Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Reisenetz liefert Leitfaden zum Widerstand gegen Rundfunkbeitrag  (Gelesen 1578 mal)

C
  • Moderator
  • Beiträge: 7.441
  • ZahlungsVERWEIGERUNG! This is the way!

Bildquelle: http://www.seminarhauspartner.de/blog/wp-content/uploads/2015/02/logo1.png

SeminarhausPartner Blog, 26.05.2015


Reisenetz liefert Leitfaden zum Widerstand gegen Rundfunkbeitrag

von Ralph Behnke

Zitat
Betreiber von Jugendunterkünften, Seminarhäusern, Tagungshotels und anderen Beherbergungsbetrieben, deren Zimmer nicht mit Fernsehgeräten ausgestattet sind, bekommen fundierte Rückenstärkung im Widerstand gegen den 2013 eingeführten neuen Rundfunkbeitrag. Der Fachverband Jugendreisen Reisenetz hat vor wenigen Tagen einen Leitfaden Rundfunkbeitrag zum Widerstand der Unterkünfte gegen den neuen Rundfunkbeitrag veröffentlicht. Darin finden Tagungs- und Seminarhausbetreiber nicht nur Antworten auf viele Fragen rund um das Thema Rundfunkbeitrag (ehemals GEZ-Gebühr), sondern Reisenetz stellt darin klare Handlungsempfehlungen zum Widerstand gegen Beitragsservice und die von ihm erhobenen Gebühren.

Was bedeutet der neue Rundfunkbeitrag für Seminarhausbetreiber?

Noch einmal kurz zur Erinnerung: Nach der Neuregelung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages, der die Umwandlung der GEZ in Beitragsservice und der gleichnamigen Gebühr in Rundfunkbeitrag festlegt, sollen alle Unterkunftsbetriebe pro Zimmer monatlich 5,83€ Rundfunkbeitrag zahlen. Dieser Beitrag ist sowohl von Luxushotels, als auch von Betreibern von Unterkünften im Low-Budget-Bereich zu zahlen. Die Gebühr wird unabhängig davon erhoben, ob in den Zimmern TV-Geräte vorhanden sind oder ob aus konzeptionellen Gründen überhaupt keine TV-und Rundfunkgeräte im Haus vorgehalten werden.

Wie bereits im Juni letzten Jahres angekündigt (hier unser Beitrag im SeminarhausPartner Blog), hat der Fachverband Jugendreisen Reisenetz eine Initiative gegen den Rundfunkbeitrag ins Leben gerufen. Im Rahmen dieser Initiative, die auch von SeminarhausPartner und zahlreichen weiteren Häusern unseres Netzwerks sowohl inhaltlich, als auch finanziell unterstützt wurde, sollte ein Rechtsgutachten über die Verfassungsmäßigkeit der Erhebung der Rundfunkgebühr erstellt werden. Dafür wurden Finanzmittel gesammelt und das Gutachten bei Prof. Dr. Christoph Degenhart in Auftrag gegeben.

Gutachten belegt: Rundfunkbeitrag ist verfassungswidrig

Nach sorgfältiger Prüfung kam der Verfassungsrechtler zu dem Schluss, dass:

    die Erhebung des Rundfunkbeitrags für jedes Hotel-und Gästezimmer in Beherbergungsbetrieben, deren Geschäftsmodell nicht auf Fernsehempfang in den einzelnen Zimmern beruht, gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes und gegen weitere Normen des Grundgesetzes verstoße.
    der Rundfunkbeitrag kein Beitrag, sondern verfassungswidrige Steuer sei.
    die pauschale Mehrbelastung von Gästezimmern dem Gleichheitsgrundsatz widerspreche.

Damit hat der Verfassungsrechtler in seinem Rechtsgutachten eindeutig festgestellt, dass der seit 01.01.2013 geltende Rundfunkbeitrag für Jugendunterkünfte, Seminar- und Tagungshäuser und andere Beherbergungsbetriebe mit ähnlichem Ansatz unrechtmäßig erhoben wird….

Weiterlesen auf:
http://www.seminarhauspartner.de/blog/reisenetz-liefert-leitfaden-zum-widerstand-gegen-rundfunkbeitrag/


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
„Nie dürft ihr so tief sinken, von dem Kakao, durch den man euch zieht, auch noch zu trinken." (E. Kästner)

Schnelleinstieg | Ablaufschema | FAQ-Lite | Gutachten
Facebook | Twitter | YouTube

 
Nach oben