Es kommt darauf an, so würde mein Freund, ein guter Bänker antworten.
Je nachdem welche Konditionen mit der Bank für die Kontoführung bestehen - je nachdem kostet es etwas mehr oder weniger.
Vielleicht kostet es ja auch...NICHTS für den BS.
Ob da also 100 oder 500 mehr oder weniger Überweisungen eingehen, ist wahrscheinlich egal.
Wir kennen die (Sonder-)Konditionen nicht, die mit der Bank ausgehandelt wurden. Bei einem solch "solventen", "umsatzstarken"
und "wichtigen" Kunden dürften die Konditionen sehr gut sein für ARD&Co.
Da laufen ja Milliardenumsätze im Jahr drüber. Ein dicker Fisch im Netz der Kreditinstitute, wenn das Geld viel und automatisch sprudelt.
Will man auf dem Zahlungsverkehrswege wirklich Unruhe stiften, dann dann geht das vielleicht noch am ehesten über den Verwendungszweck.
-Im alten thread schon mehrfach aufgedröselt-
Jede Zahlung muss ja zugeordnet werden. Ist der Verwendungszweck jedoch fehlerhaft (Zahlen fehlen, sind verdreht usw)
artet das in Mehrarbeit aus. Jede Buchung muss ja zugeordnet werden. Wenn Buchungen nicht zugeordnet werden können, geschieht
das dann manuell. Ob die BS-Software in der Lage ist, dies auf Grund des (eindeutigen) Namens zuzuordnen, wissen wir nicht.
Das wäre dann das interne Buchhaltungsproblem beim BS und nicht die Gutschrift auf dem Bankkonto.
Interessant sind die Schreibweisen in Worten, mit Leerfeldern, Sonderzeichen und führenden Nullen.
Die Beitragsnummer 012345678
könnte allerdings auch über "excel" so verfeinert werden, dass pro Überweisung verschiedene Ergebnisse rauskommen.
Also 0123456789, *012345*678, 0000012345678, O12345678-keine "Null" sondern der Buchstabe "O", 0;1;2,3:4-5;678=9. Oder auch "Null-Eins-ZWEI.Drei....:", -Zero-One-TWO-three-Four..." "zero...um...dois.tres/quattro.:CINCO-Seis?sete_oito.."
Oder man nimmt die "großen Zahlen": "zero.Douze-trente-quatre..."
Da ist alles kombinier- und vorstellbar.
Ich glaube nicht, dass der BS bereits auf diese "Tricks" vorbereitet ist.
Es steht fest, dass der Verwendungszweck anzugeben ist. Aber es gibt keine (gesetzliche) Regel, wie das zu erfolgen hat und in welcher Sprache.
Klar ist, dass dies zu Verzögerungen in der Bearbeitung führt/führen kann und zu Mahnungen usw führt/führen kann.
Man kann dann quartalsweise seine Kontoauszüge zur Kontenklärung kopieren und zum BS schicken. Bezahlt. Erledigt.
Das kann zwar alles wohl in einer Routine-Programmierung ausgebremst werden, aber wir wissen es halt nicht.
Normale ERP-Software wie SAP R/3 mit Offener-Posten-Verwaltung u.ä. kann vieles, aber nicht alles.
Es könnte auch sein, dass eine direkte Zuordung über Namen erfolgt - wobei die Müllers, Maiers und Schmidts dann im Vorteil wären.
Wer dann exemplarisch "Josef Hallmackenreuther" heißt wird wohl direkt zugeordnet...
Ich bin immer wieder erstaunt, wenn Belege (Rechnungen) eingescannt werden und die relevanten Daten vom speziellen Scan-Programm
erkannt werden und alles gleich in die richtigen Felder kommt. Das geht vom Datum über Beträge, Kundennummer, Rechnungsnummer, USt-Betrag usw)
Zu große Hoffnungen würde ich mir da also generell nicht machen.
Ich möchte es nun dabei bewenden lassen und das Thema nicht weiter verfolgen.
Wir sollten uns verstärkt um "NICHTZAHLUNG" kümmern. Dann kann man sich das ganze Gedankengut sparen.
Verweise ebenfalls auf den "Lesehinweis" -der Lesenhinweis und das hier sollten nun genügen.
VG rave
"Throughout history, it has been the inaction of those who could have acted; the indifference of those who should have known better; the silence of the voice of justice when it matters most; that has made it possible for evil to triumph."
'Where there is oppression the masses will rebel!'
Dazu sag ich nichts. Das wird man doch noch sagen dürfen!