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Autor Thema: Widerspruchsbescheid nach erfolglosem Zwangsvollstreckungsauftrag  (Gelesen 9028 mal)

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cleverle2009

Gut, ich lese hier nur ab und an mal mit, aber ich würde dazu raten, die Sache mehr zuzuspitzen.

Anwälte, so meine Erfahrung, sind oft behäbig. Besser, man selber hält den Anwalt an der Leine und sagt ihm, was zu tun ist.

Mein Zwangsvollstrecker hat aufgegeben, als ich ihn, den Bayerischen Rundfunk und den aufsichtführenden Richter aufforderte die Übereinstimmung deren Handeln mit dem Grundgesetz nachzuweisen.
Jetzt ist der Direktor des Amtsgerichtes involviert und auch der bekam einen lieben >:D 8-seitigen Brief.


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Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. Mai 2017, 00:07 von DumbTV«

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Schandarm

Wo wir gerade beim Schachspiel sind, ich mache mal einen anderen Vorschlag: wir greifen die Dame an!
Zuvor bitte noch einmal meinen vorherigen Beitrag lesen: der öffentlich rechtliche Rundfunk ist auf die Grundrechte verpflichtet. Daraus könnte sich Folgendes ergeben:

a. das Widerspruchsverfahren ist formaljuristisch angreifbar.  Das ist die Dame, wir schalten sie aus und zwar, indem wir das Verfahren in Frage stellen. Wie ich bereits gesagt habe, übergeht der Beitragsservice bei der Bearbeitung der Widersprüche meist deren Inhalt, er nimmt nicht Stellung, sondern betet das GEZGesetz herunter: Gesetze dürfen die Grundrechte nicht überdecken! Wir könnten nun, die wir einen Anwalt haben oder aufsuchen wollen, prüfen lassen (und selber prüfen), ob das Widerspruchsverfahren formaljuristisch überhaupt rechtens ist.

a.a.    Wir lassen unsere Anwälte Abmahnungen schreiben bezüglich der mangelhaften Bearbeitung der Widersprüche. Je mehr das tun, desto besser.  Auf Basis der Abmahnungen könnten sich dann einige entschließen, den Beitragsservice zu verklagen! Damit wäre die Dame schachmat und der Beitragsservice womöglich gezwungen, den Berg von Widersprüchen im Einzelnen neu zu bearbeiten! Möglicherweise müßte gar ein völlig neues Verfahren entworfen werden?

b.   Wie ich angedeutet habe, überlagert das GEZGesetz Grundrechte, Freiheitsrechte und Gleichheitsrechte. Wir arbeiten also noch mal ganz scharf heraus, wo wir unser Grundrecht verletzt sehen und beauftragen den Anwalt, beim Beitragsservice auf Basis des Art. 1 Abs. 3 unser Grundrecht einzuklagen mit einer Abmahnung.

Ich habe erst wenige Beiträge geschrieben, aber in den letzten bin ich auf die Grundrechte eingegangen und habe Buchempfehlungen gegeben. In den Landesverfassungen sind ebenfalls Grundrechte enthalten; die haben denselben Stellenwert wie die Grundrechte im Grundgesetz. Wir haben damit eine große Auswahl. Tipps. welches Grundrecht der einzelnen nun einzuklagen wünscht, das muß jeder selber entscheiden, da kann ich nichts zu sagen.
Also, vor der Verfassungsklage verschicken wir Abmahnungen an den Beitragsservice, damit kämen wir aus der Defensive heraus und bringen den Beitragsservice unter Druck. Wir greifen an vor dem großen Krieg vorm Verwaltungsgericht!

Juristerei ist vor allem Haarspalterei. Wir könnten uns einen Namen machen als beste Haarspalter aller Zeiten? Was haltet ihr davon?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. Mai 2016, 20:01 von Schandarm«

 
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