Hallo.
Kurz zur Vorgeschichte von X:
X hat noch
nie Rundfunkgebühren bezahlt,
nie auf Schreiben der GEZ/ des Beitragsservice reagiert.Auf die Vollstreckungsankündigung der Samtgemeindekasse hat X mit folgendem geantwortet:
„Zurückweisung der Forderung wegen fehlender Vollstreckungsgrundlage... Gläubiger mir unbekannt...keine Leistungsbescheide, die rechtskräftig bekannt gegeben wurden... Forderung sich an VwVG §3 Buchst. 2 a zu halten + Beschluss des BFH Rn8f.....Urteil VG Hannover: Vollstreckungsbehörde trägt materielle Beweislast....“
Die Samtgemeindekasse, die schon in der Vollstreckungsankündigung geschrieben hat, dass
nicht von ihr zu prüfen sei, ob die Forderung dem Grunde und der Höhe nach zu Recht bestehe und Einwendungen nur beim Gläubiger vorzubringen seien, antwortete diesmal kurz, dass das
Verwaltungszwangsverfahren durch das Schreiben von X nicht ruhe.
Gestern (1,5 Monate später) hat jemand von der Samtgemeindekasse persönlich! einen ausgefüllten Überweisungsträger mit der Zahlungsfrist von 3 Tagen in den Briefkasten gelegt. Kein Schreiben, nur der Schein in einem normalen Briefumschlag.
Jetzt zu den Fragen:
1. Wurde die Zwangsvollstreckung jetzt eingeleitet oder ist dies die letzte Frist der Ankündigung? Ohne Schreiben, für X schwer zu beurteilen.
2. Ist jetzt der Moment, Erinnerung beim zuständigen Amts-/Vollstreckungsgericht einzulegen?
Oder ist dies erst nach Einleitung der Zwangsvollstreckung möglich?
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Affenmensch