Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Strafantrag gegen BS und Gerichtsvollzieher!  (Gelesen 16903 mal)

E
  • Beiträge: 44
Strafantrag gegen BS und Gerichtsvollzieher!
Autor: 07. Januar 2016, 13:23
Ihr Fleißigen!

Erst mal vielen, vielen Dank für Eure wertvolle Arbeit, die Ihr leistet!

Ich habe hier noch nirgends gesehen, dass jemand, sobald der Gerichtsvollzieher auftritt, Strafantrag gegen diesen stellt.
Hier das konkrete Vorgehen, das bei ihm zum Ziel geführt hat:
https://www.youtube.com/watch?v=6lZtDuMCxu4

Person A hat am 26.01. eine Ladung zur Vermögensauskunft, und ist am Prüfen, ob sie dieses Vorgehen kopieren wird.

Vielleicht macht noch jemand mit?



Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. Januar 2016, 02:32 von seppl«
Mein aktueller Status:
Erster Termin zur Vermögensauskunft durch Einreichen der Erinnerung ans Amtsgericht verzögert.
Außerdem Strafantrag gegen BS und GV gestellt.
Klage evtl. damit: http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=dlattach;topic=8416.0;attach=4406

z
  • Beiträge: 196
Das funzt so nicht mehr. Das Tübinger Urteil wurde von dem BGH aufgehoben.

LG,


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

E
  • Beiträge: 44
Wird das hier so betrachtet? Ich sehe das eher so, dass sich diese beiden Urteile gegenüber stehen, denn das BGH geht (angeblich) gar nicht auf die Inhalte von Tübingen ein.

Es gab am 09.09.2015 ja NOCH ein Urteil aus Tübingen, also NACH dem BGH-Urteil.

Das dt. Recht ist dehnbar wie ein Kaugummi! Und ich hab kein Bock darauf!

Person A geht es ja drum, Druck auf eine kleine Gerichtsvollzieherin zu machen. Sie will gar kein Urteil oder sowas. A will nur, dass die ein bisschen Angst bekommt, und die Vollziehung unterbricht, bzw. die Angelegenheit dem Beitragsservice zurück gibt.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. Januar 2016, 02:33 von seppl«
Mein aktueller Status:
Erster Termin zur Vermögensauskunft durch Einreichen der Erinnerung ans Amtsgericht verzögert.
Außerdem Strafantrag gegen BS und GV gestellt.
Klage evtl. damit: http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=dlattach;topic=8416.0;attach=4406

z
  • Beiträge: 196
... kann Person A ja mal probieren  :). Vielleicht gewinnt sie etwas Zeit. Würde mich interessieren, ob es funktioniert.
Viel Glück!


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. Januar 2016, 02:34 von seppl«

E
  • Beiträge: 44
Mein Schreiben an die Gerichtsvollzieherin
#4: 12. Januar 2016, 00:51
Hallo zusammen,

hier ein fertiggestelltes und noch nicht abgegebenes Schreiben an die Gerichtsvollzieherin:


Zurückweisung der Vermögensauskunft


Sehr geehrte Frau ...,

ich habe Ihren Brief vom ... erhalten.

Seit längerem beschäftige ich mich mit den rechtlichen Gegebenheiten den Beitragsservice betreffend. Vermutlich haben Sie das Vollstreckungsersuchen des Südwestrundfunks nicht im Einzelnen untersucht.

Auf die Schreiben des Beitragsservice, einer nicht rechtsfähigen Gemeinschaftseinrichtung, habe ich wiederholt geantwortet, und deren Zahlungsaufforderungen widersprochen.
Wegen folgenden rechtlichen Fehlern widerspreche ich der Zwangsvollstreckung des Südwestrundfunks:

1. Der Betragsservice ist nicht rechtsfähig und damit nicht berechtigt Festsetzungsbescheide auszustellen. Somit habe kein rechtlich relevantes Schreiben erhalten. Es ist weder ein vollstreckbarer Titel noch ein Vollstreckungsbescheid noch ein Leistungsbescheid als Grundlage für einen Verwaltungsakt vorhanden!

2. Der Südwestrundfunk:
Hier stellt sich mir die Frage, ob die Rundfunkanstalten nach UStG §2 Firmen sind, da sie eine UstNr. tragen; oder ob sie Behörden sind. Ist es möglich, dass eine Institution gleichzeitig Firma und Behörde ist?
Vermutlich sind sie Firmen behördlichem Charakter bzw. Behörden mit Firmencharakter...

3. Das Vollstreckungsersuchen:
Es weißt den Gläubiger nicht eindeutig aus. Es nennt den Südwestrundfunk (mit Sitz in Stuttgart) und den Beitragsservice mit Sitz in Köln beide gleichzeitig als Gläubiger.
Der Gläubiger muss jedoch eindeutig feststellbar sein.
Zudem fehlen nach LvwVG §15a (4) 1 Bezeichnung und das Dienstsiegel der Vollstreckungsbehörde sowie die Unterschrift des Behördenleiters oder seines Beauftragten.

4. ZPO § 754?Vollstreckungsauftrag und vollstreckbare Ausfertigung
liegen mir nicht vor.


Vollstreckungsauftrag und vollstreckbare Ausfertigung müssen von Ihnen vorgelegt werden, bevor die Vollstreckung durchgeführt werden kann. Legen Sie dies bitte bis spätestens 26.01. um 11 Uhr vor.

Ich gehe davon aus, dass ich von Ihnen als gewissenhafte Vertreterin unseres funktionierenden Rechtsstaats erwarten kann, Sie das Vollstreckungsersuchen nach Prüfung der Rechtslage an den Südwestrundfunk zurückweisen werden.
An einem persönlichen Gespräch darüber wäre ich sehr interessiert!

Außerdem behalte ich mir vor, Strafanzeige gegen Sie persönlich wegen Beihilfe zum Betrug zu stellen.

Mit freundlichen Grüßen

...


Anlagen:
Urteil Tübingen
Urteil Tübingen
Urteil Rastatt
Urteil Mannheim
Urteil Hannover


---------------------------------

Ich hoffe, Euch damit eine Freude gemacht zu haben!

Liebe Grüße
Eva

Anm. Mod. seppl: Vorangegangene Beiträge wurden bis hierher anonymisiert. Bitte nur fiktive Fälle schildern! Es könnte sonst als unerlaubte Rechtsberatung ausgelegt werden!


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. Januar 2016, 02:37 von seppl«
Mein aktueller Status:
Erster Termin zur Vermögensauskunft durch Einreichen der Erinnerung ans Amtsgericht verzögert.
Außerdem Strafantrag gegen BS und GV gestellt.
Klage evtl. damit: http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=dlattach;topic=8416.0;attach=4406

  • Moderator
  • Beiträge: 3.277
Person A könnte sofort Strafanzeige stellen, ohne es vorher anzukündigen. Dann bekommt die Gerichtsvollzieherin gleich Post von offizieller Stelle. Der Effekt wäre etwas wirkungsvoller, um ein Nachdenken anzuregen.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

E
  • Beiträge: 44
Hallo Seppl zu später Stunde...

ja, das wäre die Alternative, allerdngs könnte es zeitlich knapp werden, denn es wären ja nur noch 14 Tage bis zum Termin.
Person A wird darüber nachdenken, danke.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Mein aktueller Status:
Erster Termin zur Vermögensauskunft durch Einreichen der Erinnerung ans Amtsgericht verzögert.
Außerdem Strafantrag gegen BS und GV gestellt.
Klage evtl. damit: http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=dlattach;topic=8416.0;attach=4406

  • Beiträge: 132
  • Radiofrei - fernsehfrei - wachgeküßt!
ein Hallo an alle Widerstandskämpfer, ich bin neu hier und finde diese Forum Klasse.

Ein dickes DANKE an Dich EvaA, daß Du diesen neues Aspekt hier reingebracht hast!!! Ich wünsche Person A , viel Glück, und bin neugierig über den weiteren Verlauf.

Gruß TVFranz


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Haben Sie zum Erhalt Ihrer Freiheit schon den Zwangsbeitrag entrichtet ?

Je lauter Demokratie beschworen wird, desto weiter haben wir uns von ihr entfernt! Freie, selbstbestimmte Kulturen kennen das Wort garnicht. Sie leben es!

Bei ARD und ZDF sitzen Sie in der ersten Reihe - ob Sie wollen oder nicht!

E
  • Beiträge: 44
Also Person A hat heute den Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft abgegeben!

Interessant war, dass auf der Internetpräsenz gar nicht vorgesehen war, Straf-ANTRAG abzugeben, sondern nur Straf-ANZEIGE.
Der Unterschied besteht darin, dass eine Strafanzeige nicht verfolgt werden muss, der Strafantrag jedoch schon.

Wir stifteten bereits dadurch Verunsicherung, dass wir eben Straf-ANTRAG stellen wollten.
Man wird auch nicht befragt, was denn passiert sei, man kann nur das Schreiben abgeben.

Die Pförtnerin meinte auch, dass es darauf ankomme, OB die Staatsanwaltschaft sich der Sache widmen würde.
Schon hier verlässt sie wieder geltendes Recht, weil die Staatsanwaltschaft sich kümmern MUSS!

Hochinteressant!!!


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Mein aktueller Status:
Erster Termin zur Vermögensauskunft durch Einreichen der Erinnerung ans Amtsgericht verzögert.
Außerdem Strafantrag gegen BS und GV gestellt.
Klage evtl. damit: http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=dlattach;topic=8416.0;attach=4406

E
  • Beiträge: 44
Sehr interessant auch, die Tel.Nr., die ich bekommen habe.
Wegen der Dringlichkeit der Haftandrohung hat meine Begleiterin karlsruhe nachgebohrt, woraufhin ich die Durchwahl des "Serviceteams" bekommen habe, welche für die betreffende Gerichtsvollzieherin zuständig ist.

Heißt das, dass die Gerichtsvollzieherin ein eigenes Team an Staatsanwälten hat, welches sich um Rechtsstreitigkeiten kümmert, die durch die Gerichtsvollzieherin verursacht werden???


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Mein aktueller Status:
Erster Termin zur Vermögensauskunft durch Einreichen der Erinnerung ans Amtsgericht verzögert.
Außerdem Strafantrag gegen BS und GV gestellt.
Klage evtl. damit: http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=dlattach;topic=8416.0;attach=4406

P

P

  • Beiträge: 141
Also Person A hat heute den Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft abgegeben!

Interessant war, dass auf der Internetpräsenz gar nicht vorgesehen war, Straf-ANTRAG abzugeben, sondern nur Straf-ANZEIGE.
Der Unterschied besteht darin, dass eine Strafanzeige nicht verfolgt werden muss, der Strafantrag jedoch schon.
Leider hast du den Unterschied zwischen Strafanzeige und Strafantrag nicht verstanden. Zunächst ist es so, dass nicht nur jeder Strafanzeige nachgegangen werden muss sondern die Verfolgung von allen Straftaten, die Offizialdelikte darstellen, von denen die Strafverfolgungsbehörden Kenntnis erlangen von Amts wegen erfolgen muss. Strafantrag ist nur bei sogenannten Antragsdelikten erforderlich. Ein solches Delikt wird nur verfolgt, wenn ein Antragsberechtigter (in der Regel ist nur der Verletzte antragsberechtigt) Strafantrag stellt. Beispiel hierfür ist § 247 Haus- und Familiendiebstahl. Wenn du zum Beispiel einen Sohn hast, mit diesem in häuslicher Gemeinschaft lebst und dieser dir aus deinem Geldbeutel Geld klaut, kann er nur strafrechtlich verfolgt werden, wenn du Strafantrag stellst. Hintergrund ist, dass der Staat bei bestimmten Delikten nicht eingreifen will, wenn der Verletzte kein Strafbedürfnis hat.

Betrug ist dann Antragsdelikt, wenn es um geringwertige Sachen geht. Hierfür ist eine Grenze von etwa 50 Euro anzunehmen. Bei nicht geringwertigen Sachen oder wenn die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält ist Betrug Offizialdelikt.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. Februar 2016, 02:38 von P«

E
  • Beiträge: 44
P,

danke, jetzt habe ich den Unterschied richtig verstanden: -anzeige bei öffentlichen Interesse, -antrag wenn kein öffentl Interesse.

Mein Stand war, dass bei Anzeige die Staatsanwaltschaft entscheidet, ob öffentl. Interesse gegeben ist. Erwartungsgemäß wird das verneint.
Bewusst hat A Antrag gewählt, weil er hier mit mehr Nachdruck verlangen kann, dass etwas geschieht!
As Befürchtung war, dass die Anzeige nicht verfolgt wird.

PS:
A hat auch wegen Widerstandsbescheid beim SWR angerufen, und dem das auch mitgeteilt mit dem Strafantrag.
Der war völlig entspannt damit und meinte nur, das stehe A offen. Dabei lies er durchblicken, dass A sich abstrampeln kann wie er will, es nutzt doch nichts!


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Mein aktueller Status:
Erster Termin zur Vermögensauskunft durch Einreichen der Erinnerung ans Amtsgericht verzögert.
Außerdem Strafantrag gegen BS und GV gestellt.
Klage evtl. damit: http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=dlattach;topic=8416.0;attach=4406

E
  • Beiträge: 44
Mein Strafantrag wurde erwartungsgemäß abgelehnt.

Begründung:
Es liegt keine Straftat vor.

Erwartungsgemäß ohne Stempel, Siegel, Unterschrift oder Paraffe.

Aus dem Strafantrag wurde eine Strafanzeige gemacht... ::)


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Mein aktueller Status:
Erster Termin zur Vermögensauskunft durch Einreichen der Erinnerung ans Amtsgericht verzögert.
Außerdem Strafantrag gegen BS und GV gestellt.
Klage evtl. damit: http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=dlattach;topic=8416.0;attach=4406

V
  • Beiträge: 8
Re: Strafantrag gegen BS und Gerichtsvollzieher!
#13: 14. November 2016, 09:44
Person V hängt sich mal eben nochmal an den Beitrag ran...Folgendes.

Person V hat nach den Androhnungen Strafantrag bei der zuständigen Staatsanwaltschaft gestellt, welche auch der Meinung sind, sie habe folgende Entscheidung getroffen:
Von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wird gemäß § 152 Abs. 2 StPO abgesehen.
Gründe:
Gemäß § 152 Abs. 2 StPO ist ein Ermittlungsverfahren wegen verfolgbarer Straftaten nur dann einzuleiten, wenn hierfür zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorlieen. DIese müssen es nach den kriminalistischen Erfahrungen als möglich erscheinen lassen, dass eine verfolgbare Straftat vorliegt.

Werde jetzte eine Beschwerde zum Bescheid der Generalstaatsanwaltschaft Karsruhe zukommen lassen, so wie es angeboten wird!


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

P
  • Beiträge: 17
Re: Strafantrag gegen BS und Gerichtsvollzieher!
#14: 18. November 2016, 13:35
Hey,

nach 152 hatte Person P auch inital ein Antwortschreiben bekommen. Ich hatte die ursprüngliche Anzeige auch relativ kurz verfasst.
Nachdem ich somit ein Aktenzeichen und einen Ansprechpartner bekommen hätte, habe ich nochmals alles auffindbare zusammengefasst (Unternehmerische Tätigkeit des WDR & Beitragservice, Verantwortliche Personen beider Unternehmen, relevante Punkte des Tübinger Urteils vom 19.09 ect. pp) und der lokalen Staatsanwaltschaft zugeführt.
Diese hat den Vorgang nun an die zuständige SA in Köln weitergeleitet - vielleicht erst mal das kleine "freundliche" Messer nutzen.   


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

 
Nach oben