Liebes Forum,
Folgender Fall:
Person U wohnt mit einem Untermietvertrag in einer WG (möbliertes, untervermietetes Zimmer), Person H ist Hauptmieter (restliches Haus).
Es gilt also die Haushaltsabgabe (gemeinsame Küche, Bad etc).
Es ist vollkommen unbedeutend, was für eine Art von Mietvertrag oder ob eine sonstige Art des Wohnens vorliegt. Der Rundfunkbeitrag wird für die Wohnung von deren Inhabern verlangt und das sind alle (volljährigen) Menschen die da wohnen.
Warum und auf welcher Rechtsgrundlage schickt die GEZ Zahlungsaufforderungen ausschließlich an die Untermieterin U?
Die m.M.n. verfassungswidrige Rechtsgrundlage ist der RBStV. Die U wird wohl zufällig zuerst angeschrieben.
Wird von der GEZ willkürlich festgelegt, welcher Bewohner "zuständig" ist?
Ja, außer es meldet sich jemand an. Dann können die anderen auf den verweisen. Solange der BS nicht weiß, dass die Bewohner gemeinsam wohnen, werden die anderen irgendwann auch angeschrieben, sofern sie beim BS erfasst sind.
Da aus Sicht des BS die Bewohner wie schon gesagt gesamtschuldnerisch haften, könnte der BS sich einen der Schuldner aussuchen und von diesem die Schuld verlangen.
Im Flyer (Der Rundfunkbeitrag für Bürgerinnen und Bürger – S.3) steht, dass die WG selbst entscheiden kann, auf wessen Namen das Beitragskonto eröffnet wird.
Die WG kann frei entscheiden, wer sich anmeldet und auf wessen Namen ein Beitragskonto eröffnet wird. Sie kann aber auch entscheiden, und das steht wohl nicht im Flyer, dass sich einfach niemand anmeldet.
Wenn der Hauptmieter H sich weigert, einen Anteil am Rundfunkbeitrag zu zahlen, was kann Untermieter U dann tun?
U kann das selbe tun und sich auch weigern.
Würde mich freuen, wenn die "alten Hasen" unter euch mir ein wenig Orientierung geben könnten.
Schöne Grüße,
Zimt
PS: Ich hasse diesen ungerechten Laden . Denn Untermieter U hat, nebenbei bemerkt, nicht einmal Empfangsgeräte, sondern nur Hauptmieter H. Aber ich weiß schon, Haushaltsabgabe...
Das Forum ist eigentlich nicht dafür da zu eruieren, wie man das eigene Problem mit dem BS und den Landesrunkfunkanstalten auf andere abschiebt, sondern wie man es löst und aus der Welt schafft. Sonst meldet sich bald der H mit seinem Problem
. Dadurch ist aber gar nichts gelöst. Vielleicht nutzt der H mit seinen Empfangsgeräten überhaupt nicht den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, sondern hat nur einen PC zum surfen?
Dass die U nicht einmal Empfangsgeräte hat, nun aber trotzdem fürs Wohnen Zahlungen zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks leisten soll, ist unlogisch und ungerecht. Falls der H dazu noch ein Schwarzseher sein sollte und sich weigert für die Leistung zu zahlen, ist es natürlich umso ungerechter.