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Autor Thema: Anstalten des öffentlichen Rechts mit Zwangsmitgliedschaft gesucht  (Gelesen 2658 mal)

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  • Beiträge: 477
  • Im Namen der Gerechtigkeit
Moin
Um den Rechtsformmissbrauch 100%ig nachzuweisen, braucht Person X weitere Fakten.
Person X möchte wissen ob ihr noch weitere Anstalten des öffentlichen Rechts mit (Zwangs-)Mitgliedschaft kennt.

1)
Bundesanstalt für Arbeit hatte die Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts
Am 1.1. 2004 gab es die Umbenennung der Bundesanstalt für Arbeit in Bundesagentur für Arbeit sowie ihre Reform
 Dagegen führen BA- Insider ins Feld, die Umbenennung gehe auf den ausdrücklichen Wunsch des früheren BA-Vorstandschefs Florian Gerster zurück. Er hatte die Auffassung vertreten, die Bezeichnungen Ämter und Bundesanstalt seien nicht mehr zeitgemäß. Mit dem Begriff Agentur sollte der von ihm propagierte Einzug einer neuen Dienstleistungskultur verdeutlicht werden.


2)Die Bayerische Ärzteversorgung ist als Anstalt des öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit im Jahre 1923 zu dem Zweck errichtet worden, den Mitgliedern und ihren Hinterbliebenen in einem in der Satzung näher zu bezeichnenden Umfang Versorgung zu gewähren (Gesetz über die Bayerische Ärzteversorgung vom 16. August 1923 - GVBl. S.255).
Mitglieder der Anstalt sind alle approbierten Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte, die deutsche Reichsangehörige, in Bayern beruflich tätig, nicht dauernd berufsunfähig sind und ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben.
(Kommentar: Die Bayerische Ärzteversorgung als Anstalt des öffentlichen Rechts wurde schon im Jahre 1923 mit Zwangsmitgliedschaft errichtet worden.)

Die Träger der Anstalten des öffentlichen Rechts sind dazu verpflichtet, ihre Anstalten mit den finanziellen Mitteln zu versorgen, die eine reibungslose Erfüllung der jeweiligen Aufgaben gewährleistet. Diese Verpflichtung wird als „Anstaltslast“ bezeichnet.
Im Gegensatz zu der Körperschaft des öffentlichen Rechts wird die Anstalt des öffentlichen Rechts nicht mitgliedschaftlich organisiert, sondern bietet nur eine Benutzungsmöglichkeit.
(Kommentar: war auch so bis das Jahr 2013)
Quelle:http://www.juraforum.de/lexikon/anstalt-oeffentlichen-rechts

Artikel 20 GG
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.


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Die schlimmste aller Ungerechtigkeiten ist die vorgespielte Gerechtigkeit. ( Plato )
Ich kann freilich nicht sagen, ob es besser werden wird, wenn es anders wird; aber soviel kann ich sagen: es muss anders werden, wenn es gut werden soll.
“Charakteristisch für Propaganda ist, dass sie die verschiedenen Seiten einer Thematik nicht darlegt und Meinung und Information vermischt.“

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Da habe ich gestern mal wieder Wikipedia beauftragt und habe dazu folgendes gefunden. Ich knall das mal einfach hier ein.
Unter den Begriffen findet man weitere zugehörige Institutionen.

##Anstalt des öffenlichen Rechts:

Zitat
AöR sind öffentlich-rechtliche Verwaltungseinrichtungen, die einem bestimmten Nutzungszweck dienen und im Unterschied zu Körperschaften des öffentlichen Rechts nicht mitgliedschaftlich organisiert sind. AöRs haben stattdessen Benutzer. Das Verhältnis zwischen Anstalt und ihren Benutzern wird durch eine Anstaltsordnung bestimmt.

Bei einigen Einrichtungen rückt der Benutzergedanke etwas in den Hintergrund, weil sie nicht dem Bürger als Dienstleister zur Verfügung stehen, sondern hauptsächlich andere Behörden unterstützen und beraten.

vollrechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts; diese haben eine eigene Rechtspersönlichkeit, sind rechtlich aus der allgemeinen Staatsverwaltung ausgegliedert und daher selbst rechtsfähig; sie haben oft Dienstherrnfähigkeit, können also eigene Beamte haben; sie werden durch oder aufgrund eines Gesetzes errichtet, verändert und aufgelöst.
Beispiel: die meisten Landesrundfunkanstalten der ARD und das ZDF, Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) in Berlin.

##Handlungsform:

Zitat
AöR handeln im Allgemeinen in den Formen des Verwaltungsrechts, erlassen also Verwaltungsakte. Gesetzlich kann für den Bürger ein Anschluss- und Benutzungszwang vorgesehen sein. Die Rundfunkanstalten der Länder sind von der Geltung der Verwaltungsverfahrensgesetze der Länder häufig ausgenommen, was gleichwohl nicht auszuschließen vermag, dass sie Verwaltungsakte erlassen (analog dem VwVfG des Landes). Teilweise handeln AöRs dem Bürger gegenüber in den Formen des Zivilrechts, so dass die Schlichtung von Streitigkeiten dann den Zivilgerichten zufällt (z. B. beim Deutschen Wetterdienst, § 5 DWD-Gesetz).

##Trägerschaft AöR:

Zitat
Man unterscheidet in Deutschland bundesunmittelbare (Bundesanstalt) und landesunmittelbare (Landesanstalt) AöRs. Darüber hinaus gibt es zunehmend auch kommunale Anstalten des öffentlichen Rechts.

Die administrative Organisationshoheit steht nach Art. 83 GG den Ländern zu; der Bund kann AöRs daher nur gründen, wenn ihm die bundeseigene Verwaltung für die Materie, die er auch verwaltungstechnisch ausführen möchte, zusteht. Ein häufiger Anwendungsfall zur Schaffung von Bundesbehörden ist Art. 87 Abs. 3 GG; hiernach genügt die Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes, um auch organisatorisch mit der Gründung neuer Bundesoberbehörden oder – in eher seltenen Fällen – mit neuen bundesunmittelbaren AöRs die Länder von der Ausführungszuständigkeit zu verdrängen.

Beispielsfälle für Bundes-AöRs sind die BaFin, die Deutsche Welle in Bonn und Berlin (Mitglied der ARD)

Landes-AöRs sind die meisten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten wie BR, HR, MDR, NDR, RB, RBB, SWR, SR, WDR und das ZDF, nicht aber das Deutschlandradio, das eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist. Auch die Landesmedienanstalten sind häufig AöRs, ebenso die Landesbanken der Länder. Universitäten und Fachhochschulen (die jedoch in der Regel als Körperschaften des öffentlichen Rechts oder neuerdings auch als Stiftungen des öffentlichen Rechts verfasst sind), Studentenwerke und öffentliche Krankenhäuser können als AöR des Landes organisiert sein.


## Körperschaften
Zitat
Bundesunmittelbare Körperschaften des öffentlichen Rechts (Träger ist der Bund, der auch die Rechts- und/oder Fachaufsicht ausübt, z. B. die Deutsche Rentenversicherung Bund, die Berufsgenossenschaften, die Agentur für Arbeit, Krankenkassen, deren Zuständigkeit sich auf mehr als drei Bundesländer erstreckt oder das DeutschlandRadio).

Das DeutschlandRadio ist – als einzige Rundfunkanstalt – eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die tragenden Mitglieder des Radios sind gemäß dem DeutschlandRadio-Staatsvertrag die Landesrundfunkanstalten der ARD sowie das ZDF.[2] Die anderen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind hingegen Anstalten des öffentlichen Rechts, da sie Benutzer (nämlich die Bürger) und keine Mitglieder haben.


##Verwaltungsakt Zitat


Zitat
Rechtssoziologisch betrachtet ist der Verwaltungsakt ein Instrument bürokratisch-monokratischer Herrschaft (Max Weber)



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