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Autor Thema: Vom Rundfunkbeitrag bis zu "Newtopia": Das waren die Flops 2015  (Gelesen 3970 mal)

Uwe

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Vom Rundfunkbeitrag bis zu "Newtopia": Das waren die Flops 2015

Quelle:Digital Fernsehen 23.12.2015

Flop 2: Beitragszahler nicht entlastet

Zwar wurde der Rundfunkbeitrag 2015 erstmals in seiner Geschichte gesenkt, so müssen die Beitragszahler seit dem 1. April nur noch 17,50 Euro pro Monat zahlen statt vorher 17,98 Euro. Doch mit der Anmeldung ihres Finanzplanes für die Beitragsperiode von 2017 bis 2020 stellte die öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt ARD eine mögliche Erhöhung in Aussicht.
In den Finanzplan, den die ARD im Sommer der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) vorlegte, räumte der Senderverbund ein, zusätzliche Gelder zu benötigen. Auch mit den durch die neue Haushaltsabgabe erwirtschafteten milliardenhohen Mehreinnahmen, die derzeit noch auf Sperrkonten lagern, käme er nicht hin. Sollte die KEF den ARD-Finanzplan genehmigen, droht den Beitragszahlern eine Erhöhung der Rundfunkgebühr.

weiterlesen auf:

http://www.digitalfernsehen.de/Vom-Rundfunkbeitrag-bis-zu-Newtopia-Das-waren-die-Flops-2015.135250.0.html


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  • Im Namen der Gerechtigkeit
Zitat
Flop 2: Beitragszahler nicht entlastet
Alt aber gut (2011)
Geprüft: ARD/ZDF können 100 Millionen Euro sparen
Korrespondenz mit der KEF
Aufgrund der unverschlüsselten Ausstrahlung der Programme von ARD und ZDF über die Astra-Satelliten kaufen ARD und ZDF keine auf Deutschland begrenzten Übertragungsrechte ein, wie das z. B. beim ORF oder der SRG der Fall ist. Sieht die KEF hier ein weiteres Einsparpotenzial bei diesen Rechtekosten, wenn ARD und ZDF solche auf ein Territorium begrenzten Rechte einkaufen würden?

die Entscheidung, die Programme von ARD und ZDF unverschlüsselt auszustrahlen, ist aus Sicht der Kommission Bestandteil der Programmautonomie. Deshalb kann auch das Einsparpotenzial nicht eingefordert werden. Die Höhe des Einsparpotenzials ist uns nicht bekannt.
KEF-Geschäftsführer

Quelle: http://www.digitalfernsehen.de/Geprueft-ARD-ZDF-koennen-100-Millionen-Euro-sparen.64508.0.html

 Das ARD und ZDF sei zur sparsamen und wirtschaftlichen Mittelverwendung verpflichtet. Die Höhe des Einsparpotenzials muss bekannt werden! Kann man vielleicht gerichtlich erzwingen es zu prüfen?
Es wäre doch ein kleiner Etappensieg für uns, wenn die Ausstrahlung der Programme von ARD und ZDF über die Astra-Satelliten verschlüsselt wird. DVB-T2 kann man auch verschlüsseln und Kabelanschluss sperren lassen.


2.4.2.1. Wann werden Sendungen „der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt“?
    Die Verbreitung oder Weiterverbreitung von Hörfunk- oder Fernsehsendungen gilt nur dann als Rundfunkdienstleistung, wenn die Sendungen der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Wenn die Verbreitung oder Weiterverbreitung von Sendungen nicht an eine breitere Öffentlichkeit gerichtet ist, kann sie nicht als Rundfunkdienstleistung betrachtet werden.
    Diese Bedingung bedeutet nicht, dass die Sendungen allen Menschen zur Verfügung gestellt werden müssen. Die Verbreitung oder Weiterverbreitung kann auf die Öffentlichkeit in einem Land oder sogar in einer bestimmten Region eines Landes beschränkt sein.
In Situationen, in denen der Zugang zu Sendungen auf Dienstleistungsempfänger beschränkt ist, die die Dienstleistungen bezahlen, gilt die Verbreitung oder Weiterverbreitung trotzdem als der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.
http://ec.europa.eu/taxation_customs/resources/documents/taxation/vat/how_vat_works/telecom/explanatory_notes_2015_de.pdf



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. Dezember 2015, 21:10 von Uwe«
Die schlimmste aller Ungerechtigkeiten ist die vorgespielte Gerechtigkeit. ( Plato )
Ich kann freilich nicht sagen, ob es besser werden wird, wenn es anders wird; aber soviel kann ich sagen: es muss anders werden, wenn es gut werden soll.
“Charakteristisch für Propaganda ist, dass sie die verschiedenen Seiten einer Thematik nicht darlegt und Meinung und Information vermischt.“

 
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