Im Beispiel, könnten sofern die Zeiträume wo bezahlt wurde jeweils das ganze Jahr 2013 und 2014 umfassten, doch erst Forderungen aus 2015 vollstreckt werden, mal unabhängig davon ob es Bescheide zu vor gab oder nicht.
Was eine Person A zuerst klären müsste, für welchen Zeitraum überhaupt der GV vollstrecken möchte.
Möglicherweise kann sich das damit auch erledigt haben, denn, wenn für alle Zeiträume bereits eine Forderung (Beitrag pro Wohnung) bezahlt wurde, dann ist die doppelte Forderung direkt rechtswidrig. Kommt dann auf die Einsicht eines GVs an und welche Aussagen der vermeintliche Schuldner tätigt. Würde bei einem Gespräch dem GV zum Beispiel der Nachweis erbracht, dass für die Wohnung bereits bezahlt wurde (1x Beitrag pro Wohnung), dann hat dieser ja zwei Möglichkeiten -> Rückgabe der Vollstreckung wegen Überhebung oder aber dieser hält an der Vollstreckung fest.
Aussagen zum Erhalt von Bescheiden gegenüber einem GV sind in dieser Situation nicht zu tätigen und der Erhalt sollte auch nicht bestätigt werden.
Jedoch wird in Deutschland häufig versucht eine rechtswidrige Forderung zu vollstrecken.
-> Die Vollstreckung kann an dieser Stelle aber mit zusätzlichem Hinweis auf Überhebung angefochten werden. -> Siehe Verlinkung im Beitrag vom Bürger.