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Autor Thema: bei der gez anmelden  (Gelesen 3930 mal)

s
  • Beiträge: 3
bei der gez anmelden
Autor: 16. Februar 2010, 15:30
kurze frage:

kann man sich bei der gez anmelden wenn man zzt keine geräte hat?
ich bin alg2 empfänger ohne zuschlag nach §24 sgbII.

-bescheinigung über leistungsbezug zur vorlage bei der gez-

liegt vor!

möchte mir in zukunft event. geräte zulegen.
nur möchte ich vermeiden, irgendwelche beiträge an die gez zahlen zu müssen.
wie ich das seh, muss man sich aber zunächst anmelden und zeitgleich den antrag auf befreiung stellen.
wenn ich geräte habe und mich anmelde, kommt vermutlich ne rechnung über 1-4wochen.
is ja nicht sinn der sache einer befreiung....
daher möchte ich wissen...ob man sich anmelden kann, wenn noch keine geräte vorhanden sind!?

oder wie soll das funktionieren?

danke für antworten

s.


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Re: bei der gez anmelden
#1: 16. Februar 2010, 15:58
Die Gebührenpflicht entsteht erst durch das Bereithalten von Rundfunksempfangsgeräten. Du hältst aber keine rundfunkempfangsgeräte bereit, so dass du nicht gebührenpflichtig bist.

Eine "vorsorgliche" Anmeldung ohne das Auslösen von Gebühren dürfte nicht  möglich sein und die GEZ überfordern. Das einzige, was du damit erreichen könntest, wäre dass die GEZ das Vorhandensein von irgendwelchen Geräten annimmt und Gebühren dafür verlangt. Dann würdest du dem System dein Geld verschenken.

Erst wenn du wirklich ein Rundfunksempfangsgerät zum Empfang bereithältst, ist eine Anmeldung möglich. Zusammen mit der Anmeldung dann die Befreiung und dabei deren Laufzeit auf keinen Fall aus dem Auge verlieren.

Aus diesem Grund gibt es sehr viele Leute, die zwar Rundfunkempfangsgeräte bereithalten, deren Anmeldung jedoch "vergessen" (man hat sonst so viel zu tun).


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Februar 2010, 16:25 von René«

s
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Re: bei der gez anmelden
#2: 16. Februar 2010, 16:24
alles klar...
was kann denn schlimmsten falls beim "vergessen" passieren?
bin die letzten 10jahre nahezu alg2..das is doch schon strafe genug!



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Re: bei der gez anmelden
#3: 16. Februar 2010, 16:40
Wenn man die Anmeldung vergessen hat und der Scherge dieses "Vergessen" aufdeckt, wird er versuchen, den Vergesslichen rückwirkend anzumelden. Aber der Vergessliche ist schlauer und sagt, er habe das Gerät von einem Unbekannten auf dem Flohmarkt gerade vor wenigen Tagen gekauft (allerdings im gleichen Monat!). Auf was anderes lässt sich der Vergessliche nicht ein, weil er weiß, dass der Scherge das Gegenteil nicht beweisen kann.

Dann laufen die Gebühren ab diesem Monat und der Vergessliche muss nichts nachzahlen. Nach wenigen Monaten beschließt der Vergessliche alle seine zum Rundfunkempfang bereitgehaltenen Geräte nachweislos an einen Unbekannten auf dem gleichen (oder einem anderen  ;D) Flohmarkt zu verkaufen. Da er keine Geräte mehr zum Empfang bereithält, meldet er sich bei der GEZ ab. Als Grund gibt er folgendes an:

"Alle zum Empfang bereitgehaltenen Empfangsgeräte an Unbekannt bar und nachweislos verkauft. Es werden keine Geräte mehr zum Empfang bereitgehalten."

Ab da an zahlt der Vergessliche keine Rundfunkgebühren mehr. Und der Vergessliche schwört sich, alle Tipps in diesem Forum zu verinnerlichen und sie auf keinen Fall zu vergessen, um beim nächsten Schergenbesuch gut gerüstet zu sein.

Diese Geschichte soll selbstverständlich niemanden motivieren, sich unberechtigterweise von den Rundfunkgebühren zu drücken. Ich mach den Leser ausdrücklich auf meine Fußzeile aufmerksam.

Und von wem diese Geschichte stammt, habe ich vergessen...  ;)


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Re: bei der gez anmelden
#4: 16. Februar 2010, 16:53
*gacker*


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