Es sind immer Personen, gegen die sich der Zwangsbeitrag und in Folge die Zwangsvollstreckung richtet. Wer eine Zweitwohnung hat, wird das gemeldet haben oder ist an beiden Adressen gemeldet. Wie auch immer, das bekommt BS mit - immer oder nur manchmal, das wäre noch zu klären. Wenn im Haus niemand gemeldet ist, kann auch keine Forderung kommen. BS ist hoffnungslos überlastet. Theoretisch könnten die den Eigentümer ausfindig machen, aber dort sind nur Luschen beschäftigt, die freudig erregt reagieren, wenn sie jemandem bestimmtem einen Bescheid senden können. Ins blaue hinein Bescheide zu versenden dürfte zu Mehrarbeit führen, ohne Erfolgsgarantie. Welcher machtgeile Befehlsempfänger ist schon scharf darauf, einige ungemeldete Häuser auszuforschen, wenn er massenhaft bestätigte Adressen aufarbeiten kann? Wenn man weiß, wie frustriert BS reagiert, wenn mal einem Widerspruch stattgegeben werden muss, kann man sich denken, dass dort die Selbstmordrate rapide ansteigt, wenn versucht wird, leerstehende Häuser einem Wohnungsinhaber erfolgslos zuzuordnen.
Lange Rede, kurzer Sinn: BS hat keine Kapazitäten frei, um das zu ermitteln. Damit das so bleibt, sollte alles mögliche unternommen werden, um BS mit sinnlosen Aufgaben zu beschäftigen: Onlineformulare ausfüllen, Widersprüche gegen alles schreiben, Anfragen starten usw. Sollte hier bedarf bestehen, bitte neuen Thread aufmachen. Unsere Kapazitäten sind auch nicht unerschöpflich.