Flop 2: Beitragszahler nicht entlastet
Alt aber gut (2011)
Geprüft: ARD/ZDF können 100 Millionen Euro sparenKorrespondenz mit der KEF
Aufgrund der unverschlüsselten Ausstrahlung der Programme von ARD und ZDF über die Astra-Satelliten kaufen ARD und ZDF keine auf Deutschland begrenzten Übertragungsrechte ein, wie das z. B. beim ORF oder der SRG der Fall ist. Sieht die KEF hier ein weiteres Einsparpotenzial bei diesen Rechtekosten, wenn ARD und ZDF solche auf ein Territorium begrenzten Rechte einkaufen würden? die Entscheidung, die Programme von ARD und ZDF unverschlüsselt auszustrahlen, ist aus Sicht der Kommission Bestandteil der Programmautonomie. Deshalb kann auch das Einsparpotenzial nicht eingefordert werden. Die Höhe des Einsparpotenzials ist uns nicht bekannt. KEF-Geschäftsführer
Quelle:
http://www.digitalfernsehen.de/Geprueft-ARD-ZDF-koennen-100-Millionen-Euro-sparen.64508.0.html Das ARD und ZDF sei zur sparsamen und wirtschaftlichen Mittelverwendung verpflichtet. Die Höhe des Einsparpotenzials muss bekannt werden! Kann man vielleicht gerichtlich erzwingen es zu prüfen?
Es wäre doch ein kleiner Etappensieg für uns, wenn die Ausstrahlung der Programme von ARD und ZDF über die Astra-Satelliten verschlüsselt wird. DVB-T2 kann man auch verschlüsseln und Kabelanschluss sperren lassen.
2.4.2.1. Wann werden Sendungen „der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt“?
Die Verbreitung oder Weiterverbreitung von Hörfunk- oder Fernsehsendungen gilt nur dann als Rundfunkdienstleistung, wenn die Sendungen der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Wenn die Verbreitung oder Weiterverbreitung von Sendungen nicht an eine breitere Öffentlichkeit gerichtet ist, kann sie nicht als Rundfunkdienstleistung betrachtet werden.
Diese Bedingung bedeutet nicht, dass die Sendungen allen Menschen zur Verfügung gestellt werden müssen. Die Verbreitung oder Weiterverbreitung kann auf die Öffentlichkeit in einem Land oder sogar in einer bestimmten Region eines Landes beschränkt sein.
In Situationen, in denen der Zugang zu Sendungen auf Dienstleistungsempfänger beschränkt ist, die die Dienstleistungen bezahlen, gilt die Verbreitung oder Weiterverbreitung trotzdem als der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.http://ec.europa.eu/taxation_customs/resources/documents/taxation/vat/how_vat_works/telecom/explanatory_notes_2015_de.pdf