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Autor Thema: Zwangsvollstreckung BR > Welches Schreiben schicken? (tlw. in WG, tlw. ALGII)  (Gelesen 2511 mal)

d
  • Beiträge: 2
Hallo,

Angaben:
Person X hat seit 2013 keine GEZ gezahlt. Hat sich NIE angemeldet.
Jedoch lebte Person X von 2013-2014 in einem gemeinsamen Haushalt mit Person Y, die GEZ gezahlt hat.
Von 2014-2015 lebte Person X in einem anderen Haus, wo dessen Grossvater GEZ gezahlt hat.
Ab Anfang 2015- Ende 2015 bezieht Person X ALG2 weshalb sie deshalb auch keine GEZ zahlen muesste. (Hatte aber bis jetzt nie das Befreiungsschreiben geschickt)

Person X hatte also NIE auf irgendein Schreiben von Rundfunkservice seit 2013 reagiert.

Jetzt kam ein Brief zom Gerichtsvollzieher ueber eine Zwangsvollstreckung und eine Abgabe der Vermoegensverhaeltnisse in 10 Tagen.

Welchen Brief/Schreiben soll Person X jetzt an den Gerichtsvollzieher verfassen?

Soll X nun den Antrag an die GEZ losschicken dass sie um eine Befreiung der Runkfunkgebuehren ab Anfang 2015 wegen ALG2 bittet?
Bei dem Formular dass da aber vorgedruckt ist steht, dass man seine Wohnung gleichzeitig anmeldet.
Das waere ja eigentlich kontraproduktiv da Person X ja keine Wohnung anmelden moechte und sie ja generell die Rundfunkgebuehren nicht fuer rechtens hält.


Also wichtig waere das Schreiben, dass Person X nun an den Gerichtsvollzieher schreiben soll.

Danke!!!


Edit "Bürger":
Beitrag musste leider angepasst werden.
Bitte die Anonymisierung/ fiktive Beschreibung konsequent durchhalten.
Danke für die zukünftige Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Dezember 2015, 03:00 von Bürger«

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  • Beiträge: 11.356
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
...ich zitiere mich ganz aktuell selbst aus einem recht ähnlichen Thread ;)

Rückwirkende Befreiung möglich, da Anträge nie angekommen? (Gerichtsvollzieher)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16761.0.html

Auch wenn diese Frage nicht zum ersten Mal im Forum auftaucht - siehe bitte Foren-Suche mit Begriffen/ Kombinationen wie z.B. "Befreiung"/ "Befreiung rückwirkend" usw.

Probleme dieser Art scheint es nicht selten zu geben, insbesondere wenn Unterlagen dieser Art nicht *nachweislich* versendet werden. ARD-ZDF-GEZ sind berühmt-berüchtigt für ihren laxen/ chaotischen Umgang in solchen Angelegenheiten.

Festsetzungsbescheid trotz Beitragsbefreiung? (angeblich nicht eingereicht)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14238.msg95385.html#msg95385

Person A könnte ggf. gut beraten sein, sich auf mindestens einen Zeugen bzgl. des Erst-Versands der Original-Unterlagen berufen zu können (vielleicht muss da Person A einfach mal ein bisschen überlegen ;) ) und dies ARD-ZDF-GEZ auch entsprechend "mitzuteilen":

In jedem Falle sollten bei dem Bedürfnis, sich zu wehren, die in der Rechtsbehelfsbelehrung des FestsetzungsBESCHEIDs angegebenen Rechtsmittel (i.d.R. Widerspruch) innerhalb der ebenfalls dort angegebenen Frist (i.d.R. 1 Monat nach Zustellung/ Bekanntgabe) bei der dort ebenfalls angegebenen Stelle (i.d.R. Landesrundfunkanstalt bzw. auch Beitragsservice) eingelegt werden.
Wer dies nicht tut, verwirkt seine Rechtsmittel, lässt den Bescheid rechtskräftig und in Folge prinzipiell vollstreckbar werden.



..da jetzt aber schon der GV aktiv ist, vielleicht mal bei diesem ähnlich wirkenden Fall nachschauen
Vollstreckungsersuchen/ gült. Verwaltungsakt (PKW-Pfändung, Abschleppkosten)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16122.msg107144.html#msg107144

...also fiktive Person A könnte ggf. schleunigst "gepfeffertes" Fax an den Beitragsservice/ die Landesrundfunkanstalt senden, dass die "Voraussetzungen für eine Befreiung durchgehend vorgelegen haben und mit Schreiben vom ... vorgelegt wurden", die "Vollstreckung unverzüglich zurückzuziehen ist" usw.
dem Fax hinterhertelefonieren, bis denen die Ohren glühen
...und *standhaft* bleiben!


ACHSO: und möglichst auch den Vorgang als gepfefferte BESCHWERDE bei Staatskanzlei und Landtag einreichen...
...dort sitzen die Verantwortlichen für diesen ganzen Bockmist.
Die gehören tagtäglich mit den Folgen ihres Tuns konfrontiert...



zusätzlich müsste sich Person X wohl mit dem Thema nicht zugestellter Bescheide beschäftigen

Ablauf +3a Reaktion auf Zwangsvollstreckung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74838.html#msg74838


Soviel erst mal auf die Schnelle...


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P
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Im Beispiel, könnten sofern die Zeiträume wo bezahlt wurde jeweils das ganze Jahr 2013 und 2014 umfassten, doch erst Forderungen aus 2015 vollstreckt werden, mal unabhängig davon ob es Bescheide zu vor gab oder nicht.
Was eine Person A zuerst klären müsste, für welchen Zeitraum überhaupt der GV vollstrecken möchte.

Möglicherweise kann sich das damit auch erledigt haben, denn, wenn für alle Zeiträume bereits eine Forderung (Beitrag pro Wohnung) bezahlt wurde, dann ist die doppelte Forderung direkt rechtswidrig. Kommt dann auf die Einsicht eines GVs an und welche Aussagen der vermeintliche Schuldner tätigt. Würde bei einem Gespräch dem GV zum Beispiel der Nachweis erbracht, dass für die Wohnung bereits bezahlt wurde (1x Beitrag pro Wohnung), dann hat dieser ja zwei Möglichkeiten -> Rückgabe der Vollstreckung wegen Überhebung oder aber dieser hält an der Vollstreckung fest.

Aussagen zum Erhalt von Bescheiden gegenüber einem GV sind in dieser Situation nicht zu tätigen und der Erhalt sollte auch nicht bestätigt werden.
Jedoch wird in Deutschland häufig versucht eine rechtswidrige Forderung zu vollstrecken.
-> Die Vollstreckung kann an dieser Stelle aber mit zusätzlichem Hinweis auf Überhebung angefochten werden. -> Siehe Verlinkung im Beitrag vom Bürger.


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