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Autor Thema: GEZ umgehen mit Umzug zu den Eltern?  (Gelesen 9693 mal)

O
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GEZ umgehen mit Umzug zu den Eltern?
Autor: 10. Januar 2016, 13:19
Hallo zusammen,

da ich nicht weiß wo ich es schreiben soll, setz ich es mal hier rein:

Mein Gedanke wäre, da Person A seit 3 Jahren stolzer Besitzer ein EFH ist und sich kurz nach Einzug schon ärgern musste, da die GEZ ja über Meldeamt die Daten bekommt und er zahlen musste.

Person A sich einfach bei seinen Eltern wieder anmeldet.
Diese Besitzen auch ein EFH in dem Person A bis vor 15 Jahren auch lebte.
Person A´s  Frau könnte sich auch bei ihrem Vater, bzw. Eltern von Person A anmelden.
Da diese Leute ja schon GEZ für den jeweiligen Haushalt bezahlt fiele es ja bei Person A und Frau weg. Da ja offiziell keiner mehr da wohnt.
Problem seh ich nur, das die Post von Person A dort hin kommt. Wäre Person A allerdings auch egal wenn bei der Post ein Nachsendeauftrag gestellt wird und dieser nur noch bei den Eltern abgegeben wird. Da Person A ein gutes elterliches Verhältniss hat und diese alle 1,5 Wochen besucht. Wie es gerade mit tanken ist ::)


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Re: GEZ umgehen mit Umzug zu den Eltern?
#1: 10. Januar 2016, 14:36
Ist das EFH von A dann ohne Bewohner ;)?.


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                                                Curt Goetz

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Re: GEZ umgehen mit Umzug zu den Eltern?
#2: 10. Januar 2016, 17:27
Bisher ist nicht berichtet worden, dass leere Wohnungen beitragspflichtig wurden. Denn es ist niemand da, an den die Zwangsvollstreckung gerichtet werden kann. Post bekommt man doch meistens von Leuten, denen man die Adresse gegeben hat. Wer also bei den Eltern gemeldet ist, bekommt seine Post dahin, wo sie hingehen soll. Das kann durchaus ein leerstehendes, möbliertes Haus sein. Bei hochoffiziellen Behörden, die die Adresse vom Ausweis abschreiben, wird die Post zu den Eltern gehen. Das ganze dürfte problematisch werden, wenn es um Kredite geht und sobald es da zu Unstimmigkeiten kommt. Ein Nachsendeantrag ist nicht zu empfehlen, die Post petzt.


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Re: GEZ umgehen mit Umzug zu den Eltern?
#3: 10. Januar 2016, 18:22
Oh mann,

aber die Wohnungen sind doch beitragspflichtig...> scnr < ;)

Im Ernst, was wird mit einer Adresse, an der niemand gemeldet ist?

Ich glaube, den Fall hatten wir hier noch nicht. Gibt es womöglich per Gesetz noch irgendeine Nachricht an den BS, wenn Wohnungen oder Häuser möbliert sind, es könnte dort jemand wohnen, es gehen auch Menschen ein und aus..?? Oder womöglich einen Datenbankabgleich der Menschen, Adressen und Immobilienbestände oder Grundbücher? Ist man laut Gesetz verflichtet, wenn man ein Haus oder eine Wohnung hat, dort auch gemeldet zu sein?
Oder forschen die nach der Anwesenheit - der Lebensmittelpunkt heisst es so schön im Amtsdeutsch - , um dann die nichtbenutzte Wohnung als Zweitwohnung abzukassieren?
Laut RBStV geht genau das nicht.

Käme auf den Versuch an, vielleicht, ist aber keine Rechtsberatung ;)


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Re: GEZ umgehen mit Umzug zu den Eltern?
#4: 10. Januar 2016, 19:31
Es sind immer Personen, gegen die sich der Zwangsbeitrag und in Folge die Zwangsvollstreckung richtet. Wer eine Zweitwohnung hat, wird das gemeldet haben oder ist an beiden Adressen gemeldet. Wie auch immer, das bekommt BS mit - immer oder nur manchmal, das wäre noch zu klären. Wenn im Haus niemand gemeldet ist, kann auch keine Forderung kommen. BS ist hoffnungslos überlastet. Theoretisch könnten die den Eigentümer ausfindig machen, aber dort sind nur Luschen beschäftigt, die freudig erregt reagieren, wenn sie jemandem bestimmtem einen Bescheid senden können. Ins blaue hinein Bescheide zu versenden dürfte zu Mehrarbeit führen, ohne Erfolgsgarantie. Welcher machtgeile Befehlsempfänger ist schon scharf darauf, einige ungemeldete Häuser auszuforschen, wenn er massenhaft bestätigte Adressen aufarbeiten kann? Wenn man weiß, wie frustriert BS reagiert, wenn mal einem Widerspruch stattgegeben werden muss, kann man sich denken, dass dort die Selbstmordrate rapide ansteigt, wenn versucht wird, leerstehende Häuser einem Wohnungsinhaber erfolgslos zuzuordnen.
Lange Rede, kurzer Sinn: BS hat keine Kapazitäten frei, um das zu ermitteln. Damit das so bleibt, sollte alles mögliche unternommen werden, um BS mit sinnlosen Aufgaben zu beschäftigen: Onlineformulare ausfüllen, Widersprüche gegen alles schreiben, Anfragen starten usw. Sollte hier bedarf bestehen, bitte neuen Thread aufmachen. Unsere Kapazitäten sind auch nicht unerschöpflich.


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Re: GEZ umgehen mit Umzug zu den Eltern?
#5: 10. Januar 2016, 21:08
Das Kranke an der "supergerechten Beitragsregelung" ist, daß zwar die Wohnung den Beitrag auslöst, aber nur wenn jemand darin wohnt. Leerstehende Objekte zahlen nichts.

Was ist jetzt beitragspflichtig. Die Person oder die Wohnung. Die spinnen, die Dummfunker.


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Re: GEZ umgehen mit Umzug zu den Eltern?
#6: 11. Januar 2016, 10:18
Hört sich doch ganz gut an.

Ich hätte es nun so vor, mich bei meinen Eltern offieziell anmelden und das gleiche macht meine Frau bei ihrem Vater. Beide Parteien besitzen jeweils ein eigenes Haus.
Zitat
Ein Nachsendeantrag ist nicht zu empfehlen, die Post petzt.
Meinte Nachsendeauftrag von meinem altem Haus zu meinen Eltern. Die können die Post ja öffnen, und bei wichtigen Sachen mir Bescheid geben, da eh regelmäßig bei ihnen zu Besuch.

Natürlich würde ich weiterhin in meinem Haus wohnen bleiben, aber was wollen sie machen?
Von der Strasse aus kann man zwar auf´s Grundstück sehen, würde bei Dunkelheit auch TV sichtbar sein, aber vielleicht ist das ja nur eine Vorsichtsmassnahme da hier keiner wohnt!
http://www.amazon.de/VisorTech-Intelligenter-TV-Simulator-zur-Einbrecher-Abschreckung/dp/B004O7DX54 :-\

Dann könnten sie natürlich noch die Nachbarn befragen, wie bei jedem habe ich auch solche Idioten um mich rum, aber was soll´n die mir beweisen?
Natürlich sehen sie mich wenn ich Heim komme in der Frühschicht, aber wie sollen sie kontrollieren das mein Auto den ganzen Tag7 Abend in der Garage steht?
Gartentor wird abgesperrt, wer sich auf meinem Grundstück befindet wird gefilmt und ja auch gespeichert!!!! In meinen Augen mein gutes Recht >:D

Sollte einer dieser faulen Bande über den Gartenzaun hüpfen um mehr zu sehen bekomme ich das mit und das was dann hier abgeht, dazu schreibe ich lieber nichts. ::) Werdet ihr dann in der Zeitung lesen.

Auch wenn ich nicht mehr da wohnen würde, müsste ich regelmäßig vorbei fahren, da auf dem Dach eine PV-Anlage und die muss ich ja kontrollieren! ;)

Mfg Otis


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Re: GEZ umgehen mit Umzug zu den Eltern?
#7: 11. Januar 2016, 10:52
Da ist niemand beim BS, der etwas kontrollieren könnte. Nur die Meldeadresse ist für BS ein Nachweis,  ob jemand irgendwo gemeldet ist. Sollte Post vom BS an das Haus gehen, gibt der Premiumversand es her, dass die Post eine Rückmeldung gibt. Wenn im Haus niemand gemeldet ist, existiert das Haus nicht in der Schnüffelkartei des BS.


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Re: GEZ umgehen mit Umzug zu den Eltern?
#8: 11. Januar 2016, 11:18
Hi,

wenn man sich länger mit denen beschäftigt, dann kriegt man auch mit, daß man für einen Wohnwagen zahlen muß,
nur kriegen die das garnicht mit wer alles einen Wohnwagen irgendwo stehen hat, weil normalerweise keiner das beim Meldeamt meldet.
Aber ich würde dann auch meine Adresse wirklich nur denen preisgeben, wo es unumgänglich ist, also nicht jedes Preisrätsel im Briefkasten ausfüllen.
Im Prinzip kannst du auch einfach deinen Wohnsitz abmelden, dann wird im Ausweis "ohne festen Wohnsitz" eingetragen und sendest denen die Abmeldebescheinigung, aber vorsicht, für Autos braucht man einen festen Wohnsitz, damit die wissen wohin mit deinen Strafzetteln.

Neuerdings braucht man eine Einzugsbestätigung vom Hauseigentümer bei der Ummeldung.



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Re: GEZ umgehen mit Umzug zu den Eltern?
#9: 11. Januar 2016, 12:41
Werde euch aüf dem laufenden halten.
Habe in 2 Wochen Urlaub, dann geht es los! Abmeldung von mir und meiner Liebsten.
Kredit usw. habe ich nicht vor in nächster Zeit.
Deweiteren habe ich noch einen Bruder der ein bißchen  Geld hat und mir da beistehen würde.

Auf in den Kampf!

Fi.. dich GEZ!!!!!!! :-*


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gartieb_weg

Re: GEZ umgehen mit Umzug zu den Eltern?
#10: 11. Januar 2016, 13:03
Was hindert denn den BS daran, Briefe an Altadressen zu versenden?


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Re: GEZ umgehen mit Umzug zu den Eltern?
#11: 11. Januar 2016, 14:53
Was hindert denn den BS daran, Briefe an Altadressen zu versenden?
Arbeitsüberlastung. Die schaffen es zeitlich nicht.


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Re: GEZ umgehen mit Umzug zu den Eltern?
#12: 12. Januar 2016, 11:39
Gibt es noch negative Auswirkungen im öffentlichen Leben wenn man auf dem Ausweis die Adresse von den Eltern drauf hat?
Wie ist es wenn man z.B. Kinder hat und die im Kindergarten oder Schule anmelden möchte, wollen die Institutionen bei der Anmeldung irgendwelche Ausweise sehen oder füllt man einfach nur nen Wisch aus und es juckt keinen auf welcher Adresse man gemeldet ist?


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Re: GEZ umgehen mit Umzug zu den Eltern?
#13: 12. Januar 2016, 12:32
Wenn man einen Wohnsitz abmeldet, obwohl an der entsprechenden Adresse nach den tatsächlichen Verhältnissen ein Wohnsitz besteht
und/oder
man einen Wohnsitz anmeldet, obwohl an der entsprechenden Adresse nach den tatsächlichen Verhältnissen kein Wohnsitz besteht,

dann verstößt man gegen Melderecht.

Ich finde, dass dies keine sinnvolle Lösung sein kann, auch wenn man damit einer eventuell (noch festzustellenden) rechtswidrigen Gesetzeslage entgehen will.

Übrigens ist der aktuell gemeldete einzige inländische Wohnsitz bzw. der als Erstwohnsitz gemeldete Wohnsitz (falls man noch weitere inländische Wohnsitze hat) derjenige, der unter der Steueridentifikationsnummer gespeichert ist. Sollte dieser also nicht den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen, kann/wird dies zu Unstimmigkeiten mit anderen Behörden, wie z.B. dem Finanzamt führen.


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Re: GEZ umgehen mit Umzug zu den Eltern?
#14: 12. Januar 2016, 13:37
Zitat
Wie ist es wenn man z.B. Kinder hat und die im Kindergarten oder Schule anmelden möchte, wollen die Institutionen bei der Anmeldung irgendwelche Ausweise sehen oder füllt man einfach nur nen Wisch aus und es juckt keinen auf welcher Adresse man gemeldet ist?

Hi,
wie es bei Schulen ist, weiß ich nicht, aber meistens fragt keiner nach dem Ausweis, außer vielleicht bei der Bank, aber denen kann man dann einfach einen Brief mit einer neuen Adresse schicken, als ich umgezogen bin, habe ich es im Online-Konto eingetippt und es hat nie jemand nach meinem Ausweis gefragt.

Aber es stimmt schon, die tatsächlichen Wohnverhältnisse sollten schon stimmen, seit November muß man sogar einen Zettel vom Hauseigentümer unterschreiben lassen, früher hat das nie jemanden interessiert, aber so wie ich es gehört habe geht es dabei hauptsächlich um Sozialhilfeempfänger und so.

Naja, die Glotzleute haben sich schon was dabei gedacht bei der neuen Regelung, denn einen Wohnsitz kann man nicht so einfach mal abmelden.


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