Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Gerichtsvollzieher"?" bringt Schreiben von GVin  (Gelesen 2764 mal)

M
  • Beiträge: 3
Gerichtsvollzieher"?" bringt Schreiben von GVin
Autor: 16. Januar 2016, 21:52
Person X arbeitet momentan auswärts und ist maximal am Wochenende zu Hause.

Person X pflegt seit langem eine Brieffreundschaft mit einem Unternehmen, nennen wir es Beitragsservice, welches warum auch immer diese Person X ständig mit irgendwelchen Bescheiden incl. Rechtsbehelfsbelehrung nervt. Um auf Nummer sicher zu gehen hat Person X allen 4 Bescheiden fristgerecht widersprochen und Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt. Auf ein informatives Schreiben, in dem ihm mitgeteilt wurde, dass, wenn er seinen ihm zustehenden Widerspruchsbescheid benötige, er darum bitten müsse, hat Person X nicht reagiert.

Dann kam Bescheid Nummer 5 in dem Ihm mitgeteilt wurde, dass für alle vorangegangenen Bescheide die Zwangsvollstreckung eingeleitet worden wäre.
Person X hat diesem natürlich fristgerecht widersprochen und darauf hingewiesen, dass ihm ein Widerspruchsbescheid zustehe und er eine eventuelle Vollstreckung abwehren würde.

Dann stand letzen Dienstag ein angeblicher Gerichtsvollzieher (nicht ausgewiesen) vor der Tür. Ehefrau X öffnete die Tür und bekam ein Schreiben in gelber Farbe in die Hand gedrückt.
Witzig ist, dass augenscheinlich ein selbstgebastelter gelber Deutsche Post Aufkleber rechts oben angebracht wurde.
Adresse ist eine Gerichtsvollzieherin in der Heimatstadt der Person X (Google Suche ergibt einen anderen Namen), Festnetznummer (ab 14:30 Uhr) und Fax sind in einer anderen Stadt und Telefon nur Handynummer.

Das Schreiben (Zwangsvollstreckungssache) enthält eine Zahlungsaufforderung und eine Ladung zur Abgabe der Vermögensauskunft incl. Drohungen mit Schufa, bis zur Verhaftung.
Ausserdem ein Vollstreckungsersuchen der örtlichen LRA c/o der Firma Beitragsservice mit deren Adresse.
Darunter steht nur: "Der Intendant"
Witzig ist hier wieder, dass vermerkt ist, das Dokument dürfte nicht geklammert werden, incl. durchgestrichenem Tacker Symbol und man sieht, dass eine Klammer herausgerissen wurde. D.H. alles wurde schön von der Firma Beitragsservice zusammengestellt und zugesendet.

Was dem dillentantischen Schreiben noch die Krone aufsetzt ist ein blauer abgerissener Zettel, auf dem steht:
"Besondere Hinweise bei Vollstreckungen der GEZ!"
und dass man nur über eine Telefonnummer der "GEZ" die Vollstreckung stoppen könne. (Telefonnummer ist die der o.g. Firma)

Was könnte man  Person X jetzt raten?

* Erst mal der Gerichtsvollzieherin, die laut Recherche wirklich real ist die Angelegenheit vortragen?

* Anzeige wegen Betruges, Amtsanmaßung etc. gegen diese Frau stellen?

* Der Firma Beitragsservice schreiben, faxen oder diese anrufen und sie auffordern die Hunde zurückzupfeifen und endlich den Widerspruchsbescheid zuzustellen.

* Klage gegen die o.g. Firma einreichen

* oder sollte Person X sofort Eilrechtsschutz beantragen? Aber wenn dann wo? Am im Schreiben genannten Amtsgericht oder am Verwaltungsgericht.

* oder eventuell nur Untätigkeitsklage einreichen, da bei allen Bescheiden seit über 3 Monaten kein Widerspruchsbescheid ausgefertigt wurde. (Dann würde ja auch jeder Vollzug   

 erst einmal gestoppt.)

Alles natürlich nicht so einfach, da Person X höchstens am Wochenende zu Hause ist.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

M
  • Beiträge: 3
Mal angenommen Person X hat noch nachts sich die Mühe gemacht um alle relevanten Dinge der GVin mitzuteilen, aber das was dann als Mail zurückkam war mehr als ein Schlag ins Gesicht.
X solle sich ihr Schreiben noch einmal durchlesen, aber sie hat Person X Schreiben nicht gelesen und es interessiert sie nicht, gleich die Frage, da müsste man sich doch irgendwie wehren können.
Wie könnte Person die Ladung abwehren, da er sowieso beruflich nicht zu Hause ist.


Zwangsvollstreckungssache
Bayerischer Rundfunk Anstalt des öffentlichen Rechts
vertr.d. Bayer. Rundfunk - Deutschlandradio- Beitragsservice, Freimersdorfer Weg 6, 50829 Köln, Aktz.
---------/1.12.15, Tel. 0221/5061-194, Fax 0221/5061-829201,
gegen Herrn Person X, ABCstraße 27a, 90xxx Stadt
Sehr geehrter Herr Person X,
es bleibt Ihnen unbenommen, Strafanzeige gegen wen auch immer, zu stellen.
Gläubigerin und deren Vertreter sind dennoch eindeutig bezeichnet. Lesen Sie sich bitte die Ladung sowie
dieses Schreiben noch einmal gut durch.
Der Rest Ihrer Ausführungen haben mich nicht zu interessieren. Über materialrechtliche Dinge habe ich nicht
zu
entscheiden.
Im übrigen stelle ich die Zwangsvollstreckung dann ein,
1.
wenn die Ausfertigung einer vollstreckbaren Entscheidung vorgelegt wird, aus der sich ergibt, dass das zu
vollstreckende Urteil oder seine vorläufige Vollstreckbarkeit aufgehoben oder dass die Zwangsvollstreckung für
unzulässig erklärt oder ihre Einstellung angeordnet ist;
2.
wenn die Ausfertigung einer gerichtlichen Entscheidung vorgelegt wird, aus der sich ergibt, dass die
einstweilige Einstellung der Vollstreckung oder einer Vollstreckungsmaßregel angeordnet ist oder dass die
Vollstreckung nur gegen Sicherheitsleistung fortgesetzt werden darf;
3.
wenn eine öffentliche Urkunde vorgelegt wird, aus der sich ergibt, dass die zur Abwendung der
Vollstreckung erforderliche Sicherheitsleistung oder Hinterlegung erfolgt ist;
4.
wenn eine öffentliche Urkunde oder eine von dem Gläubiger ausgestellte Privaturkunde vorgelegt wird, aus
der sich ergibt, dass der Gläubiger nach Erlass des zu vollstreckenden Urteils befriedigt ist oder Stundung
bewilligt hat;
5.
Seite 2 aus Schreibmaschine
wenn der Einzahlungs- oder Überweisungsnachweis einer Bank oder Sparkasse vorgelegt wird, aus dem
sich ergibt, dass der zur Befriedigung des Gläubigers erforderliche Betrag zur Auszahlung an den Gläubiger
oder auf dessen Konto eingezahlt oder überwiesen worden ist.
Oder wenn die Gläubigerin oder deren Vertreter den Auftrag zurücknimmt.
Punkte 1 - 5 sind nachzulesen in § 775 ZPO.
Das für Ihr Begehren zuständige Gericht ist das Verwaltungsgericht in Ansbach.
Der Termin bleibt aufrecht erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
(GVin)


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. Januar 2016, 12:21 von Uwe«

 
Nach oben