So ungefähr hat PersonX die Klage zur Einreichung formuliert.
PersonX hat es kurz und schmerzlos versucht.
Irgendwelche Informationen, welche Wohnung genau, bzw. wer der "Vermieter" war, hat Person X noch nicht mitgeteilt.
Ich behalte mir ausdrücklich ausführliche Begründungen in einem gesonderten Schriftsatz vor.
Nach §2 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ist Beitragsschuldner der Inhaber der Wohnung.
An meinem ehemaligen Meldeort Adresse PersonX war ich nicht Inhaber der Wohnung und hatte nur einen Untermietvertrag mit eingeschränkten Rechten, beziehungsweise keine eigene Wohnung inne.
Es handelte sich nur um einen vorrübergehenden Aufenthalt für die Dauer von 4,5 Monaten in Stadt .
Der Wohnungsinhaber ist hier für die Beitragsschuld zuständig.
Nach dem Melderecht muss ich irgendwo gemeldet sein, auch wenn dies nur ein kurzfristiger vorübergehender Aufenthalt ist.
Unabhängig davon erfolgt ebenfalls die Feststellung der Nichtigkeit, wegen falschen Angaben auf dem Widerspruchsbescheid
Widerspruchsbescheid mit falschen Angaben,Fehler GEZ zum Festsetzungsbescheidhttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20343.0.htmlMuss Person X in der Klage darauf verweisen?
Bietet sich das Vermischen der Verfahren an oder sollten beide Verfahren getrennt bleiben?
Edit "ChrisLPZ":
Betreff korrigiert.
Bitte bei Antworten innerhalb eines Threads die Betreff-Zeile nicht ändern.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.