GEiZ ist geil
Nein, nein. Das behaupten nur die Nichtsnutze vom Rundfunk und Beitragsservice. In Staatsvertrag steht das anders drin. Da steht:
Inhaber einer Wohnung ist jede volljährige Person, die die Wohnung
selbst bewohnt. Als Inhaber wird jede Person vermutet, die
1. dort nach dem Melderecht gemeldet ist oder
2. im Mietvertrag für die Wohnung als Mieter genannt ist.
Weiter unten steht noch:
§ 3 Wohnung
(1) Wohnung ist unabhängig von der Zahl der darin enthaltenen Räume
jede ortsfeste, baulich abgeschlossene Raumeinheit, die
1. zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird und
2. durch einen eigenen Eingang unmittelbar von einem Treppenhaus,
einem Vorraum oder von außen, nicht ausschließlich über eine andere
Wohnung, betreten werden kann.
Da der Keller nicht zum Wohnen geeignet ist und nicht dazu genutzt wird, ist er logischerweise nicht beitragspflichtig. Aber das kann man denen, die davon leben anderen das Geld aus der Tasche ziehen, nicht erklären. Das muss ein Richter denen erklären.
Erbsenpaul:
Das ist ja das beschränkte, es ist defenitiv keine Wohnung. In sämtlichen Rechnungen und Bescheiden wird jedoch immer eine Wohnung
als Bemessungsgrundlage angegeben.
Sämtliche gegenteilige Aussagen von P wurden einfach ignoriert. Selbst Aufforderungen, sich die Gegebenheiten vor Ort anzusehen, um
den Status zu klären, wurden sämtlichst ignoriert.
kritzel300
Wenn Person P keine Fahrzeuge hat, könnte sie auch den Wohnsitz einfach abmelden und sich ohne festen Wohnsitz melden, normalerweise juckt das kaum jemanden, dann denen den Abmeldezettel schicken und "dauerhaft ins Ausland" ankreuzen. Aber für ein Auto muß man einen festen Wohnsitz haben, soweit ich weiß.
Erbsenpaul:
Wenn das so einfach wäre, hätte P das längst getan...
Ohne Rechtlichen Beistand ist da wohl kein weiterkommen.
Naja, wie immer, Recht haben und Recht bekommen....
Welcher Fachanwalt hat den Ahnung von sowas?