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Autor Thema: Einstellungsvoraussetzungen für die Justiz des Landes NRW  (Gelesen 1990 mal)

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Landtag NRW  28.01.2016  Drucksache 16/10922
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument?Id=MMD16/10922&quelle=alle

Zitat
Kleine Anfrage 4348
des Abgeordneten Dirk Wedel FDP

Inwieweit senkt Justizminister Kutschaty die Einstellungsvoraussetzungen für den Beruf des Richters und Staatsanwalts in der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen?

Interresante ausführliche Anfrage die eigentlich schon viel über die "Qualität" unseres Rechtssystems aussagt.


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  • Ist Unrecht per Gesetz Recht - Widerstand Pflicht
Masse statt Klasse.

Zitat
Daneben können  auch  solche  Bewerberinnen  und  Bewerber  geladen  werden,  die  in  der  zweiten juristischen Staatsprüfung weniger als 9,0 Punkte, aber mehr als 7,75 Punkte erreicht haben und sich darüber hinaus durch besondere Eigenschaften auszeichnen.

Erinnert mich an die DDR. Dort wurden auch "Kader" bevorzugt auf wichtige Stellen gesetzt. Noten waren egal. Das Parteibuch war das Kriterium für besondere Fähigkeiten.


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LeckGEZ*

*Nickname ist von meinem ZufallsgeneratorTM über einen langen Zeitraum ermittelt worden und erhebt keine Ansprüche auf Sinn- oder Vollständigkeit. Wäre jedoch bereit, diesen auch für die Politik arbeiten lassen zu wollen. (Tantiemen bitte per PM. Bitte nix unterhalb Intendanten-Gage, Politiker-Nebenjob oder Filz-Beraterhonorar)

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http://www.lawblog.de/index.php/archives/2016/01/29/voellig-ueberraschend/
Zitat
Auch dieses Jahr ist wieder völlig überraschend am Donnerstag vor Rosenmontag „Altweiber“. Dies hat nun auch das Landgericht Düsseldorf in letzter Minute mitbekommen.

So etwas kommt dann dabei heraus wenn man die Einstellungsvoraussetzungen für die Justiz senkt.


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