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Autor Thema: Untermieter soll bezahlen, Hauptmieter bleibt verschont?  (Gelesen 17337 mal)

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Liebes Forum,

Folgender Fall:

Person U wohnt mit einem Untermietvertrag in einer WG (möbliertes, untervermietetes Zimmer), Person H ist Hauptmieter (restliches Haus).
Es gilt also die Haushaltsabgabe (gemeinsame Küche, Bad etc).

Warum und auf welcher Rechtsgrundlage schickt die GEZ Zahlungsaufforderungen ausschließlich an die Untermieterin U? Wird von der GEZ willkürlich festgelegt, welcher Bewohner "zuständig" ist?
Müssten nicht beide Post von der GEZ erhalten? Im Flyer (Der Rundfunkbeitrag für Bürgerinnen und Bürger – S.3) steht, dass die WG selbst entscheiden kann, auf wessen Namen das Beitragskonto eröffnet wird.

Wenn der Hauptmieter H sich weigert, einen Anteil am Rundfunkbeitrag zu zahlen, was kann Untermieter U dann tun? Hauptmieter H erhält ja keine an ihn adressierten Rechnungen und wird von der GEZ überhaupt nicht behelligt. Er kann also sagen, die Post von der GEZ sei nicht sein Problem.

Würde mich freuen, wenn die "alten Hasen" unter euch mir ein wenig Orientierung geben könnten.

Schöne Grüße,
Zimt

PS: Ich hasse diesen ungerechten Laden  >:(. Denn Untermieter U hat, nebenbei bemerkt, nicht einmal Empfangsgeräte, sondern nur Hauptmieter H. Aber ich weiß schon, Haushaltsabgabe... >:(


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Person A kann auf Person B zeigen und erklären, dass für diesen Haushalt bereits eine Person B zahlt. (Achtung Datenschutz)

Normal würde Person B aber auch Post bekommen, wenn diese tatsächlich bekannt ist.
In diesen Regelungen steht, dass alle Bewohner als Gesamtschuldner haften und sich die LRA gewissermaßen einen raussuchen kann. (LRA verlagert das Problem der Klärung wer zahlen möchte in den Haushalt und kassiert im Zweifel doppelt)

Das bedeutet jedoch nicht dass, diese Person dann tatsächlich alleiniger Schuldner ist. Sondern nur das Sie den schwarzen Peter hat.
Normal müssten auf einem Bescheid aber in so einem Fall wahrscheinlich alle Personen angegeben werden.

An dieser Stelle scheint aber eine Regelungslücke zu sein.

Würde Person A und Person B sich nicht grün, wer oder wie beide zusammen dagegen vorgehen oder zusammen zahlen wollen, dann wird das tatsächlich schwerer für Person A.
Person A kann Widerspruch mit Antrag auf Aussetzung der Vollziehung nach VwGO § 80 (4) einlegen, Angaben zu einer Person B kann muss und dürfte Sie vielleicht aus Datenschutzgründen auch nicht machen, aber

Sie könnte erklären, dass bereits für die Wohnung bezahlt wird, sie jedoch dazu keine weiteren Angaben machen kann, weil diese Person Ihr die Daten dazu nicht gibt.

Person A könnte die LRA auffordern alle Bewohner der Wohnung im Bescheid entsprechend gleich anzuschreiben.

Liegt bereits ein Festsetzungsbescheid vor, sollte umgehend Widerspruch eingelegt werden. Denn eine Person A könnte damit vor Gericht eine Klärung des Sachverhaltes anstreben, und erstmal den Vorgang wegen dem Gesamtschuldner und dem Datenschutz etc. im Widerspruch erklären.

Der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung ist dabei wichtig, damit nicht bis zur Klärung ein GV los läuft.


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Ganz herzlichen Dank für die Antwort! Gesammtschuldnerschaft, das ist das Stichwort.

Person B/Hauptmieter wohnte bisher im Haus, ohne Beitrag zu zahlen.
Nur Person A/Untermieterin wird vom Beitragsservice zur Zahlung aufgefordert.
Person A ist neu eingezogen und der Beitragsservice wurde vermutlich deshalb auf die Adresse aufmerksam.

Was kann Person A tun, wenn der Hauptmieter sich (aus welchen Gründen auch immer) weigert, seinen "Anteil" zu bezahlen?

Kann Person A das Problem an den Beitragsservice zurückgeben?
Kann Person A vom BS verlangen, alle Beteiligten anzuschreiben?

Dass hier eine Regelungslücke besteht, habe ich schon befürchtet.



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Könnte eine Person A, das fiktive Schreiben, welches erhalten wurde einordnen?

Enthält es keine Rechtsbelehrung ist es wahrscheinlich ein "Klärungs­schreiben"

siehe
http://www.rundfunkbeitrag.de/informationen/haeufige_fragen/

Zitat
Warum wird nur ein Bewohner einer Wohngemeinschaft angeschrieben, der dann den Rundfunkbeitrag stellvertretend für alle Mitbewohner entrichten muss?

Mit der Einführung des Rundfunkbeitrags gilt die einfache Regel: "Eine Wohnung – ein Beitrag". Ein Bewohner der ...

und

Zitat
Warum werde ich angeschrieben, obwohl bekannt ist, dass ich mit einem Beitragszahler zusammenwohne?

Dem Beitrags­service werden seitens der Einwohner­melde­ämter unter Einhaltung landesgesetzlicher Regelungen die zur Beitrags­erhebung relevanten Daten übermittelt. ...

Weil die LRA aus Datenschutzgründen nicht erfahren dürfen, wer mit wem etc. können Sie es ohne Mithilfe des Bürgers nicht.
Aber genau diese Mithilfe ist freiwillig und nicht geregelt.

Ist es ein Klärungsschreiben, könnte eine Person A ein Fax senden, dass bereits für die Wohnung bezahlt wird und die Daten der LRA vorliegen.

Fax deshalb, wegen Nachweis.

Falls eine Rechtsbelehrung dabei ist, und irgendwo Bescheid steht, dann Widerspruch anfertigen.


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Zitat
Könnte eine Person A, das fiktive Schreiben, welches erhalten wurde einordnen?

Sorry, natürlich. Das fiktive Schreiben ist betitelt mit  "Bestätigung der Anmeldung" (die nicht erfolgte).

Noch einmal das Problem:
Zitat
Person B/Hauptmieter wohnte bisher jahrelang im Haus, ohne Beitrag zu zahlen.
Nur Person A/Untermieterin wird vom Beitragsservice zur Zahlung aufgefordert.
Person A ist neu eingezogen und der Beitragsservice wurde vermutlich deshalb auf die Adresse aufmerksam.

Was kann Person A tun, wenn der Hauptmieter sich (aus welchen Gründen auch immer) weigert, seinen "Anteil" zu bezahlen?




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A kann all die Dinge tun, die viele Forenteilnehmer auch tun: Den Laden boykottieren.
Wichtig ist, daß sich klar ist über sein persönliches Risiko und sich deshalb für eine für A passende Strategie entscheidet.

B hat mit der Sache erstmal überhaupt nichts zu tun, gesamtschuldnerische Haftung hin oder her, der Belästigungsservice kennt keine BGB-Gemeinschaften, insofern hat A die A-Karte gezogen, außer er ist streitsüchtig und verklagt B zivilrechtlich auf seinen Anteil...
Dennoch ist es nützlich, mit B in Kontakt zu bleiben, denn falls B auch Belästigungsschreiben oder gar Bescheide bekommt, gibt es noch ganz andere Optionen oder Klagegründe.
B namentlich mitreinzuziehen dürfte nichts bringen, weil sich das Problem nur verdoppelt, aber nicht löst.


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Liebes Forum,

Folgender Fall:

Person U wohnt mit einem Untermietvertrag in einer WG (möbliertes, untervermietetes Zimmer), Person H ist Hauptmieter (restliches Haus).
Es gilt also die Haushaltsabgabe (gemeinsame Küche, Bad etc).

Es ist vollkommen unbedeutend, was für eine Art von Mietvertrag oder ob eine sonstige Art des Wohnens vorliegt. Der Rundfunkbeitrag wird für die Wohnung von deren Inhabern verlangt und das sind alle (volljährigen) Menschen die da wohnen.

Zitat
Warum und auf welcher Rechtsgrundlage schickt die GEZ Zahlungsaufforderungen ausschließlich an die Untermieterin U?

Die m.M.n. verfassungswidrige Rechtsgrundlage ist der RBStV. Die U wird wohl zufällig zuerst angeschrieben.

Zitat
Wird von der GEZ willkürlich festgelegt, welcher Bewohner "zuständig" ist?

Ja, außer es meldet sich jemand an. Dann können die anderen auf den verweisen. Solange der BS nicht weiß, dass die Bewohner gemeinsam wohnen, werden die anderen irgendwann auch angeschrieben, sofern sie beim BS erfasst sind.

Da aus Sicht des BS die Bewohner wie schon gesagt gesamtschuldnerisch haften, könnte der BS sich einen der Schuldner aussuchen und von diesem die Schuld verlangen.

Zitat
Im Flyer (Der Rundfunkbeitrag für Bürgerinnen und Bürger – S.3) steht, dass die WG selbst entscheiden kann, auf wessen Namen das Beitragskonto eröffnet wird.

Die WG kann frei entscheiden, wer sich anmeldet und auf wessen Namen ein Beitragskonto eröffnet wird. Sie kann aber auch entscheiden, und das steht wohl nicht im Flyer, dass sich einfach niemand anmeldet.

Zitat
Wenn der Hauptmieter H sich weigert, einen Anteil am Rundfunkbeitrag zu zahlen, was kann Untermieter U dann tun?

U kann das selbe tun und sich auch weigern.

Zitat
Würde mich freuen, wenn die "alten Hasen" unter euch mir ein wenig Orientierung geben könnten.

Schöne Grüße,
Zimt

PS: Ich hasse diesen ungerechten Laden  >:(. Denn Untermieter U hat, nebenbei bemerkt, nicht einmal Empfangsgeräte, sondern nur Hauptmieter H. Aber ich weiß schon, Haushaltsabgabe... >:(

Das Forum ist eigentlich nicht dafür da zu eruieren, wie man das eigene Problem mit dem BS und den Landesrunkfunkanstalten auf andere abschiebt, sondern wie man es löst und aus der Welt schafft. Sonst meldet sich bald der H mit seinem Problem ;). Dadurch ist aber gar nichts gelöst. Vielleicht nutzt der H mit seinen Empfangsgeräten überhaupt nicht den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, sondern hat nur einen PC zum surfen?

Dass die U nicht einmal Empfangsgeräte hat, nun aber trotzdem fürs Wohnen Zahlungen zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks leisten soll, ist unlogisch und ungerecht. Falls der H dazu noch ein Schwarzseher sein sollte und sich weigert für die Leistung zu zahlen, ist es natürlich umso ungerechter.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Dezember 2015, 18:30 von nopagonada«

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Zitat
Dass die U nicht einmal Empfangsgeräte hat, nun aber trotzdem fürs Wohnen Zahlungen zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks leisten soll, ist unlogisch und ungerecht. Falls der H dazu noch ein Schwarzseher sein sollte und sich weigert für die Leistung zu zahlen, ist es natürlich umso ungerechter.

Das ist eine treffende Beschreibung.

Zitat
Das Forum ist eigentlich nicht dafür da zu eruieren, wie man das eigene Problem mit dem BS und den Landesrunkfunkanstalten auf andere abschiebt, sondern wie man es löst und aus der Welt schafft

Das stimmt natürlich.
Die fiktive Untermieterin U möchte auch nicht das Problem abschieben, sondern sieht die Ungleichbehandlung zweier potentieller Beitragszahler als gewichtiges Problem an, gegen das sie sich aus Prinzip wehren möchte.

Gemeinsam könnten U und H sich besser wehren, als wenn U das Risiko einer Gegenwehr allein tragen muss.


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Hi,
es gibt also eine Untermieterin U und einen Hauptmieter H,
wenn nun U gezwungen wird und zahlen muß, kann sie letztendlich nur noch eins tun:

U kann dem H ihre Beitragsnummer verweigern, dann früher oder später müsste doch der Hauptmieter auch einen Brief vom Beitragsservice bekommen und auch zahlen müssen.

Richtig?


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Zwangsabgaben abschalten!
Persönliche Freiheit und Wahlfreiheit wiedereinführen!

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Was ist daraus geworden?

In einem weiteren Forum habe ich Folgendes gefunden:


Eine Person mietet bei der anderen Person eine Wohnung.
Darüber wird ein Dokument erstellt --> Mietvertrag.
Person, die mietet --> Mieter
Person, die vermietet --> Vermieter/Eigentümer
Aus dem Mietvertrag gehen Rechte und Pflichten für beide Seiten.

Zitat
Für das Mietrecht gelten im deutschen Recht die §§ 535 bis 580a des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).

BGB enthält keine Verpflichtung aus dem Vorgang (Mieten) und aus dem Dokument (Mietvertrag) gegenüber der LRA.

Eine Verpflichtung geht nur aus dem RBStV. Nur wenn eine Person, eine Wohnung, die als Wohnung legaldefiniert wurde, selbstbewohnt. D.h. eine Person muss ein Dokument vorweisen (wie ein Mietvertrag, aber ein anderes Dokument des Rundfunkrechts), nach diesem dieser Person im Rundfunkrecht gestattet wird, die Wohnung selbst zu bewohnen. In diesem Dokument muss die Person als Inhaber stehen. Fehlt dieser Dokument, darf die Person keine Wohnung im Rundfunkrecht  bewohnen, da ihr dafür notwendige Rechte fehlen.

Ist ein interessanter Punkt.

So ungefähr hat eine Person X ebenfalls seinen Widerspruch begründet.

Ist schon ein paar Monate her, dass das geschah. Person X lässt sich überraschen, was dabei herauskommt.
In der Zwischenzeit ist Person X auch wieder umgezogen. Das könnte vor Gericht zu ihren Gunsten ausgelegt werden, dass Person X nur vorrübergehend (d.h. nur wenige Monate) in einer Wohnung zur Untermiete gewohnt hat, dort noch kürzer auch wirklich gelebt hat (beruflich an einer anderen Ecke Deutschlands) und deshalb nicht von einer Wohnung im Sinne des Rundfunkrechts auszugehen ist.
Die Hauptmieterin Y war vom Beitrag befreit.


Da Person X und Person Y bereits umgezogen sind, wird sich schwer feststellen lassen, wer dort wie gewohnt hat.

Außerdem sieht Person X das Untermietverhältnis mit möbliertem Zimmer ähnlich wie eine Pension mit Gemeinschaftsbad. Oder Jugendherberge. Wenn eine Person X sich länger dort aufhält, wird sie auch keine Rundfunkgebühren zahlen müssen...




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Es gibt Neuigkeiten im Fall einer Person X.

Im Anhang das Schreiben. Sogar mit persönlicher Unterschrift! Und Entschuldigung, dass das Schreiben von Oktober 2015 erst im Juli 2016 beantwortet wird!

Das weitere Vorgehen ist nun unklar.
Letztendlich hat Person X von 03/2015-07/2015 zur Untermiete in einem Zimmer Wohnung 1 gewohnt und keine eigene Wohnung innegehabt. Abmeldung erfolgte in 10/2015, vorher liegen Verträge für andere Wohnungen vor.
Hauptmieterin Y der Wohnung 1 war vom Beitrag befreit. Könnte sich Person X darauf berufen, dass nach Ablauf eines Jahres (solange wohnt X nicht mehr dort) keine Ahnung mehr hat, wo Person X gewohnt hat?
Person X wird wohl zunächst für den Brief danken und einen gewissen Zeitraum zur Klärung des Sachverhalts einfordern. Liegt ja schon ewig zurück. Die weitere Strategie ist noch unklar.


Zwischenzeitlich sind Person X und Y zusammen umgezogen, jedoch jetzt wieder in verschiedenen Wohnungen wohnend. Für Wohnung 2 von Person X (seit einem Jahr bewohnt) interessierte sich noch niemand.

Grüße


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Für die Herausgabe einer fremden Beitragsnummer gibt es soweit bekannt keine richtige rechtliche Grundlage. Natürlich würde die Herausgabe die Sache vereinfachen. Eine Regelung gibt es nicht. Das ist halt geplante Verwaltungsvereinfachung ;-).

Ob Person A den Namen einer fremden Person übermitteln darf, hängt natürlich vom Datenschutz ab.
Normal müsste es also reichen, wenn Person A erklärt, das für diese Wohnung bereits bezahlt wird.
Jedoch scheitert dass daran, dass die Nummer ja nicht per Wohnung vergeben wird, wie es anzunehmen wäre, wenn pro Wohnung nur ein Beitrag zu zahlen wäre, sondern die Nummer wird an eine Person gekoppelt und diese Person kann auch noch umziehen. Wer sich diese Verwaltungsvereinfachung ausgedacht hat sollte einen Orden bekommen ;-).

Person A hat also vielleicht folgende Möglichkeiten:

Person A kann sich unter Verweis auf den Datenschutz darauf berufen, dass es nicht seine Aufgabe sei Daten anderer Personen zu erbringen, sondern es Aufgabe der LRA sei, die Daten zu einer Wohnung entsprechend selbst zu ermitteln, und die LRA ja die Daten ja bereits vorliegen müssten. Person A könnte dann also nochmals genau die Wohnung bezeichnen. Also Lage Ort vielleicht die Wohnungsnummer.

Zudem kann Person A nach der Rechtsgrundlage fragen, aus welcher sich ergibt, dass Person A die fremde Beitragsnummer liefern muss. Person A möchte das entsprechend nachlesen.

Aber Achtung:

Ein VG hat bereits ein Entscheidung gefällt, dass will sich ein "Schuldner" auf eine Befreiung berufen zumindest einen Namen liefern sollte, jedoch wurde dabei scheinbar Datenschutzrechtliche Belange nicht beachtet.

Siehe
Beitragszahler/ Mitbewohner gibt seine Beitrags-Kontonummer nicht preis
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18428.msg122920.html#msg122920


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. September 2016, 12:22 von PersonX«

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Eine Person X bedankt sich bei Person X!

So ungefähr hatte Person X das im Kopf, jedoch hat Person X es treffend formuliert :)

Person X hat zunächst einmal um entsprechend Aufschub gebeten, da der Vorgang ja schon lange her ist und Person X, wie der Beitragsservice, viel beschäftigt ist.

Vielleicht sind jetzt wieder ein paar Wochen (Monate? der BS hat für eine Antwort ja auch 10 Monate benötigt) Ruhe, danach wird entsprechend dem Datenschutz-Weg weiter gegangen.


Person X ist ebenfalls gespannt, wann sich der Service für die neue Wohnung interessiert. Die Adresse und Post haben sie ja bereits :D


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Person U hat ein Zimmer gemietet, welches nur über eine andere Wohnung erreichbar ist. Somit ist dieses Zimmer nicht beitragspflichtig. Untermiete ist nicht gleich WG.


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Person X hat zunächst einmal um entsprechend Aufschub gebeten, da der Vorgang ja schon lange her ist und Person X, wie der Beitragsservice, viel beschäftigt ist.

Vielleicht sind jetzt wieder ein paar Wochen (Monate? der BS hat für eine Antwort ja auch 10 Monate benötigt) Ruhe, danach wird entsprechend dem Datenschutz-Weg weiter gegangen.

Okay, die Bitte um Aufschub hat Person X nichts genützt. GEZ lässt sich 10 Monate für eine Nachfrage Zeit, Person X bekommt nach 1 Monat die Pistole mittels zurückweisenden Widerspruchsbescheid aufgedrückt.... Naja...
Person X wird den Widerspruchsbescheid am Wochenende durcharbeiten.

Interessant könnten noch die folgenden Ungereimtheiten im Widerspruchsbescheid sein:
Widerspruchsbescheid mit falschen Angaben,Fehler GEZ zum Festsetzungsbescheid
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20343.0.html


Person X ist ebenfalls gespannt, wann sich der Service für die neue Wohnung interessiert. Die Adresse und Post haben sie ja bereits :D
Im Norden nix neues. Nach einem Jahr... mal schauen.. Zunächst die anderen Schlachten schlagen ;)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. September 2016, 22:34 von Bürger«

 
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