Person A hat einen kleinen Nebenerwerbs-Gartenbaubetrieb angemeldet, dessen Ertrag in den letzten 3 Jahren negativ war. Das Büro liegt im Wohnhaus und ist deshalb beitragsbefreit. Der einzige Firmenwagen des Einmannbetriebs soll deshalb nun den 1/3 Beitrag erbringen. Folgender Widerspruch ging nun raus, nachdem der vorige nicht akzeptiert wurde.:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit widerspreche ich ihrer Veranlagung zur Beitragszahlung an meinen Gewerbebetrieb.
Wie ich schon in einem vorangegangen Schreiben an Sie mitteilte, handelt es sich bei meinem
Nebenerwerbsbetrieb um einen Minimalerwerb durch Gartenpflegearbeiten. Das Gewerbe
wurde hauptsächlich deshalb angemeldet, um eventuell anfallende Gewinne rechtmäßig
versteuern zu können und später gegebenenfalls meine Rente etwas aufzubessern. In den
letzten Jahren verlief die Bilanz jedoch negativ. Steuerunterlagen könnte ich vorlegen.
Somit sind Beitragszahlungen an Ihre Institution in Höhe von ca. 90,-€/Jahr
unverhältnismäßig. Da es sich zudem um einen Einmannbetrieb handelt und ich meinen
privaten Beitrag bereits entrichte, widerspricht es auch der Gleichbehandlung meiner Person
gegenüber anderen Personen, die ihre Einkünfte aus einer einzigen Tätigkeit beziehen.
Es stehen auch noch gerichtliche Entscheidungen zur „steuerähnlichen“ Einzugsweise Ihres
Beitrags an. Auch aus diesem Grund möchte ich meinen Widerspruch dahingehen begründen.
Außerdem bitte ich Sie, zur Kenntnis zu nehmen, dass ich alle Zahlungen an Sie
gezwungenermaßen und unter Vorbehalt leiste.
Ich möchte Sie nun noch bitten, mir die Kenntnisnahme des Inhaltes dieses Briefes schriftlich
zu bestätigen.
Mit freundlichem Gruß"
Außerdem wurde die Teilsumme bis Dez.2015 nach Androhung von Vollstreckung unter Vorbehalt markiert, überwiesen.
Hat hier im Forum jemand einen ähnlichen Fall schon erfolgreich gemeistert? Oder einen Tipp, wie weiter vorgegangen werden könnte?
Danke und Gruß,
Alf