Hallo zusammen,
hier ein fertiggestelltes und noch nicht abgegebenes Schreiben an die Gerichtsvollzieherin:
Zurückweisung der Vermögensauskunft
Sehr geehrte Frau ...,
ich habe Ihren Brief vom ... erhalten.
Seit längerem beschäftige ich mich mit den rechtlichen Gegebenheiten den Beitragsservice betreffend. Vermutlich haben Sie das Vollstreckungsersuchen des Südwestrundfunks nicht im Einzelnen untersucht.
Auf die Schreiben des Beitragsservice, einer nicht rechtsfähigen Gemeinschaftseinrichtung, habe ich wiederholt geantwortet, und deren Zahlungsaufforderungen widersprochen.
Wegen folgenden rechtlichen Fehlern widerspreche ich der Zwangsvollstreckung des Südwestrundfunks:
1. Der Betragsservice ist nicht rechtsfähig und damit nicht berechtigt Festsetzungsbescheide auszustellen. Somit habe kein rechtlich relevantes Schreiben erhalten. Es ist weder ein vollstreckbarer Titel noch ein Vollstreckungsbescheid noch ein Leistungsbescheid als Grundlage für einen Verwaltungsakt vorhanden!
2. Der Südwestrundfunk:
Hier stellt sich mir die Frage, ob die Rundfunkanstalten nach UStG §2 Firmen sind, da sie eine UstNr. tragen; oder ob sie Behörden sind. Ist es möglich, dass eine Institution gleichzeitig Firma und Behörde ist?
Vermutlich sind sie Firmen behördlichem Charakter bzw. Behörden mit Firmencharakter...
3. Das Vollstreckungsersuchen:
Es weißt den Gläubiger nicht eindeutig aus. Es nennt den Südwestrundfunk (mit Sitz in Stuttgart) und den Beitragsservice mit Sitz in Köln beide gleichzeitig als Gläubiger.
Der Gläubiger muss jedoch eindeutig feststellbar sein.
Zudem fehlen nach LvwVG §15a (4) 1 Bezeichnung und das Dienstsiegel der Vollstreckungsbehörde sowie die Unterschrift des Behördenleiters oder seines Beauftragten.
4. ZPO § 754?Vollstreckungsauftrag und vollstreckbare Ausfertigung
liegen mir nicht vor.
Vollstreckungsauftrag und vollstreckbare Ausfertigung müssen von Ihnen vorgelegt werden, bevor die Vollstreckung durchgeführt werden kann. Legen Sie dies bitte bis spätestens 26.01. um 11 Uhr vor.
Ich gehe davon aus, dass ich von Ihnen als gewissenhafte Vertreterin unseres funktionierenden Rechtsstaats erwarten kann, Sie das Vollstreckungsersuchen nach Prüfung der Rechtslage an den Südwestrundfunk zurückweisen werden.
An einem persönlichen Gespräch darüber wäre ich sehr interessiert!
Außerdem behalte ich mir vor, Strafanzeige gegen Sie persönlich wegen Beihilfe zum Betrug zu stellen.
Mit freundlichen Grüßen
...
Anlagen:
Urteil Tübingen
Urteil Tübingen
Urteil Rastatt
Urteil Mannheim
Urteil Hannover
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Ich hoffe, Euch damit eine Freude gemacht zu haben!
Liebe Grüße
Eva
Anm. Mod. seppl: Vorangegangene Beiträge wurden bis hierher anonymisiert. Bitte nur fiktive Fälle schildern! Es könnte sonst als unerlaubte Rechtsberatung ausgelegt werden!