Vorbemerkung "Bürger":
Es scheint sich hier der Beschreibung nach um eine "Vollstreckung trotz Widerspruch" zu handeln.
Falls dem so ist (aber auch generell) bitte erst mal nachschauen unter
Ablauf +3a Reaktion auf Zwangsvollstreckung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74838.html#msg74838
zum Thema Vollstreckung
C) bei nachweislich zugestelltem und widersprochenem
Verwaltungsakt = "Beitrags-/ FestsetzungsBESCHEID"
Dort steht auch ein Beispielschreiben, welches man (ohne bereits Klage einzureichen) ggf. erst einmal an ARD-ZDF-GEZ senden könnte, um dort "ein bisschen Dampf" zu machen und ggf. die Vollstreckung ohne juristische Schritte abzuwenden...
Bitte um Mitteilung, ob sich dadurch dieser Beitrag erübrigt, da das Thema "Vollstreckung trotz Widerspruch"/ "Vollstreckung ohne WiderspruchsBESCHEID" im Forum schon ausgiebig und mehrfach behandelt ist und mit entsprechenden Begriffen per Suchfunktion ausreichende Ergebnisse liefert.
Der Threadersteller wurde informiert und um überarbeite Fassung seines Beitrags gebeten, welche dann hier eingepflegt wird, bevor der Thread zur Diskussion wieder freigeschaltet wird.
Bitte etwas Geduld. Danke für das Verständnis.Hallo an Alle,
Person A ist fleißiger Mitkämpfer und hat jegliche Art genutzt wie es in diesem Forum erklärt wird, mitgenutzt. Super Forum, echt wahr.
Jetzt hat Person A dieses Schreiben (siehe Anhang) bekommen.
Person A hat Nie einen Widerspruchsbescheid o.Ä erhalten.
Klage mit Eilverfahren hat Person A leider verpasst bzw. auf Rückmeldung von der BS gewartet.
Was wäre der beste Weg nun, da Person A keine Lust auf eine Eintragung hat.
Wäre dieser Text am Anfang der Beste Weg mit dem Herrn zu kommunizieren?
Wie genau auf Zwangsvollstreckungsbrief reagieren***http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11721.msg78996.html#msg78996Vielen Dank für die Unterstützung
***Edit "Bürger":
Sofern es in dem beschriebenen fiktiven Fall tatsächlich um eine "Vollstreckung trotz Widerspruch"/ "Vollstreckung ohne WiderspruchsBESCHEID" geht, so wäre eine Erinnerung gem. §766 ZPO wie unter
Wie genau auf Zwangsvollstreckungsbrief reagieren
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11721.msg78996.html#msg78996
dargelegt und noch dazu bezogen auf nicht zugestellte und demzufolge auch nicht wiedersprochene Bescheide, nach bisheriger Kenntnis wohl wenig bis gar nicht hilfreich.
Diese Fragestellung dürfte sich also schon mal weitestgehend erübrigen.
Die bislang bekannten Optionen sind in bereits erwähntem Link enthalten unter
Ablauf +3a Reaktion auf Zwangsvollstreckung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74838.html#msg74838