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Autor Thema: Korruption in NRW  (Gelesen 2813 mal)

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Korruption in NRW
Autor: 22. Januar 2016, 20:32
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument?Id=MMD16/10777&quelle=alle

Zitat
Vorbemerkung der Kleinen Anfrage
Vorteilnahme und Bestechlichkeit stellen eine Belastung für die Glaubwürdigkeit von Politik
und Verwaltung in der Öffentlichkeit dar. Im tabellarischen Korruptionsranking von
Transparency International belegte Deutschland im Jahr 2014 gerade einmal Platz 12. Man
darf davon ausgehen, dass das Ergebnis für das Jahr 2015 – die Zahlen werden Ende Januar
veröffentlicht werden – nicht sehr viel besser ausfallen wird.

Die Bundesrepublik auf dem Weg in die Bananenrepublik?


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Karl Martell

Re: Korruption in NRW
#1: 22. Januar 2016, 21:34
Die Korruption in Germoney ist schlimm, noch schlimmer finde ich das fast allgegenwärtige Ignorieren von gesetzlichen Bestimmungen. Ist das Rechtsbeugung oder Gesetzesbruch, wenn der Bremer Senat das untenstehende duldet?

„Handeln könnte der Senat auch gegen eine weitere, vom Rechnungshof als rechtswidrig dargestellte Praxis: Radio Bremen hat einen Überziehungskredit von maximal 6,5 Millionen Euro für das laufende Geschäft. Das, so der Rechnungshof, ist nach dem Rundfunkfinanzierungs-Staatsvertrag schlicht verboten.
Die Rechtsaufsicht über diese Praxis, so erklärte Sokol auf Nachfrage, hat der Bremer Senat. Seine rechtswidrige Kreditaufnahme am Kapitalmarkt rechtfertige der Sender mit dem Hinweis auf die rechtswidrig schlechte Finanzausstattung, erklärte Sokol.“


http://www.taz.de/Rundfunkgebuehren/!112945/

Ich halte die Rundfunksteuer, die mal Beitrag und mal Gebühr genannt wird, ebenfalls für rechtswidrig. Der gesunkene Monatsbeitrag für den ÖRR schmeckt den Anstalten nicht, und die KEF will ihn noch weiter senken.

Übrigens ist meine persönliche Finanzausstattung ebenfalls rechtswidrig schlecht. Wer gewährt mir einen Überziehungskredit von 6,5 Millionen Euro?

Grüße

Karl


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. Mai 2016, 23:09 von Bürger«

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Re: Korruption in NRW
#2: 22. Januar 2016, 22:25
...schlechte Finanzausstattung...ja klar...da fehlen mir einfach die Worte... |-


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                                                Curt Goetz

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Re: Korruption in NRW
#3: 23. Januar 2016, 19:56
Die Rechtsaufsicht über diese Praxis, so erklärte Sokol auf Nachfrage, hat der Bremer Senat.
http://www.taz.de/Rundfunkgebuehren/!112945/
Zitat
Wenn Radio Bremen für 2014 nicht einen weiteren Kredit der reichen Rundfunkanstalten bekomme, sei der Sender „auf Basis der bestehenden Planungen im Geschäftsjahr 2014 zahlungsunfähig“, das steht sogar im Bericht der Wirtschaftsprüfer von Radio Bremen. An eine Rückzahlung der auflaufenden Kredite ist nicht zu denken, die Verschuldung sei „existenzgefährdend“, stellt der Rechnungshof dazu fest.

Die reichen Rundfunkanstalten geben weitere Kredite obwohl an eine Rückzahlung der auflaufenden Kredite nicht zu denken ist?
Diese Praxis wäre mal eine Frage für die Rechtsaufsicht / öffentlich-rechtlicher Rundfunk in allen Landtagen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. Januar 2016, 22:08 von Bürger«

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Karl Martell

Re: Korruption in NRW
#4: 23. Januar 2016, 21:52
Back to the roots – Vorsicht, klingt wie eine Glosse, ist aber bitterer Ernst.

Normenhierarchie (zum Beispiel Bundesrecht bricht Landesrecht)
    
Mit Normenhierarchie wird die Rangordnung der verschiedenen Normebenen in einem Staat bezeichnet.

Innerhalb der Normenhierarchie verdrängt die höhere Norm die niedrigere (lex superior derogat legi inferiori). D.h. regeln zwei Normen unterschiedlicher Stufe den gleichen Sachverhalt, so gilt die Regelung der höheren Norm. Das wird mit dem Grundsatz Bundesrecht bricht Landesrecht in Artikel 31 GG für das Verhältnis von Bundesrecht zu Landesrecht ausdrücklich festgeschrieben.

In Deutschland gilt folgende Normenhierarchie:
Grundgesetz
Formelle Bundesgesetze
Sonstiges Bundesrecht
z.B. Rechtsverordnungen
Landesverfassung
Formelles Landesrecht
Sonstiges Landesrecht

Meine Interpretation: Wenn ein Landesgesetz die grundgesetzlich garantierte Freiheit des Bürgers, sich zu informieren, wo und wie er will - Art 5 GG

„Jeder hat das Recht, ... sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten“

einschränkt oder aufhebt, dann...wird das Grundgesetz verbogen (Gesetzesbeugung – wird das Gesetz zu stark gebeugt/gebogen, kann es brechen - Gesetzesbruch) ...kann das die Grundrechte einschränkende Landesgesetz, zum Beispiel ein Rundfunkbeitragsstaatsvertrag nur in Kraft treten, wenn der Bürger glaubt, daß dieses Landesgesetz das entsprechende Grundrecht außer Kraft setzt und niemand widerspricht/klagt.
Es geht hier also um den Glauben: Der Bürger muß glauben! Glaubt er nicht, versucht man, ihn durch das Versenden von Forderungen und Drohungen derartig einzuschüchtern, daß er schließlich auf die ihm grundgesetzlich garantierten Rechte verzichtet und zahlt.
Zu diesem Zweck wird eine große Zahl von Illusionisten (Rechtsanwälten, Intendanten, Redakteuren, Servicebüroangestellten und Richtern) benötigt, um die Illusion zu erzeugen und aufrecht zu erhalten, daß der RBSV zu gültigem und güldenem Recht geworden ist.

Grüezi

der Karl


Edit "Bürger":
Betreff zurückgeändert. Bitte keine Betreffänderungen innerhalb eines Threads, da dies zu Verwirungen führt. Danke für die zukünftige Berücksichtigung.


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