Wer vor 01.01.2013 ein Rundfunkgerät angemeldet hat, wurde Rundfunkteilnehmer und musste Gebühren bezahlen, bis zur Abmeldung des Empfangsgerätes. Wenn die Abmeldung vergessen wurde, bestand die Gebührenpflicht bis zum 31.12.2012, weiter kann der Zeitraum der Gebührenforderung nicht gehen. Danach wird es eine Beitragsforderung.
Warum also ausgerechnet bis 09/2013?
Wenn aber keine Geräte angemeldet waren, ist das dem BS mitzuteilen, denn nun kann BS nicht mehr behaupten, damals wären Geräte vorhanden gewesen. Um Gebühren zu fordern, braucht es eine Anmeldung von damals, 2010. Jetzt gibt keine gesetzliche Grundlage mehr, weil der Rundfunkgebührenstaatsvertrag durch den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ersetzt wurde. Dazu wurde hier im Forum schon oft geschrieben, bitte die Suchfunktion bemühen.