...

Die Erklärung was der Beitragsservice sei hat eine Person x so ähnlich bereits von einem Richter gehört. Abteilung Beitragsservice gibt es somit scheinbar auch beim MDR, es sieht so aus, als gab es das bis vor kurzem NICHT. Also nicht vor 2013. Es sieht so aus, als soll nachträglich eine Grundlage geschaffen werden damit diese Konstruktion nicht in sich wie ein Kartenhaus zusammen fällt. Ein jeder sollte mal Nachforschungen beginnen, seit wann es diese Abteilungen gibt. Und ob diese zuvor als Gebühreneinzugsabteilung benannt waren. Wer hat ganz alte Bescheide von vor 2013? Wie lauten dort die Beschriftungen?

rave:
Ich werde das Thema an den DS zurückgeben und die Nachfrage beauftragen.

In einem alten thread hatte ich zum Konstrukt "HR Beitragsservice" ein Foto von "vor ort" eingestellt.
Da gibt es echt ein "Kabuff" beim HR im Eingangsbereich.
Infos geben auch die Organigramme der LRA sofern auffindbar. Da stehen auch Namen und Gruppen-/Abteilungsbzeichnungen.
Vielleicht mache ich beim nächsten Mal einen Termin dort. Ob das vorgesehen ist, oder nicht?! Egal. Dann muss man mir das sagen.
Und warum.

VG rave

Kurt:
Das Konstrukt sieht so aus:

Verwaltungsvereinbarung Beitragseinzug:

§ 1 Satz 2
"Der Beitragsservice besteht aus einer Gemeinschaftseinrichtung Zentraler Beitragsservice in Köln-Bocklemünd, einer Gemeinschaftseinrichtung Beitragskommunikation/Marketing, einer Gemeinschaftseinrichtung Beitragsrecht sowie den dezentralen Einheiten bei den Landesrundfunkanstalten."

§ 2  Satz 1
"Die Rundfunkanstalten betreiben den "Zentralen Beitragsservice ARD, ZDF Deutschlandradio" mit Sitz in Köln-Bocklemünd für die Abwicklung des Beitragseinzugs als gemeinsames Rechen- und Dienstleistungszentrum im Rahmen einer nicht-rechtsfähigen Verwaltungsgemeinschaft."

Gruß
Kurt

Knax:

--- Zitat ---Von hessischen Beitragspflichtigen wird der Rundfunkbeitrag somit immer vom Hessischen Rundfunk erhoben, der damit auch verantwortlich für die Datenverarbeitung zu diesem Zweck ist. Der Hessische Rundfunk tritt dabei jedoch aus den oben genannten Gründen zumeist unter der Bezeichnung "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" und teilweise auch als "HR Beitragsservice" auf.

--- Ende Zitat ---

Ja nee, is' klar! Das macht natürlich total viel Sinn. Dann bin ich ja mal gespannt, ab wann das Finanzamt Marburg-Biedenkopf zumeist unter der Bezeichnung "Steuerservice-Center", teilweise aber auch als "Kompetenzstelle Finanzen und Abgaben" auftritt.

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