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Autor Thema: Trotz ALG-2, und obwohl offiziell befreit, es soll rückwirkend gezahlt werden  (Gelesen 1464 mal)

k
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Person A bezieht seit 1,5 Jahren ALG-2. Die Beiträge innerhalb dieses Zeitraumes muss Person A nicht zahlen, da sie sich hat befreien lassen.

Für den Zeitraum davor ist Person A laut Beitragsservice allerdings in Form einer Beitragsnummer gemeldet gewesen.
Für diesen Zeitraum soll Person A nun als derzeitiger ALG-2 Bezieher auf einen Schlag 368,22 € zahlen. Das kann Person A nicht.
Der Vorgang liegt schon beim Vollstreckungsamt.

Außerdem hat Person A bereits vor geraumer Zeit eine eidesstattliche Versicherung abgeben müssen aufgrund von anderen Schulden, unabhängig von dem Beitragsservice. Person A ist daher bereits in der Schufa etc.

Dies alles wäre ja u.a. auch Teil der Vollstreckung der Stadt wegen des Beitragsservice.

So nun die Frage: Hat Person A unter diesen Voraussetzungen irgendwelche Möglichkeiten die Zahlung nicht, oder erstmal nicht, leisten zu müssen?


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Uwe

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