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Autor Thema: GEZ für einen Kellerverschlag?  (Gelesen 11594 mal)

k
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Re: GEZ für einen Kellerverschlag?
#15: 05. Februar 2016, 22:29
Zitat
1. zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird und

2. durch einen eigenen Eingang unmittelbar von einem Treppenhaus,
einem Vorraum oder von außen, nicht ausschließlich über eine andere
Wohnung, betreten werden kann.

Hi,

ich würde es auch damit versuchen, daß die "Wohnung" ungeeignet zum schlafen ist.
Aber ich würde auch darauf achten, daß in meinen Briefen nirgendwo das Wort "Wohnung" auftaucht, sondern einfach nur Raum oder Räume, sonst drehen die einen noch die Worte im Munde um und behauten man hätte doch selbst zugegeben, daß es eine Wohnung ist.
Würde auch einen guten Anwalt empfehlen.

Aber ich sehe auch Probleme, denn so wie ich das verstanden habe, ist das als "Wohnsitz" angemeldet, und normalerweise wohnt und schläft man da dann auch.
Keine Ahnung ob das Meldeamt dann Probleme machen kann.

Wenn Person P keine Fahrzeuge hat, könnte sie auch den Wohnsitz einfach abmelden und sich ohne festen Wohnsitz melden, normalerweise juckt das kaum jemanden, dann denen den Abmeldezettel schicken und "dauerhaft ins Ausland" ankreuzen. Aber für ein Auto muß man einen festen Wohnsitz haben, soweit ich weiß.


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Re: GEZ für einen Kellerverschlag?
#16: 10. Februar 2016, 09:15

GEiZ ist geil
Nein, nein. Das behaupten nur die Nichtsnutze vom Rundfunk und Beitragsservice. In Staatsvertrag steht das anders drin. Da steht:

Inhaber einer Wohnung ist jede volljährige Person, die die Wohnung
selbst bewohnt. Als Inhaber wird jede Person vermutet, die
1. dort nach dem Melderecht gemeldet ist oder
2. im Mietvertrag für die Wohnung als Mieter genannt ist.

Weiter unten steht noch:

§ 3 Wohnung
(1) Wohnung ist unabhängig von der Zahl der darin enthaltenen Räume
jede ortsfeste, baulich abgeschlossene Raumeinheit, die
1. zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird und
2. durch einen eigenen Eingang unmittelbar von einem Treppenhaus,
einem Vorraum oder von außen, nicht ausschließlich über eine andere
Wohnung, betreten werden kann.

Da der Keller nicht zum Wohnen geeignet ist und nicht dazu genutzt wird, ist er logischerweise nicht beitragspflichtig. Aber das kann man denen, die davon leben anderen das Geld aus der Tasche ziehen, nicht erklären. Das muss ein Richter denen erklären.



Erbsenpaul:
Das ist ja das beschränkte, es ist defenitiv keine Wohnung. In sämtlichen Rechnungen und Bescheiden wird jedoch immer eine Wohnung
als Bemessungsgrundlage angegeben.
Sämtliche gegenteilige Aussagen von P wurden einfach ignoriert. Selbst Aufforderungen, sich die Gegebenheiten vor Ort anzusehen, um
den Status zu klären, wurden sämtlichst ignoriert.



kritzel300
Wenn Person P keine Fahrzeuge hat, könnte sie auch den Wohnsitz einfach abmelden und sich ohne festen Wohnsitz melden, normalerweise juckt das kaum jemanden, dann denen den Abmeldezettel schicken und "dauerhaft ins Ausland" ankreuzen. Aber für ein Auto muß man einen festen Wohnsitz haben, soweit ich weiß.

Erbsenpaul:
Wenn das so einfach wäre, hätte P das längst getan...

Ohne Rechtlichen Beistand ist da wohl kein weiterkommen.
Naja, wie immer, Recht haben und Recht bekommen....

Welcher Fachanwalt hat den Ahnung von sowas?


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G
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Re: GEZ für einen Kellerverschlag?
#17: 10. Februar 2016, 10:48
Einfach mal in die Materie einlesen. Q würde den Bescheiden widersprechen, mit der Begründung daß es sich um einen Keller handelt, der nicht zum Wohnen geeignet ist und auch nicht dafür verwendet wird. Wenn der Widerspruchsbescheid kommt oder nach drei Monaten Wartefrist Klage vor dem Verwaltungsgericht mit der gleichen Begründung einreichen und dem Gericht den Besichtigungstermin anbieten. Der Fall ist doch eindeutig.


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Re: GEZ für einen Kellerverschlag?
#18: 10. Februar 2016, 15:45
Zitat
Q würde den Bescheiden widersprechen, mit der Begründung daß es sich um einen Keller handelt, der nicht zum Wohnen geeignet ist und auch nicht dafür verwendet wird.

Hi,

ist das alles doch sowieso ziemlich fraglich formuliert, ab wann ist eine Wohnung zum schlafen geeignet?
Im Grunde könnte man schon behaupten, daß eine Wohnung ohne Bett nicht zum übernachten geeignet ist.
Ein Sofa könnte man zum schlafen benutzen, aber dafür ist es nicht gedacht, also ist selbst das eigentlich nicht geeignet.
Die vom Fernsehn werden sicherlich was anderes behaupten, vielleicht sogar erwarten, daß man auf dem Boden schläft.

Jedenfalls würde ich mir eine Rechtschutzversicherung anschaffen, bevor ich mich mit irgendjemanden anlegen würde.
Auf jedenfall bin ich sehr interessiert wie das ganze aus geht.


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Re: GEZ für einen Kellerverschlag?
#19: 10. Februar 2016, 16:03
Zitat
Jedenfalls würde ich mir eine Rechtschutzversicherung anschaffen, bevor ich mich mit irgendjemanden anlegen würde.

Also die EUR 105,-- für das Verwaltungsgericht, die sowieso der Verlierer bezahlen muss, sind nicht wesentlich mehr als die Kosten für eine Rechtsschutzversicherung, geschweige denn die zu Unrecht geforderten GEZ-Gebühren. Ob der Keller eine Wohnung ist oder nicht entscheidet doch nicht die GEZ! Das Gericht wird so eine eindeutige Sache schon zurechtrücken. Die Landesbauordnung fordert für Wohnraum eine bestimmte Mindestfensterfläche und eine Mindesthöhe. Das sind objektive Fakten, die weder das Gericht noch die GEZ verdrehen können. Ich würde mir keine Sorgen machen zu klagen, zumal hier die Amtsermittlungspflicht des Verwaltungsgerichts zum Tragen kommt.


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Re: GEZ für einen Kellerverschlag?
#20: 16. Februar 2016, 18:23
Q würde den Bescheiden widersprechen, mit der Begründung daß es sich um einen Keller handelt, der nicht zum Wohnen geeignet ist und auch nicht dafür verwendet wird.

Tja, dann wird P wohl auf den nächsten Bescheid warten, mal sehn wann der kommt.
Es kamen gerade eine Rechnung und eine Mahnung ( für eine Wohnung )
Ratenzahlung haben sie angeboten -wie freundlich- im übrigen wird man jetzt auch nicht
mehr auf Briefwechsel reagieren, da ja alles gesagt ist. (!)

Auch ne Möglichkeit....

Der Mietvertrag, den P hingeschickt hat, worin auch eindeutig zu erkennen ist, das es
sich um einen Kellerraum handelt, wird alles ignoriert.
 
Es ist zum, na ihr wisst schon....


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Re: GEZ für einen Kellerverschlag?
#21: 16. Februar 2016, 20:03
Genauso ist es.

Aber der örR ist nunmal unverzichtbar für unsere Demokratie,...HO, HO, HO.


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Re: GEZ für einen Kellerverschlag?
#22: 01. März 2016, 17:25
Wollte mal nach dem aktuellen Stand der Dinge fragen.

Hat sich in der Zwischenzeit was neues ergeben?


Gruß

BMF


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...und wenn alle Stricke reißen, sind noch genug da um sich aufzuhängen....

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Re: GEZ für einen Kellerverschlag?
#23: 04. März 2016, 17:28
Hallo,

letztendlich wollen die Halsabschneider was von Person P,
also ist es am besten zu warten, bis die sich melden.
Da es sich ja laut Bauordnung um keine Wohnung handelt,
wird es ein Richter entscheiden müssen, ob das stimmt.
Die Rechnungen und Mahnungen beziehen sich ja auf eine
Wohnung und das ist halt eindeutig nicht der Fall.
Da ja Briefwechsel nichts bringen, bleibt ja keine andere
Möglichkeit. Und warum soll Person P anfangen zu klagen,
die wollen ja was.

Viele Grüße vom Erbsenpaul


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Re: GEZ für einen Kellerverschlag?
#24: 14. April 2016, 20:37
Sorry wenn ich hier so reinplatze und Hoffnungen zertrampel.
Eine Wohnung ist eine Wohnung und ein Keller ist ein Keller.
Man darf sich nach Melderecht nur um/anmelden wenn man "dort" wohnt. Seit 1.1.2016 braucht man melderechtlich dazu auch (wieder) eine Bescheinigung des Vermieters. Vermieten zu wohnzwecken darf man nur dazu geeignete Räumlichkeiten.
Die Wohnung muss bauordnungsrechtlich zum wohnen geignet und freigegeben sein. Dazu gibt es ein paar Kriterien wie Größe, Wasser, Kochmöglichkeit etc. Das würde zu weit führen das alles auszuführen.
Kurzfassung: ein Keller ist keine Wohnung, auf einen Keller kann man sich nicht anmelden.
Sie haben sich angemeldet und damit kund getan dort (ungeachtet welche Wohnung/ Raum) zu wohnen.
Als Wohnender sind Sie Inhaber einer (dieser gemieteten und angemeldeten) Wohnung. Das reicht laut Rundfunkstaatsvertrag zur Beitragspflicht aus.

http://www.stadtentwicklung.berlin.de/bauen/bauaufsicht/de/ehb/senstadt/print/bauobln/2/4032.shtml

Völlig ungeachtet WO sie im Haus wohnen. Der BS fragt auch nicht danach welche Wohnung. Obwohl er schreibt "Sie haben sich in dieser Wohnung angemeldet". Da fragt man sich in welcher dieser er meint. Das weiß er eben nicht. Er geht davon aus, dass jeder, wenn er nicht einem anderen (Konnto) zugeordnet ist, eigener Bewohner ist. Egal wo. Und wenn sich 5000 Leute an einer Adresse melden, dann machen die da 5000 Konten draus, selbst wenn es so ein riesen Haus nirgends gibt.


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Re: GEZ für einen Kellerverschlag?
#25: 14. April 2016, 21:13
Zitat
Völlig ungeachtet WO sie im Haus wohnen. Der BS fragt auch nicht danach welche Wohnung. Obwohl er schreibt "Sie haben sich in dieser Wohnung angemeldet". Da fragt man sich in welcher dieser er meint. Das weiß er eben nicht. Er geht davon aus, dass jeder, wenn er nicht einem anderen (Konnto) zugeordnet ist, eigener Bewohner ist. Egal wo. Und wenn sich 5000 Leute an einer Adresse melden, dann machen die da 5000 Konten draus, selbst wenn es so ein riesen Haus nirgends gibt.

Was soll der Stuss? Im RBStV ist die Vorgehensweise der RA klar geregelt. Daran hat sie sich zu halten. Wenn die was anderes machen, ist das deren Problem. Lies Dich mal ein.


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Re: GEZ für einen Kellerverschlag?
#26: 14. April 2016, 21:14
@alexparty:
Das stimmt so nicht ganz. Theoretisch können 4999 Personen, die in der Wohnung gemeldet sind, den Fünftausendsten, wenn der denn den Beitrag zahlt, in dem Formular "Abmeldung der Wohnung(en)" des Beitragsservice als "ein Mitbewohner zahlt bereits den Rundfunkbeitrag" unter Angabe seiner Teilnehmernummer angeben und werden dann von der Zahlung freigestellt. Wie gesagt, theoretisch!


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

a
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Re: GEZ für einen Kellerverschlag?
#27: 15. April 2016, 00:11
Ja @ seppl, genau so ist das (auch). Deswegen stand auch im Text "wenn er nicht einem anderen (Konnto) zugeordnet ist"

@ GEiZ ist geil: Auf der Meldebehörde kann man sich für seinen Wohnsitz an/ab/ummelden. Wohnen bedeutet, dass der Ort zum wohnen auch geeignet sein muss (siehe Link oben). Das hat überhaupt nichts mit irgendeinem Staatsvertrag zutun.
Man meldet sich mit Wohnsitz an, man meldet sich an diesem Ort wohnhaft und hat damit automatisch eine Wohnung inne. Nur Wohnungen sind zum Wohnen erlaubt. Wie gesagt muss man seit Januar auch eine Bescheinigung des Vermieters vorlegen, dass man "dort" wohnhaft ist.
Wenn Sie etwas umbauen oder Umwidmen wollen, brauchen Sie eine Genehmigung. Vermieten Sie einen Keller zu Wohnzwecken und die Behörde bekommt das mit, dann gibts Ärger. Man muss da nämlich unter Umständen ganz andere Sicherheitsauflagen erfüllen wie Fluchtwege, Feuertreppen usw.
Die Wohnung ist dann der Anknüpfungspunkt für die Staatsverträge und die Beitragspflicht.
Ansonsten glaube ich, Sie "lesen" mir nicht zu.
Sie wollen wahrscheinlich auf Keller keine Wohnung und deswegen kein Beitrag weil im Staatsvertrag Wohnung steht beharren.
Ich erkläre, dass man Keller nicht zu Wohnzwecken vermieten darf, woraus folgt, wenn man sich wohnhaft meldet automatisch Wohnung ist.
Was hat das mit Staatsvertrag zutun?
Wenn man nicht einem anderen Konto zugeordnet ist, gilt man als seperater Zahler. Das gilt auch für eine Wohnung mit 2 Personen. Meldet sich einer von Beiden nicht auf das Konto des anderen an, dann müssen beide zahlen. Ich glaube Sie sollten das besser noch mal lesen.


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Re: GEZ für einen Kellerverschlag?
#28: 15. April 2016, 07:32
Zitat
(2) Inhaber einer Wohnung ist jede volljährige Person, die die Wohnung selbst bewohnt. Als Inhaber wird jede Person vermutet, die

1. dort nach dem Melderecht gemeldet ist oder

2. im Mietvertrag für die Wohnung als Mieter genannt ist.

Hier steht "vermutet", das ist widerlegbar.

Und das ist laut RBStV der Weg, den die Rundfunkanstalt zu gehen hat, nicht anders:

Zitat
§ 9
Auskunftsrecht, Satzungsermächtigung

(1) Die zuständige Landesrundfunkanstalt kann von jedem Beitragsschuldner oder von Personen oder Rechtsträgern, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, dass sie Beitragsschuldner sind und dies nicht oder nicht umfassend angezeigt haben, Auskunft über die in § 8 Abs. 4 genannten Daten verlangen. Kann die zuständige Landesrundfunkanstalt den Inhaber einer Wohnung oder einer Betriebsstätte nicht feststellen, ist der Eigentümer oder der vergleichbar dinglich Berechtigte der Wohnung oder des Grundstücks, auf dem sich die Betriebsstätte befindet, verpflichtet, der Landesrundfunkanstalt Auskunft über den tatsächlichen Inhaber der Wohnung oder der Betriebsstätte zu erteilen. Bei Wohnungseigentumsgemeinschaften kann die Auskunft auch vom Verwalter verlangt werden. Die Landesrundfunkanstalt kann mit ihrem Auskunftsverlangen neben den in § 8 Abs. 4 und 5 genannten Daten im Einzelfall weitere Daten erheben, soweit dies nach Satz 1 erforderlich ist; § 11 Abs. 5 gilt entsprechend. Die Landesrundfunkanstalt kann für die Tatsachen nach Satz 1 und die Daten nach Satz 4 Nachweise fordern. Der Anspruch auf Auskunft und Nachweise kann im Verwaltungszwangsverfahren durchgesetzt werden.


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Re: GEZ für einen Kellerverschlag?
#29: 19. April 2016, 11:07
Zitat alexparty

Sorry wenn ich hier so reinplatze und Hoffnungen zertrampel.
Eine Wohnung ist eine Wohnung und ein Keller ist ein Keller.
Man darf sich nach Melderecht nur um/anmelden wenn man "dort" wohnt. Seit 1.1.2016 braucht man melderechtlich dazu auch (wieder) eine Bescheinigung des Vermieters. Vermieten zu wohnzwecken darf man nur dazu geeignete Räumlichkeiten.
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Früher gings und jetzt nicht mehr, oder wie?
Interressanterweise hat es über 15 Jahre funktioniert. Es hat niemanden interressiert, selbst als der von der GEZ vor 10 Jahren vor Ort geschaut hat, hat es kapiert daß es ein Keller ist.
Alles offiziell, es gehört keine Wohnung zu diesem Keller. Ich wohn ja nicht dort.
Muss ich mich darum kümmern, wenn sich ständig Gesetzte ändern? Oder gibt es sowas wie Bestandsschutz?  :o



Zitat

    § 9
    Auskunftsrecht, Satzungsermächtigung

    (1) Die zuständige Landesrundfunkanstalt kann von jedem Beitragsschuldner oder von Personen oder Rechtsträgern, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, dass sie Beitragsschuldner sind und dies nicht oder nicht umfassend angezeigt haben, Auskunft über die in § 8 Abs. 4 genannten Daten verlangen. Hab ich doch vorgeschlagen - Interressiert nur niemanden. [/b]Kann die zuständige Landesrundfunkanstalt den Inhaber einer Wohnung oder einer Betriebsstätte nicht feststellen, ist der Eigentümer oder der vergleichbar dinglich Berechtigte der Wohnung oder des Grundstücks, auf dem sich die Betriebsstätte befindet, verpflichtet, der Landesrundfunkanstalt Auskunft über den tatsächlichen Inhaber der Wohnung oder der Betriebsstätte zu erteilen. Bei Wohnungseigentumsgemeinschaften kann die Auskunft auch vom Verwalter verlangt werden. Die Landesrundfunkanstalt kann mit ihrem Auskunftsverlangen neben den in § 8 Abs. 4 und 5 genannten Daten im Einzelfall weitere Daten erheben, soweit dies nach Satz 1 erforderlich ist; § 11 Abs. 5 gilt entsprechend. Die Landesrundfunkanstalt kann für die Tatsachen nach Satz 1 und die Daten nach Satz 4 Nachweise fordern. Der Anspruch auf Auskunft und Nachweise kann im Verwaltungszwangsverfahren durchgesetzt werden.



Die Versuche der GEZ darzulegen wo der tatsächliche Wohnsitz liegt, wo auch Gebühren bezahlt werden, nur eine polizeiliche Anmeldung nicht möglich ist, werden stur ignoriert.

Jetzt flattern die Bescheide in immer kürzeren Abständen in den Briefkasten. Bei den Kosten die Einschreiben mit Rückschein kosten, kann man bald auch Gebühren zahlen. >:(


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