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Autor Thema: Antrag auf Ruhendstellung > selbst stellen? wie?  (Gelesen 1218 mal)

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faust

Antrag auf Ruhendstellung > selbst stellen? wie?
Autor: 11. Januar 2016, 13:10
Hallo in die Runde!

Ein Bekannter von Person A hat Ende 2014 gegen den "Rundfunkbeitrag" geklagt und Ende 2015 einen Verhandlungstermin "förmlich zugestellt" bekommen für Anfang Februar 2016 an einem sächsischen Verwaltungsgericht.

Dumm nur, dass Mitte März in Leipzig das BUNDESverwaltungsgericht eine Reihe von Verfahren aufgelegt hat:

Pressemitteilung:
16 Revisionen vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig 16. und 17. März 2016, 10 Uhr
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15897.0.html

Eigentlich wäre es ja wohl Quatsch, nun im Februar noch Hektik zu machen.

Wie ist das:
Muss die Initiative zur Ruhendstellung vom Gericht ausgehen oder kann der Bekannte von Person A das auch selbst beantragen? ( ... gibt es da eine zwingende Form?)
und:
Wie sind dann die Erfolgsaussichten?

MÜSSEN die vernünftig sein  >:D  ?


Edit "Bürger":
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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. Januar 2016, 17:48 von Bürger«

 
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