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Autor Thema: Textstelle gesucht - Unzulässigkeit Besteuerung/Verbeitragung Grundrecht(e)  (Gelesen 1138 mal)

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Hallo zusammen,

ich suche eine Textstelle, in der entweder in einer Klageschrift oder in einem Widerspruch darauf hingewiesen wurde, dass sich aus Art. 5 GG kaum eine  Finanzierungsverantwortung für den ÖRR ergeben kann, da es sich um ein Grundrecht handelt. So wie auch für die Garantie anderer Grundrechte keine Finanierungsverantwortung bzw. Verpflichtung zur Zahlung eines Beitrages oder einer Steuer erwachsen kann.

Kann mir jemand von Euch auf die Sprünge helfen? Mit der Suchfunktion im Forum und mit Tante Google habe ich es schon versucht.


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Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

 
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