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Autor Thema: ARD will Handball WM im Free-TV erzwingen und Finanzausgleich [..] für Werbung  (Gelesen 2439 mal)

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meedia.de, 02.02.2016


ARD will Handball WM im Free-TV erzwingen und Finanzausgleich für reduzierte Radiowerbung

von Meedia Redaktion

Zitat
Auf der ersten Intendantensitzung des neuen Jahres mussten sich die ARD-Bosse in Leipzig auch mit einigen unangenehmen Themen befassen. U.a. stand die Neufassung des WDR-Gesetzes auf der Tagesordnung, die dem Sender eine stufenweise Reduzierung der Hörfunkwerbung vorschreibt. Auch dass die Handball-WM 2017 womöglich nicht im Free-TV zu sehen sein wird, beschäftigte die Intendanten.

So wollen die ARD-Intendanten die Handball Weltmeisterschaft auf die Liste der Großereignisse setzen lassen, die laut Rundfunkstaatsvertrag eine Ausstrahlung im frei empfangbaren Fernsehen garantieren. Hintergrund: Rechte-Inhaber ist die Firma BeIn Sports, die darauf besteht, dass die TV-Signale der Handball WM, die via Satellit übertragen werden, verschlüsselt sind. Im vergangenen Jahr hat der Pay-TV Anbieter Sky die Handball-WM gezeigt. Da hat das kaum jemanden gejuckt. Nach dem Titelgewinn der deutschen Handballer bei der Europameisterschaft und der wieder erwachten Handball-Euphorie sieht das nun freilich ganz anders aus….

Weiterlesen auf:
http://meedia.de/2016/02/02/ard-will-handball-wm-im-free-tv-erzwingen-und-finanzausgleich-fuer-reduzierte-radiowerbung/



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fox

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Also ich bin auch dafür, daß ein so großes Ereignis im Free-TV gebracht werden muß.
Was mich verwundert, ist, daß die ARD dafür wirbt. ???

Die haben wohl vergessen, daß die ÖRR kein FREE-TV sondern ein Zwangs-Pay-TV sind.


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G
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Die ARD will einen Finanzausgleich für reduzierte Radiowerbung. Wird sie erhalten.

Zitat von: Pressemitteilung Landesregierung Nordrhein-Westfalen vom 27. Januar 2016
"... Der WDR bzw. die ARD haben jetzt die Möglichkeit, durch eine Nachmeldung im laufenden KEF-Verfahren zur Festsetzung des Rundfunkbeitrags eine Erhöhung des anerkannten Gesamtbedarfs zu erreichen, um eine Kompensation für die zu erwartenden Einnahmeausfälle zu erhalten. Dies entspricht im Grundsatz der Linie der Landesregierung, die sich für einen schrittweisen Ausstieg aus Werbung und Sponsoring bei gleichzeitiger Kompensation über den Rundfunkbeitrag einsetzt."
Quelle: https://land.nrw/de/pressemitteilung/landtag-verabschiedet-neues-wdr-gesetz-staerkung-des-oeffentlich-rechtlichen

Und die KEF wird die Empfehlung einer Reduzierung des Rundfunk"beitrages" revidieren bzw. der Gesetzgeber wird der Empfehlung wegen geänderter Grundlagen nicht folgen. Der EU-Kommission wird verkauft, dass die Mehreinnahmen gar keine sind. Der WDR wird für sich werben mit größtmöglicher Werbefreiheit in seinen Radioprogrammen. Alle Nutznießer sind zufrieden. Die ausgepressten Rentner mit einer Rente knapp über Grundsicherung, die Nur-Radio-Hörer, die Nur-PC-Nutzer, die Behinderten, die Geringverdiener, die Nichtnutzer kann man ja übergehen.


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"Weil es der kommerziellen Konkurrenz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland so gut wie nie geht (...), müssen wir mit „Sky“ leiden." (Zitat Dr. Hermann Eicher, Justitiar des Südwestrundfunks, Gastbeitrag "Der Rundfunkbeitrag ist ein Korrektiv für Marktversagen", Handelsblatt 30.09.2012, http://www.handelsblatt.com/meinung/gastbeitraege/gastbeitrag-der-rundfunkbeitrag-ist-ein-korrektiv-fuer-marktversagen/7199338.html, Abruf: 21.08.2014)

R
  • Beiträge: 1.126
Das Kirchhof-Gutachten ist doch von Anfang an von einer Abschaffung der Werbung bei den ÖRR ausgegangen. Warum also das Gejammer? Aber die Herr- und Damenschaften haben sich mal wieder die Rosinen aus dem Kuchen herausgepickt.


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

 
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