Zeitungsbezahler war auch anwesend und muß Richter H dennoch in Schutz nehmen.
Wenn ihm denn die Hände gebunden wären, was die Rechsprechung des Bundesverfassungsgerichts angeht (das hat mir ja leider noch kein Jurist erklärt, ob das so stimmt), dann war die Sachverhaltsermittlung soweit OK, ich fand das Einverständnis bezüglich des Verfahrensbeistandes erstaunlich und unerwartet und bin der Ansicht, daß er auch durchaus anders dazu hätte stehen können.
Die Klagepunkte und Anträge waren vom Kläger super formuliert bzw. von H entsprechend fürs Protokoll aufbereitet, auch wenn einem nicht ganz klar war, ob hier oder da eine Falle lauert. Ich denke der Kläger hat soweit alles richtig gemacht, daß er in einigen Punkten standhaft war und lieber ein Urteil riskiert, statt eine Sache falsch zu machen.
Zwei Anträge des Klägers, die dem Richter eine Brücke hätten sein können (warten wir auf das Urteil...), aber auch der Vergleichsvorschlag war für den Kläger, sollte er die Klage dennoch verlieren Ausgangspunkt für eine weitere (Teil-)Verwaltungsaktrücknahme von Seiten des RBB.
Mehr konnte man als Kläger in der beschriebenen Situation nicht erreichen finde ich!
Hochachtung vor den Aufrechten!
P.S. Die nachfolgende Klage von einem Einzelkämpfer hat gezeigt, daß es offenbar immer noch Menschen gibt, die ohne Wissen um unser Forum die Sache für sich durchziehen, die Menge der anhängenden Klagen größer als gedacht ist; ich gehe davon aus, daß wir demnächst einen neuen Mitstreiter hier begrüßen dürfen. Nach dem Spiel ist vor dem Spiel, wie der Fußballer sagt...