Das soll alles in allem vermutlich bedeuten, dass Person S zunächst einmal auf ihren Antrag schriftliche Antwort begehrt ... und wenn das Gericht nicht imstande (oder willens) ist Kopien von etwaigen, nicht-öffentlich zugänglichen Dokumenten, auf welche sich berufen werden, anzufertigen und postalisch zu übermitteln, dass dann S auch gerne persönlich in diese Einblick nehmen würde (allerdings wohl nicht in der Urlaubszeit

).
Wäre ich S, dann hätte ich vermutlich gedacht, dass das Gericht mir nur die Gerichtsakte hinklatschen möchte - ohne auf die explizit gestellten Fragen einzugehen. Vielleicht war das auch S ihre Überlegung - wieso sie auch noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen hat, dass es sich um einen IFG-Antrag und nicht um einen VwGO-Antrag handelt.
