Es ist eine offensichtliche Schweinerei, dass diese örR - Pest noch nicht einmal versucht ihr verfassungswidriges Vorgehen zu vertuschen.
Sag', was sollen sie denn sonst tun? Solange ÖRR durch staatliche Beihilfen unterstützt werden, müssen staatliche Vertreter in den Gremien sitzen; die EU will das so. Ob man den neuen Chef als "staatlichen Vertreter" werten möchte, ist mal eine andere Sache.
Das BVerfG ist hier nicht zu beneiden.
Grundgesetzkonform kann der ganze ÖRR nur dann werden, wenn der dt. ÖRR in seiner Gesamtheit nicht mehr kraft EU-Recht mittels staatlicher Beihilfen unterstützt wird, sich letztlich also zu nahezu 100% dem Markt stellt.
Bei einem oder 2 übrig bleiben ÖRR, die aus staatlichen Beihilfen unterstützt werden, wird dann sicherlich keiner mehr Einwände haben.
Die größere Überlebenschance hat, weil Stiftung, das ZDF; da werden nötigenfalles kraft Stiftungssatzung immer Gelder an das ZDF fließen, die übrigens nicht als staatliche Beihilfe anzusehen sind, so sie nicht aus Rundfunkbeiträgen gespeist werden. Die Stifter dürfen ihre Stiftung nämlich immer unterstützen.
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;