Hallo liebe Feinde des aufgezwungenen Pay-TVs!
Liebe Freunde der Zahlungsverweigerung!
Es ist ein verregnetes, stürmisches Wochenende und ich möchte Euch von einem Fall berichten:
Stand:- "Bestätigung der Anmeldung", also
zwangsangemeldet ohne eigenes Zutun
- Gebühren-/Beitragsbescheid -> Widerspruch
- Festsetzungsbescheid -> Widerspruch
-
Festsetzungsbescheid -> Widerspruch- Widerspruchsbescheid ->
KlageSachlage:- streitgegenständlicher Zeitraum: 01/2013 bis 12/2014
- Streitwert: unbezahlbar (Zurückerlangung von Grundrechten)
In der gesamten Zeit wurde von der finanziell aufgezwungenen Medienoption kein Gebrauch gemacht, da
kein Interesse am örR bestand.
In der gesamten Zeit wurde monatlich ein
geringes Einkommen erzielt. Außerdem:
- 01/2013 - 03/2013 Studium ohne Bafögbezug
- 04/2013 - 03/2014 ergänzender ALG II-Bezug
- 04/2014 - 12/2014 ergänzender Wohngeld-Bezug
Es wurde zu keiner Zeit ein Antrag auf Befreiung gestellt. Auch nicht ein Antrag auf Befreiung wg. eines "besonderen Härtefalls"; nicht zuletzt deswegen, weil man sich nicht angesprochen fühlt. Gründe, wieso keine Befreiungsanträge gestellt wurden und wieso dies nicht beabsichtigt ist, sind vorhanden und wurden dem Gericht mitgeteilt.
Klagegründe:-
fehlende Zuständigkeitsregelung-
fehlende Rechtsgrundlage für eine Zwangsanmeldung wie durchgeführt -> dadurch kein tatsächliches "Beitragskonto"
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fehlende Vollmachten für die Personen von BS, welche den Widerspruchsbescheid erlassen haben
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diverse Verstöße gegen das GG; insb. Verstoß gegen Art. 3 GG in mehrfacher Hinsicht!
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Verstöße gegen EU-Recht: Nichtdiskriminierung, Vorlagepflicht einer neuen Beihilfen, unbestellte Dienstleistungen
- ... neben noch einigen anderen Klagegründen verwaltungs-, datenschutz-, wettbewerbsrechtlicher Art usw. ...
Ich möchte Euch Genaueres zu diesem Fall nicht vorenthalten:
https://natuerlichzahlichnicht.blogger.de (Achtung: bilderlastig; zurzeit fallen beim Aufruf ca. 15 MB Traffic an)
Wünsche ein schönes WE und weiterhin einen fröhlichen Boykott :-)