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Autor Thema: Begriff: Betriebsstätte  (Gelesen 3530 mal)

K
  • Beiträge: 2
Begriff: Betriebsstätte
Autor: 26. Dezember 2015, 16:18
Vielleicht kann mir jemand helfen, ich stolpere über ein paar Begriffe.

Rundfunkbeitrag...benennt:
Beschäftigte pro Betriebsstätte

Zu diesem Thema hab ich mal wiki gefragt:

Betriebsstätte ist ein Begriff des nationalen und internationalen Steuerrechts. Im nationalen Steuerrecht knüpfen an das Bestehen einer Betriebsstätte verschiedene Rechtsfolgen an. Im multilateralen Recht der sog. Doppelbesteuerungsabkommen erlaubt das Bestehen einer Betriebsstätte dem sog. Betriebsstättenstaat grundsätzlich den ertragsteuerlichen Zugriff auf das durch diese erwirtschaftete Einkommen (vgl. Art. 5 und 7 OECD Musterabkommen). Auch das Europarecht knüpft in verschiedenen steuerlichen Regelungsbereichen in der deutschen Sprachfassung an den Begriff der Betriebsstätte an.

Wenn die das so benennen, wie ist das mit einer Haushaltsabgabe zu verknüpfen?
Oder kann man die Begrifflichkeit nach gut dünken verändern?

Und wenn man keine "Betriebsstätte hat, mit Beschäftigten?

Und, warum wird eine "Pauschale" Abgabe von angenommenen 9-19 "Beschäftigte" pro Monat per se vorgenommen.
Eine spekulative Angabe/Annahme und mit diesem Betrag wird fikive Beitragskonto berechnet.
Ist das ein offensichtlicher Betrug?
Denn der "Beitrag" 17.50€ im Monat ist doch laut Rechtsbelehrung für 9 bis 19 Beschäftigte in der "Betriebsstätte".

Bitte habt Nachsicht!


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Z
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Re: Begriff: Betriebsstätte
#1: 31. Dezember 2015, 13:09
Vielleicht hat die Betriebsstätte ja auch 3 Autos, das erste wäre beitragsfrei, für weitere Firmenfahrzeuge wird ein Drittelbeitrag festgesetzt. Oder es gibt Fremden-(Hotel-)Zimmer. Jedes Zimmer schraubt den Beitrag weiter in die Höhe.
Die Definitionen finden sich im Staatsvertrag, logische Begründungen dafür gibt es nicht, falls jemand da etwas erwartet hat, es werden also Mitarbeiter, Fahrzeuge und Gästezimmer "besteuert".
Insofern ist der geschätzte/gewürfelte Beitrag immer irgendwie für die begründbar.


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a
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Re: Begriff: Betriebsstätte
#2: 02. Februar 2016, 23:40
Betriebsstätte: kennt das Juristische Wörterbuch von G. Köbler 15. Auflage nicht.

Betrieb: ist die organisatorische Einheit, innerhalb derer die ein -> Unternehmer allein oder in Gemeinschaft mit seinen Mitarbeitern durch Materielle und immaterielle Mittel bestimmte arbeitstechnische Zweckeunmittelbar unmittelbar fortgesetzt verfolgt. Der B. unterscheidet sich vom -> Unternehmen durch die Unmittelbarkeit der Zweckverfolgung. Er ist Anknüpfungspunkt für verschiedene Rechtsfolgen im Arbeitsrecht, Betriebsverfassungsrecht und Steurrecht. Ein B. kann aus mehreren Teilen bestehen. Mehrere Betriebe können ein Unternehmen bilden. Quelle: Juristisches Wörterbuch von G. Köbler 15. Auflage


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b
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Re: Begriff: Betriebsstätte
#3: 03. Februar 2016, 12:47
Hallo
ich hätte da auch noch was: Bei einem Mr.X sind jetzt (nach 3 Jahren!) ein paar Schreiben eingetrudelt, er möge doch seinen Betrieb auch anmelden und sein Firmen-Auto, das er vermutlich habe auch. Nach 3 Schreiben hat Mr.X nicht drauf reagiert. Seine Betriebsstätte ist exakt die gleiche Adresse wie seine Wohnung, die wurde schon zwangsangemeldet. Mr.X fragt sich, die wollen doch nicht 2x kassieren? Für Wohnung und Betriebsstätte bei gleicher Adresse?
Abgesehen davon, das Mr.X nicht gedenkt denen überhaupt was in den Rachen zu werfen.
bukh1


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M
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Re: Begriff: Betriebsstätte
#4: 03. Februar 2016, 15:56
Zur Begriffsbestimmung ( Legaldefinition ) passt:
Rundfunkbeitrag, Mietrecht, Eigentumsrecht
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17174.msg114472.html#msg114472
oder auch hier
http://www.rechtslexikon.net/d/legaldefinition/legaldefinition.htm

Zu
Bei einem Mr.X sind jetzt (nach 3 Jahren!) ein paar Schreiben eingetrudelt, er möge doch seinen Betrieb auch anmelden und sein Firmen-Auto
Da frag ich mich: Woher haben die eigentlich die Betriebsstättenanschriftsdaten? Sind die legal erworben? Oder illegal weiterverarbeitet worden?

Möglicherweise ist der "Trick" des Inkassovereins, an die Knete von Mr.X zu kommen wie hier:
Betriebsstätte beitragsfrei, wenn für die Wohnung gezahlt wird
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13916.msg93546.html#msg93546

Sonst gilt ja immer: Im Forum Suchen (SuFu) -> Fund:
Urteile VG Regensburg vom 11.02.2015 - Betriebsstätten
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13437.msg90386.html#msg90386


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