Ja, interessant zu hören...
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Ach,
mir ist ein Fall bekannt (vom runden Tisch) da wurde der Widerspruch gegen einen Bescheid gegen PZU zugestellt. Auf der Urkunde (PZU) ist dann das Datum vermerkt... trotzdem behauptet die Rundfunkanstallt, der Widerspruch wäre nicht rectzeitig eingegangen, und nennt sogar ein abweichendes Datum als das, was auf der Postzustellungsurkunde vermerkt wurde...
Ich nenne so einen Widersporuchsbescheid schlichtweg Urkundenfälschung).....
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...der berühmte Rechtsstaatsbankrott rückt immer näher, zumal sollten in dem Fall Gerichte "mitspielen" bei derartigen Tricks. Aber bei manchem Richter dürfte dann ja vllt. doch so etwas wie eine "Grenze" erreicht sein.
Alternativ zu alldem (also eingeschrieben [mit oder ohne Rückschwein], oder PZU wie Du berichtest) könnte doch dann noch folgende Option sein, wird der fiktive Besucher nächstens auch so machen, wenn er seiner "Anstalt" schreibt: Nämlich
den örtlich zuständigen Gerichtsvollzieher in Marsch setzen mit dem Auftrag der Zustellung an die "Anstalt" oder das Etablissement. Und das dann ggf. ergänzend & zum Spass noch mit dem Vermerk persönlich (bzw. gem. Briefgestaltung nach DIN 5008/676) an den Intendanten bzw. die Intendöse. Dürfte mit etwa 12.- nicht viel teurer sein als per Postzustellungsurkunde.
Ob denn der GV ernsthaft bei solch' einer "öffentlich-rechtlichen" Tour, also mit einer persönlichen Lüge bzgl. der Zustellung wie v. Dir beschrieben mitmachen würde bzw. ob der sich wohl freut, wenn die "Anstalt" oder das "Etablissement" abweichende Verhältnisse behaupten würde ggü. dem, was der GV notiert hat? Da wäre vmtl. nicht nur ein fiktiver Besucher gespannt, wie lange die Gerichtsvollzieher-Zunft und der "öffentlich-rechtliche" Rundfunk, dessen "Anstalten" sowie sein gewisses "Etablissement" dann wohl noch Freunde sind :->>>.