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Autor Thema: Konto Pfändung ohne Beschluß ohne Ankündigung  (Gelesen 13468 mal)

s
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Konto Pfändung ohne Beschluß ohne Ankündigung
Autor: 18. Dezember 2015, 12:25
und das vor Weihnachten ,

seit 2013 hat Person A eigentlich darauf gewartet das mal Post von der GEZ und A auch nach seinem Einkommen gefragt wird,
denn lt BGH ist das Existenz Minimum Steuer und Abgabe frei.

Person A hat weder von der GEz einen Bescheid noch andere Dinge bekommen,also
noch nie Post ,

Person A hat auch nie ein Schreiben von der Staadkasse bekommen,
auch  vom  GV nicht.

die Stadtkasse hat heute sein Konto gepfändet so das A seine Miete
nicht mehr zahlen kann,
sein Einkommen ist Existenz Minimum 600 €

leider gibt es in seiner Stadt auch keinen Anwalt der lust hat sich
mit der GEZ Sache beschäftigen.
wird A nun Obdachlos wegen der GEz ‚?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. Januar 2016, 11:05 von Uwe«

  • Beiträge: 4
Na, wenn es keinen Brief gab wäre das ja eine Abbuchung ohne Einzugsermächtigung.
Würde Person B zurückbuchen lassen, oder falls das nicht geht Strafanzeige wegen Diebstahl erstatten.
In beiden Fällen wird sich ja was ergeben, falls es so eine Vorgehensweise gibt.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. Januar 2016, 11:06 von Uwe«

1
  • Beiträge: 443
das Thema P Konto gab es hier schon mehrmals ....


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s
  • Beiträge: 14
Es Eilt !

Person A Konto wurde Gepfändet A hat kaum noch Geld zum Leben ,

nach dem Gesetz hätte ich Anspruch auf Gebühren Befreiung  den Antrag hatte
A vorsorglich letztes Jahr gestellt ,
der Beitrags Services reagiert einfach nicht darauf

der Angestellt der gegen nicht Vollstreckt hat , hat am Telefon dreckig gelacht  ,
A hat weder einen Bescheide erhalten noch ein Schreiben wo ein Richter  unterschrieben hat,

wer kann A denn mal bitte helfen ?
Denn es ist in seiner Stadt auch ein Problem einen Anwalt  zu finden


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. Januar 2016, 11:07 von Uwe«

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Soll Person A jetzt Anzeige Erstatten  oder wie vorgehen ?

Was kann Person A nun machen?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. Januar 2016, 11:09 von Uwe«

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  • Beiträge: 14
 
Zitat
Dem aktuellen Bescheid sollte widersprochen werden, wichtig dabei den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung nicht vergessen.

Für das zurück liegende? Ein Schreiben vom BS? Kein Widerspruchsbescheid?
Wurde im ersten Widerspruch der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt?

da Person A nie einen Bescheid erhalten hatte wurde  A auch daran gehindert zu widersprechen

Person A hatte zwar der Vollstreckung Widersprochen
Person A hat nur einen Brief insgesamt erhalten von der Stattdessen nichts von Richter oder so  und nur einen knappe Antw. von der Stadtkasse das man nur vollstreckt und was sie auch gemacht haben 
das alles  ohne weiter Angaben  wurde trotzdem Vollstreckt ,


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. Januar 2016, 11:10 von Uwe«

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Person A hat viel gelesen und
ist nun Deutschland ein Rechtsfreier Raum wo jeder machen kann wie Er möchte


vielleicht ist es ja mal möglich hier eine Antwort zu bekommen ?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. Januar 2016, 11:11 von Uwe«

S
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Also zum Gericht kann man auch erstmal ohne Anwalt gehen. Person X kann auch eine (am besten nicht verwandte) Person Z (Z für Zeuge) mitnehmen und weiteres erfragen....nur mal laut gedacht..


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Person A ist Schwer behindert  und kann das alles nicht und hat auch keine Person die er als Zeugen ,
was soll  A da erfragen die haben nichts gegen A in der Hand es hat auch keine Einscheibe Briefe nicht gegeben und A hat auch kein Schreiben vom Gericht  nicht erhalten es sind keine Schreiben vom Gericht an A raus gegangen sondern  nur von der Stadtkasse  nur ein Brief mit normaler Post ,
die GEZ hat offenbar auf dem normal Post weg  vorher was verschickt was   hier nie angekommen ist ,  A bezweifelt aber das die GEZ überhaupt Briefe an A geschickt hat denn behaupten kann man viel wenn der Tag lang ist .

ist jetzt die Stadtkasse das Gericht  und der Just Angestellt ohne Beamten Staus
 auf ein mal  der Richter ?

Sorry aber das versteht A alles nicht und er blickt ja auch allein nicht mehr durch  .

Es  gibt in seiner Stadt keine  GEZ Betragsstellen und keine
unabhängigen   GEZ Betragsstellen diese Situation wird ausgenutzt , die Verbraucher Beratung will gleich Geld sehen Geld was A nicht mehr hat,
tcha ?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. Januar 2016, 11:14 von Uwe«

s
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Person A fragt noch mal kann man wegen so was Strafanzeige bei der Polizei erstatten?
und wie geht das   ?
und wen anzeigen,
 die GEZ,  den NDR  oder die Stadtkasse?

schließlich hat A keinen Bescheid und keine  Rechts Belehrung  bekommen
das kann ja wohl auf ein mal alles nichts Rechtens sein, das da einfach so ein
Furzi  sein Konto nun plündern darf ? ohne das Ein Richter dem überhaupt zugestimmt hat .
 Mit Sicherheit hat es auch kein Sinn einen kostenlosen Anwalt vom Amts Gericht die arbeiten doch eh alle Hand in Hand zusammen .


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S
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Person A sollte einfach zur Polizei gehen - die wissen da schon, wer für was zuständig ist.

Wenn das alles keinen Sinn hat, dann kann A es ja lassen - C allerdings würde nichts unversucht lassen.
Dies ist jedoch C persönliche Einstellung dazu....


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G
  • Beiträge: 1.548
Als erstes zur Bank gehen und ein Pfändungsschutzkonto einrichten, das geht auch rückwirkend.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. Januar 2016, 11:17 von Uwe«

a

anne-mariechen

Person A fragt noch mal kann man wegen so was Strafanzeige bei der Polizei erstatten?
und wie geht das   ?
und wen anzeigen,
 die GEZ,  den NDR  oder die Stadtkasse?

schließlich hat A keinen Bescheid und keine  Rechts Belehrung  bekommen
das kann ja wohl auf ein mal alles nichts Rechtens sein, das da einfach so ein
Furzi  sein Konto nun plündern darf ? ohne das Ein Richter dem überhaupt zugestimmt hat .
 Mit Sicherheit hat es auch kein Sinn einen kostenlosen Anwalt vom Amts Gericht die arbeiten doch eh alle Hand in Hand zusammen .

---> Wie StudentSH schreibt die Polizeit anrufen und vorbei kommen lassen.
---> Wie GEiZ ist geil schriebt Bank gehen und ein Pfändungsschutzkonto einrichten
---> Trotz allen Bedenken einen Rechtsanwalt aufsuchen, für Strafrecht gibt es rund um die Uhr Anwälte
---> Caritas + Diakonie anrufen und um Hilfe bitten
---> Gemeinde/Stadtoberhaupt anrufen und um dringende Hilfe bitten
---> Lokale Zeitungsredaktion informieren den Fall schildern und um Hilfe bitten

Sicher einfach gesagt als getan, selbst wenn es die letzte Kraft kostet, ohne Öffentlichkeit kämpft man hilflos.

Hier sich über diesen Threat informieren, http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16617.0.html
dort hat der NDR seine Einwand zur Durchsetzung des Betrages beim VG Hamburg zurück gezogen.

Wenn ein Anwalt eingeschaltet wird das Az. A z.: 5 Bf 65/13; 3 K 2817/12 vom 05.01.2016 dort dem Anwalt nennen.
In der Sache ist etwas zu erreichen, da bin ich mir sicher. Ohne Aufwand geht aber leider nichts.


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P
  • Beiträge: 3.997
Leider unterliegt die Person A dem Irrtum, dass in der Verwaltungsvollstreckung eine Unterschrift eines Richters unter einem Beschluss zur Vollstreckung notwendig sei.

Denn in der Verwaltungsvollstreckung braucht es nur noch Behauptungen, dass etwas vollstreckbar wäre. Auf diese Behauptung hin handeln alle weiteren Personen durch Amtshilfe und berufen sich dabei auf diese Gesetz, welche in einigen Punkten vom Zivilrecht abweichen. Leider ist das der bisherige Sachstand. Einwände wollen Stadtkassen und Gerichtsvollzieher weder hören noch lesen. Selbst der Gang vor das Erste Gericht ist bisher wahrscheinlich nur in Ausnahmefällen erfolgreich verlaufen. Richter am OLG schenken den Aussagen von Betroffenen, das keine Bescheide bekannt sind keinen Glauben und verweisen diese ohne Grund an die Verwaltungsgerichte. Sie erklären das damit das Sie nicht befugt sind diesen rechtlichen Punkt zu prüfen und beugen aus Sicht der Person x das Recht. Leider hilft die Sichtweise einer Person x einer Person A nicht wirklich weiter.

Helfen würde nur der Gang zu einem Gericht egal ob Amtsgericht oder Verwaltungsgericht, dort ist das Gespräch mit einem Rechtspfleger zu suchen. Diesem sollten alle Fragen gestellt werden und auch wie der Ablauf sein würde.

Eine Umwandlung in ein P Konto, ist nachträglich ca. 4 Wochen möglich, wahrscheinlich dürfte es dafür bereits zu knapp sein. Hat eine Person A jedoch kein Geld mehr für Ihren Unterhalt sollte der erste Weg zum Sozial Gericht sein und dort das Gespräch mit einem Rechtspfleger gesucht werden.

Eine Anzeige des Sachbearbeiters der Stadt, wenn ein Gespräch mit einem geführt wurde könnte bei der Polizei angestrengt werden.
Zusätzlich sollte aber eine Dienstaufsichtsbeschwerde erfolgen.

Person A erlebt leider genau, dass was zur Zeit viele erleben eine Vollstreckung wo keine Stelle Person A glaubt, dass Sie zuvor keine Post erhalten habe.

Die obersten Gerichte haben dazu erklärt, dass der Versender im Zweifel den Nachweis zu erbringen hat. Die unteren Gerichte schieben den Zweifel beiseite und erklären rechtswidrig, das Person A dazu genau erklären müsste wie Post sie nicht erreicht habe, aber genau das liegt nicht im Machtbereich der Person A, deswegen es reicht zu erklären Sie hat keine Bescheide erhalten. Sie muss das nicht mit Sachvortrag also substantiiert unterlegen.

Laut einigen Verwaltungsgerichten reicht ein Historienaufstellung über den Versand von Post nicht aus, weil damit nicht der Beweis der Bekanntgabe erbracht werden kann, sondern maximal ein fiktives Zustelldatum berechnet werden könne. Das erfüllt jedoch nicht die Vorgaben laut Gesetz, wenn der Kläger erklärt keine Post (Bescheid) erhalten zu haben.

In einem anderen Thema hier habe eine Personx bereits zweimal einen Link zu einem Anwaltsportal angegeben zu einem Blog (Rechtstipp). Dort wird erklärt das eine Vollstreckung mit anwaltliche Hilfe eingestellt werden kann, wenn keine tatsächliche Bekanntgabe von Bescheid/en vorliegt.





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  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Wichtig!!
Fragen so genau wie möglich stellen. Angaben über Namen, Orte und sonstige Daten vermeiden. Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Firma B“, „Ort C“ usw. verwenden, um Ihr Anliegen hypothetisch zu beschreiben.


Bitte unbedingt beachten, da sonst Rechtsberatung.

Danke für das Verständnis.



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. Januar 2016, 01:42 von karlsruhe«
Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

 
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