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Autor Thema: Pflicht der ÖR für Einstellung der Sendungen ins Internet?  (Gelesen 2402 mal)

s
  • Beiträge: 10
Hallo ihr Fighter,
in der Bayerischen Landtagssitzung vom 17. Mai 2011 meldete sich laut Plenarprotokoll 16/76 - Seite 6761

https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP16/Protokolle/16%20Wahlperiode%20Kopie/16%20WP%20Plenum%20Kopie/076%20PL%20170511%20ges%20endg%20Kopie.pdf

Herr Dr. Rabenstein zu Wort:
Zitat
"Insgesamt stimmen wir also diesem Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag vor allem aus folgenden Gründen zu: Im Medienbereich hat sich vieles geändert. Während wir jahrzehntelang nur das berühmte Rundfunkgerät und das Fernsehgerät hatten, weiß heute jeder, dass durch die vielen anderen Geräte und Medien die Möglichkeit besteht, öffentlich-rechtliche Sendungen zu empfangen. Deshalb musste es da auch eine Änderung geben."

Folgende Frage konnte mir noch niemand beantworten:

Nach welchem Gesetz sind ARD ZDF Deutschlandradio verpflichtet,
ihre Inhalte ins Netz zu stellen?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Januar 2016, 22:52 von Bürger«

e
  • Beiträge: 811
Nach keinem.
Nur ein Grund, uns noch mehr Geld abzumelken. Wen interessieren deren Inhalte im www??
Mich jedenfalls nicht 8)
Am liebsten wäre denen, wir müssten noch Geld für das world wide Web abdrücken!


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Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
                                                Curt Goetz

  • Beiträge: 7.255
Nach welchem Gesetz sind ARD ZDF Deutschlandradio verpflichtet, ihre Inhalte ins Netz zu stellen?
Das spielt keine Rolle; die Definition dessen, was "Rundfunk" ist, ist eine andere und mit dem Übertragungsmedium "Internet" nicht vereinbar.

Es ist klare Sicht der EU, daß alles, was auf herkömmlichem Wege zu empfangen ist, nicht als "neuartig" gelten darf, wenn es zusätzlich via Internet verbreitet wird.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

  • Beiträge: 1.334
  • bye offiz nicht "deutsch genug" angek Abschiebung
Nach welchem Gesetz sind ARD ZDF Deutschlandradio verpflichtet,
ihre Inhalte ins Netz zu stellen?


ARDZDFDR und die "unabhängigen" Verwaltungsgerichte werden höchstwahrscheinlich behaupten,
das wäre wegen eines gewissen Hans-Jürgen Papiers rechtens.
Dazu steht mit Datum vom 16/01/2016 jetzt auch etwas auf http://www.wohnungsabgabe.de/aktuelles2016.html . Zitat wohnungsabgabe.de:
Zitat
Ein ... ehemaliger Verfassungsrichter und Ex-Präsident des Bundesverfassungsgericht, Hans-Jürgen Papier, hat ebenfalls für die Sender einmal ein Gutachten verfasst, in dem er Internetangebote zu Rundfunkangeboten und damit zum Aufgabengebiet der öffentlich-rechtlichen Sender deklariert hat.

Dieses Auftrags-"Gutachten"
Abgrenzung der Rundfunk- und Pressefreiheit zur Auslegung des Begriffs der „Presseähnlichkeit“  und Anwendung des Verbots nicht sendungsbezogener presseähnlicher Angebote gemäß § 11 d Abs. 2 Nr. 3 Hs. 3 RStV
von Hans-Jürgen Papier
ist u. a. hier:
http://blog.die-linke.de/digitalelinke/wp-content/uploads/Papier-Gutachten_presse%C3%A4hnlich.pdf

Es wäre möglich, dass sie die angebliche Rechtmäßigkeit des ARDZDFDR-Eingriffes ins Internet
dann damit "beweisen" wollen.

Markus


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. Juni 2017, 00:43 von Bürger«

S
  • Beiträge: 221
- suche das Recht der ÖR für Einstellung der Sendungen ins Internet

- suche die Pflicht der ÖR ihre flächendeckende Verblödung aufrechtzuerhalten

(beides vermutlich im RStV und / oder in den jeweiligen landesrechtlichen Regelungen zu finden)

-> kombiniere beides und erhalte die Pflicht der ÖR für Einstellung der Sendungen ins Internet

So EINFACH geht das im GEZ-SCHLARAFFENLAND !!!   :police:


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S
  • Beiträge: 403
Nach welchem Gesetz sind ARD ZDF Deutschlandradio verpflichtet,
ihre Inhalte ins Netz zu stellen?


Die Erhebung von Rundfunkbeiträgen aufgrund von im Internet publizierten Inhalten ist genauso absurd wie die Anknüpfung von Rundfunkbeiträgen an das Innehaben einer Wohnung, da das Internet ein komplett anderes Medium darstellt, international und besitzlos ist. Daher kann hinsichtlich des Internets kein Landesrecht eines Deutschen Bundeslandes Anwendung finden. Spätestens dort enden die Hoheitsrechte einer LRA. Eine LRA ist dort ein Nutzer wie jeder andere auch, denn Inhalte publizieren kann dort jeder Nutzer.


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Vielleicht wären wir zusammen in der Lage,
uns von diesen alten Zwängen zu befreien.
Oder ist die Welt für jetzt und alle Tage,
viel zu wahr, viel zu wahr um schön zu sein?

a

anne-mariechen

Internet ein komplett anderes Medium darstellt, international und besitzlos ist.

Und wem gehören dann die zur Verfügung gestellten Leitungen und Knotenpunkte. Wer bezahlt diese Infrastruktur?
Die bezahlt doch der Staat und zapft gleichzeitig die Leitungen ab, um seine Kontrolle ausüben zu können.

Daher kann hinsichtlich des Internets kein Landesrecht eines Deutschen Bundeslandes Anwendung finden. Spätestens dort enden die Hoheitsrechte einer LRA. Eine LRA ist dort ein Nutzer wie jeder andere auch, denn Inhalte publizieren kann dort jeder Nutzer.

Das ist sicherlich richtig, denn entweder stellen die LRA einen eigenen Providerservice zur Verfügung oder man kauft sich diese Internetanbindung und den Speicherplatz, da mit jeder der Internet nutzt, zugreifen kann.

Nur welchen Nutzen und welchen Beitrag muss die Person bezahlen, die kein Internet nutzt, wenn den LRA erlaubt werden würde die Beitragsgebühren für Ihre Internetpräsentation nutzen zu dürfen?

Nicht jeder der eine Wohnung hat, hat gleichzeitig ein Internet. Das muss ich beantragen und monatlich kaufen. Heißt aber noch lange nicht, dass ich wie beim RF-Fernsehen, deshalb die Leistungen der LRA im Internet mitbezahlen müsste. Es kann niemals eine Pflicht sein, dass die LRA Ihre Präsents, Ihre Sendungen ins Internet stellen müssen. Bezüglich der Mediatheken mussten Sie ja schon höchst richterlich zurück stecken und es ist Ihnen nicht mehr erlaubt alles ungehindert und dauerhaft anzubieten z.B. die Kochrezepte usw.).

Dass jetzt in Zukunft die Interessen der LRA's für das Internet per RBStV. geregelt über das Hintertürchen zugelassen werden würde, muss ausgeschlossen bleiben.


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