Der ÖRR rechtfertigt sein obskures Finanzierungsmodell ja gern mit der Begründung, es handele sich bei der Heranziehung zur Zahlung des Rundfunkbeitrages auf Grundlage der Berechnung pro Wohnung um ein solidarisches Finanzierungsmodell.
Ich frage mich immer wieder, wie man auf solch einen Schwachsinn kommen konnte und doch allen Ernstes behaupten will, es wäre solidarisch.
Was ist denn nun solidarisch im eigentlichen Sinne des Wortes ?
Man sollte bei dieser Diskussion meiner Ansicht folgende Überlegungen berücksichtigen:
Die Landesrundfunkanstalten, wie beispielsweise der Hessische Rundfunk, sind verselbständigte Einrichtungen des Landes, beispielweise des Landes Hessen. Das Land Hessen entschließt sich dazu, sich die Aussendung von Rundfunk zur Aufgabe zu machen. Dazu bedient sich das Land der Organisationsform der Anstalt des öffentlichen Rechts.
Nun ist es so, dass das Land Hessen, welches es sich zur Aufgabe gemacht hat, Rundfunk auszusenden, die Finanzierungsverantwortung trägt, um diese Aufgabe erfüllen zu können. Ihre konkrete rechtliche Ausgestaltung findet die abstrakte Finanzierungsverantwortung des Landes Hessen in den Rechtsinstituten der Anstaltslast einerseits und der Gewährträgerhaftung andererseits. Unter der Anstaltslast ist die Verpflichtung des Landes zu verstehen, ihre Anstalt mit ausreichenden finanziellen Mitteln auszustatten, damit diese ihrer Aufgabe nachkommen kann. Die Gewährträgerhaftung bezeichnet die Verpflichtung des Landes, eine trotz des Vorhandenseins der Anstaltslast dennoch mögliche Insolvenz der Anstalt abzuwenden. Das bedeutet, die Anstalt ist nicht insolvenzfähig. Anstaltslast und Gewährträgerhaftung bilden damit ein aufeinander abgestimmtes, vollständiges Haftungssystem.
In Bezug auf den Rundfunk passiert nun aber folgendes: Die Anstaltslast als die Verpflichtung des Staates (beispielsweise des Landes Hessen) zur funktionsgerechten Finanzausstattung ihrer Anstalt (beispielsweise des Hessischen Rundfunks) wird (per Gesetz) auf die Bürger abgewälzt, die Gewährträgerhaftung verbleibt aber beim Landes Hessen. Die große Frage in dieser Diskussion ist doch nun: Ist es überhaupt zulässig, dass der Staat (beispielsweise das Land Hessen) seine Finanzierungsverantwortung für die Einrichtung einfach per Gesetz auf die Bürger abwälzen darf?