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Autor Thema: Vollstreckungsankundigung + Antworthinweis?  (Gelesen 1831 mal)

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Vollstreckungsankundigung + Antworthinweis?
Autor: 02. August 2016, 08:05
Hallo,
Person B hat eine Vollstreckungsankundigung der Stadt erhalten und mit einem Schreiben geantwortet (Siehe Vorlage,Anhang), dass die Vollststreckungsvoraussetzungen nicht erfüllt sind.
Nun hat die Stadt ein Hinweisschreiben als Antwort geschickt. In diesem Schreiben (als Anhang,Antwortschreiben) ist aber nicht geklärt , was nun gemacht wurde, sondern lediglich als Antwort im Schreiben:
Kurz: "wurde rechtlich geprüft und abgelehnt"
Ich soll bis zum 05.08.2016 eine Zahlung vereinbahren ...
Wie sollte Person B auf dieses Schreiben reagieren?


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
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