Hallo,
bereits Mitte Dezember verschickte das VG Karlsruhe die angehängten Schreiben (Seite 1 wurde doppelt versandt). Leider war es dem Empfänger aus beruflichen Gründen bisher nicht möglich diese im Forum zu veröffentlichen, geschweige denn auch nur eine Seite der Klagebegründung zu verfassen. Die Frist für die Klageeinreichung wurde vom VG auf Antrag des Beklagten auf den 28.02.2016 festgelegt.
Zunächst eine Frage zu besagten Antwortschreiben: ist es die normale Vorgehensweise, dass der Beklagte nach Gutdünken eine Frist festlegen kann? Ich dachte, das Gericht müsste diese festlegen?
Soweit ich weiss stehen im März noch einige Gerichtsverhandlungen an. Die Urteile können jetzt natürlich nicht mehr in die Klage aufgenommen werden. Über den Link in dem es um besagte Verhandlungen geht, wäre ich dennoch sehr dankbar.
Da der Kläger beruflich bis Anfang April noch sehr viel unterwegs ist, sieht er für sich keine Chance, das Thema ordentlich aufzuarbeiten und zu formulieren. Es wird daher auf eine Zusammensetzung der zahlreichen "Vorlagen" aus dem Forum hinauslaufen, also genau was der Kläger zu vermeiden versuchte. Nichtsdestotrotz: Ist die Gliederung Europarecht - Bundesrecht - Landesrecht generell zu empfehlen? Macht es abschließend Sinn, persönliche Beweggründe etc., ähnlich wie im formlosen Widerspruch aufzuführen? Gefühlsmäßig würde der Kläger dies als abrundend ansehen, letztendlich ist er ja immer noch juristischer Laie. Oder liest ein Gericht solche Ausführungen gar nicht erst?
Vielen Dank
Magnus
Edit karlsruhe: Habe die Anhänge gelöscht, da die Namen und Adressen noch erkennbar waren, bitte neu einstellen