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Autor Thema: Rundfunkbeitrag an Wohnung geknüpft?  (Gelesen 1954 mal)

A
  • Beiträge: 4
Rundfunkbeitrag an Wohnung geknüpft?
Autor: 13. Januar 2016, 16:55
Person A hat (vor Änderung des Meldegesetztes von 03/05/2013) eine Meldeadresse in Brandenburg, bei der sich ein Briefkasten befindet.

Person A wohnt dort aber nicht. Person A wohnt nirgendwo in Deutschland.

Laut RBStV §2 heißt es doch,
Zitat
Im privaten Bereich ist für jede Wohnung von deren Inhaber (Beitragsschuldner) ein Rundfunkbeitrag zu entrichten.

An die Meldeadresse schreibt der BS nun fleißig und versendete aktuell eine Mahnung.

Wie sollte Person A nun reagieren?

Person A versteht den RBStV derart, dass er nicht zahlen muss, da keine Wohnung existiert, die einen Beitrag begründen würde.
Wie teilt Person A dem BS dies am Besten mit ?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. Januar 2016, 23:16 von Bürger«

Z
  • Beiträge: 1.564
Re: Rundfunkbeitrag an Wohnung geknüpft?
#1: 15. Januar 2016, 15:12
Na so schreibt man es auch.
Es befindet sich auf dem Grundstück kein zum Wohnen geeignetes Gebäude.
Es gibt keine Wohnung, für die ein Beitrag fällig wäre.
Mal sehen, ob die das akzeptieren, ansonsten wäre das ein Punkt für die Klage.
Sollte es auf dem Grundstück doch zum Wohnen geeignete Raumeinheiten geben, so wäre zu eruieren, ob nicht auch andere Personen beitragspflichtig wären oder vielleicht sogar schon einer zahlt, auf den könnte man sich ansonsten auch noch berufen...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. Januar 2016, 23:16 von Bürger«

  • Beiträge: 465
  • Ist Unrecht per Gesetz Recht - Widerstand Pflicht
Re: Rundfunkbeitrag an Wohnung geknüpft?
#2: 16. Januar 2016, 13:26
Entweder abmelden beim EMA in Dtld, wenn man im Ausland lebt oder seine Datenschutzeinstellungen beim EMA korrigieren. Deine Daten beim EMA verkommen immer mehr zu einer Adresse für Zahlungsofferten. Hast Du Dich noch nie um Datenschutz gekümmert ist die Grundvoreinstellung bürgerfeindlich opt-in im EMA. Das heißt jeder der will bekommt alles über Dich!

Es gibt keinen Vater Staat mehr, der in deinem Interesse handelt. Wir leben im Zeitalter der Informationsbeschaffung und finanziellen Ausbeutung von erlangtem Wissen und Vorteilen. Das Politiker-Medien-Kartell lässt grüßen!

Das Kind ist in den Brunnen gefallen. Du kannst dem BS schreiben was Du willst, sie wollen nur dein Bestes, dein Geld.

Das System funktioniert nur, weil viele Bürger unwissend oder ohnmächtig vor Wut sind und es einfach schlucken und zahlen. Noch.

Jeder der es nicht akzeptieren will, kann nur den Weg über Widerspruch und Klage gehen. Ist hier beschrieben. Da einige schon in dritter Instanz "Im Namen des Beitragsvolkes" auf ihr Urteil warten, sind viele erstinstanzliche Verfahren ruhend gestellt. Das wäre deine beste Option.

Erst das BVG kann über die verfassungsrechtliche Seite ein Urteil fällen. Vorher ist alles Demokratieabgabe.


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LeckGEZ*

*Nickname ist von meinem ZufallsgeneratorTM über einen langen Zeitraum ermittelt worden und erhebt keine Ansprüche auf Sinn- oder Vollständigkeit. Wäre jedoch bereit, diesen auch für die Politik arbeiten lassen zu wollen. (Tantiemen bitte per PM. Bitte nix unterhalb Intendanten-Gage, Politiker-Nebenjob oder Filz-Beraterhonorar)

A
  • Beiträge: 4
Re: Rundfunkbeitrag an Wohnung geknüpft?
#3: 16. Januar 2016, 23:11
Person A ist nicht im Ausland.
Schläft mal dort, mal dort.
Für den Fall, dass Person A Ausland beim BS ankreuzt, verlangt der Bs bestimmt ein Dokument über die Meldung im Ausland, oder?



Selbe Fall. Person B ist Vermieter in Deutschland und hat auch keine Wohnung mit Meldeadresse.
Die Mieter haben den Rundfunkbeitrag zu zahlen.

Angenommen, Person B  gibt dem BS eine Beitragsnummer eines Mieters an. Prüft der Bs das nicht gegen, ob Person notfalls mit selber Beitragsnummer "mitwohnen" darf ?
Schreibt der BS den eigentlich Beitragsnummer Inhaner an und autorisiert den neuen "Mitbewohner"?


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