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Autor Thema: Medienkritik: Die halbe Wahrheit kann eben auch eine Lüge sein  (Gelesen 2090 mal)

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shz.de, 24.01.2016

Streitthema
Medienkritik: Die halbe Wahrheit kann eben auch eine Lüge sein

von Wolfgang Bok

Zitat
Die Medien verlieren an Glaubwürdigkeit. Vor allem ARD und ZDF schlägt großes Misstrauen entgegen. Ihnen fehlt es an thematischer Offenheit und Meinungsvielfalt, meint Wolfgang Bok.

Der Druck ist groß. Selbst die größte Sendeanstalt im ARD-Verbund, der Westdeutsche Rundfunk (WDR), kann die massive Kritik an „zu großer Staatsnähe“ und einer „tendenziösen politischen Ausrichtung“ nicht mehr ignorieren. Erst recht, nachdem die WDR-Journalistin Claudia Zimmermann in dem niederländischen Radiosender L1 ungewollt als Zeugin der Anklage auftrat und zu Protokoll gab: „Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist mit seiner Gebührenfinanzierung so ausgerichtet, eher in Richtung Regierung und nicht aus Oppositionssicht zu berichten.“

Auch sei man angehalten, „Merkels Willkommenskultur positiv zu unterstützen“. Dass die WDR-Korrespondentin ihre Klage umgehend als „Unsinn“ widerrief, macht den Vorwurf nicht unglaubwürdiger. Eher entstand der Eindruck, die freie Mitarbeiterin Zimmermann habe auf Druck von oben Reue gezeigt, um ihre Aufträge nicht zu verlieren. WDR-Moderator Frank Plasberg sah sich sogar genötigt, den öffentlichen Manipulationsvorwurf in seiner jüngsten Debattenrunde von „Hart aber fair“ einzuspielen. So viel Selbstkritik ist selten im deutschen Fernsehen.

Die Behauptung der WDR-Journalistin, am rot-grünen Gängelband laufen zu müssen, ist zwar Wasser auf die Mühlen derer, die im Kölner Sender schon immer den „schlimmsten Rotfunk“ sahen und den Medien insgesamt gezielte Manipulationen vorwerfen; doch sie führt gleichwohl in die Irre. Als in Nordrhein-Westfahlen eine schwarz-gelbe Koalition (2005-2010) regierte, war der WDR alles andere als „regierungsnah“. Auch sind wir in Deutschland weit entfernt von Verhältnissen wie in Putins Russland, Erdogans Türkei oder neuerdings in Polen, wo die Medien mit harter Hand auf Linie gebracht werden.

Grundgesetz: Meinungsfreiheit hat Grenzen

Die Meinungs-, Informations- und Pressefreiheit wird durch Artikel 5, Absatz 1, unseres Grundgesetzes geschützt: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“ Absatz 2 schränkt allerdings ein: „Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre“….


Weiterlesen auf:
http://www.shz.de/nachrichten/schleswig-holstein-am-sonntag/medienkritik-die-halbe-wahrheit-kann-eben-auch-eine-luege-sein-id12540286.html



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